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INNEN/3427: Geschäftsführender Parteivorstand beriet über Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids


DIE LINKE - Presseerklärung vom 12. Januar 2012

Geschäftsführender Parteivorstand beriet über Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids


Der Geschäftsführende Parteivorstand der LINKEN hat auf seiner Sitzung am 12. Januar 2012 entsprechend § 2 Abs. 1 der Ordnung für Mitgliederentscheide der Partei DIE LINKE über den vom Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und anderen Gliederungen der Partei DIE LINKE eingereichten Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids zur Besetzung der Position der beiden Parteivorsitzenden beraten.

Der Geschäftsführende Parteivorstand hat sich der im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Morlok dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen und festgestellt, dass der Antrag nicht zulässig ist. Der Geschäftsführende Parteivorstand strebt an, dass der Parteivorstand eine Diskussion darüber führt, ob er dem Parteitag der LINKEN eine Satzungsänderung vorschlägt, die künftig den Mitgliedern eine Beteiligung bei Personalfragen ermöglicht.

Darüber hinaus hat sich der Geschäftsführende Parteivorstand mit den anwesenden Vertrauensleuten der Antragssteller/innen darauf verständigt, dass den Vorsitzenden und Sprecher/innen der Landesverbände sowie dem Parteivorstand eine Reihe von Vorschlägen zum weiteren Verfahren unterbreitet wird, die bei den anstehenden Wahlen zum Parteivorstand eine breitere Einbindung der Basis ermöglichen. Dazu zählen die Durchführung von Regionalkonferenzen und die rechtzeitige Bekanntgabe von Kandidaturen.


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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 12. Januar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2012