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INNEN/3483: Finanzierung der Partei-Jugendverbände - Gleichbehandlungsgrundsatz gröblichst ignoriert


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 14. März 2012

Gleichbehandlungsgrundsatz gröblichst ignoriert


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass die bisherige Finanzierung der Jugendverbände von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen rechtswidrig ist. Vor diesem Hintergrund könne auch die klagende Jugendorganisation der LINKEN nicht an dieser rechtswidrigen Finanzierung beteiligt werden. Dazu erklärt Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Die anderen Parteien haben mit ihrer Akzeptanz der ungerechten Verteilung der Fördermittel und des Ausschlusses des Jugendverbandes solid dessen Gang vor Gericht provoziert. Nun müssen sie mit den Folgen ihrer Ignoranz leben.

Der Bundestag sollte fraktionsübergreifend zeitnah eine Neuregelung des Parteiengesetzes anstreben, mit der eine Förderung der politischen Bildungsarbeit durch die Jugendverbände gesetzlich geregelt und gewährleistet wird. Die Finanzierung von politischen Jugendorganisationen ist richtig, das heutige Urteil zeigt aber, dass hier deutlicher Korrekturbedarf besteht und der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden muss, wie das Oberverwaltungsgericht explizit ausgeführt hat."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 14. März 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012