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EUROPA/1285: EU-Militäreinsatz gegen Schleuser völkerrechts- und verfassungswidrig


DIE LINKE - Presseerklärung vom 22. Juni 2015

EU-Militäreinsatz gegen Schleuser völkerrechts- und verfassungswidrig


Anlässlich des Beschlusses der EU-Außenminister, mit Militäreinsätzen gegen Schleuser an der libyschen Küste vorzugehen, erklärt Ali Al-Dailami, Mitglied des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE:

Der in drei Phasen eingeteilte Militäreinsatz ist eine Schande für die EU und zudem völkerrechts- und verfassungswidrig. So bedarf es für einen solchen Einsatz an der libyschen Küste eines UN-Mandats nach Artikel 39, das eine Bedrohung des Friedens voraussetzt. Es ist schon erstaunlich, dass die EU-Aussenbeauftragte im Sicherheitsrat der UN für ein solches Mandat wirbt und somit Flüchtlinge als Gefahr für den Frieden in der EU sieht. Es ist in der Konsequenz ein Krieg gegen Flüchtlinge.

Auch ein Einsatz deutscher Soldaten an dem Militäreinsatz ist nach dem Grundgesetz verboten.

So ist der Straftatbestand der Schleusung nach völkerrechtlichen Verträgen ein privates Strafdelikt, dem alleine mit dem Strafrecht und durch die Polizei begegnet werden darf. Das Grundgesetz sieht in Artikel 87a eine Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär vor.

Statt das Völkerrecht ernst zu nehmen, und Flüchtlinge endlich aufzunehmen, verbiegt man das Völkerrecht. Es ist zynisch ein Land wie Libyen durch Militärinterventionen derart zu destabilisieren, dass es kein funktionierendes Staatswesen mehr hat, um dann den dort über 500.000 fest sitzenden Menschen, die Verfolgung, Folter und Vergewaltigungen ausgesetzt sind, die letzten Fluchtmöglichkeiten zu nehmen.

DIE LINKE fordert eine humane Flüchtlingspolitik sowie eine andere Wirtschafts- und Handelspolitik zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Unterentwicklung statt der Bekämpfung von Flüchtlingen.

Berlin, 22. Juni 2015

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 22. Juni 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2015

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