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INNEN/4273: De Maizière und Maas sollen für Gerichtskosten bürgen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 21. April 2015

Jan Korte: De Maizière und Maas sollen für Gerichtskosten bürgen


"Wenn de Maizière und sein SPD-Kollege Maas sich so sicher in Bezug auf die Konformität ihres Vorhabens mit den Grundrechten sind, sollen sie für die Gerichtskosten bürgen, die im Falle einer erneuten Niederlage entstehen. Es ist eine Zumutung, dass die Bevölkerung erst unter Generalverdacht gestellt wird und im Anschluss auch noch die Rechnung für die grundrechtswidrigen Eskapaden der Bundesregierung übernehmen soll", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Äußerungen des Innenministers Thomas de Maizière (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung. Korte weiter:

"Wenn man die Rechnung aus Steuergeldern bezahlen kann, ist man in Bezug auf Klagen natürlich etwas lockerer. So oft wie von Union und SPD geführte Bundesregierungen schon vom Verfassungsgericht zurück auf den Boden des Grundgesetzes geholt werden mussten, wäre allerdings mehr Respekt angebracht.

Die von Justizminister Maas vorgestellten Leitlinien beschreiben eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Bewegungs- und Kommunikationsdaten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hat recht mit ihrem Hinweis darauf, dass die EuGH-Rechtsprechung keinen Spielraum dafür bietet. Dieser Überzeugung war ja auch der Justizminister, bevor er umgefallen ist. DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, sich endlich um die echten Sicherheitslöcher zu kümmern und diese in die Jahre gekommene Showveranstaltung zu beenden, bevor der Vorhang vor Gericht fällt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. April 2015
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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