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INNEN/3604: Sicherungshaft bei Gefährdern ausweiten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 8. Juni 2020

Sicherungshaft bei Gefährdern ausweiten


Nach Medienberichten ist in Berlin jüngst ein Gefährder freigelassen worden, weil laut der Senatsinnenverwaltung die gesetzlich vorgesehene Prognose zur fristgemäßen Durchführung der Abschiebung nicht ausreichend dargelegt werden konnte. Dazu können Sie den für Innenpolitik zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:

"Es kann nicht sein, dass jemand aus der Sicherungshaft entlassen werden muss, dem man jederzeit einen Terroranschlag zutraut. Die Entlassung markiert eine Lücke im Aufenthaltsgesetz, die wir dringend schließen müssen. Als Konsequenz aus dem Fall Amri wurde 2017 die Rechtslage so verändert, dass Gefährder statt drei nun bis zu sechs Monate in Haft genommen werden können, um ihre Abschiebung zu sichern. Eine Sicherungshaft über sechs Monate hinaus ist nur in ganz wenigen Fallkonstellationen möglich, die hier anscheinend nicht gegriffen haben. Diese Fallkonstellationen gilt es nun dringend auszuweiten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2020

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