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INNEN/4591: Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration schränkt Familiennachzug weiter ein


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 8. Juni 2016

Ulla Jelpke: Entscheidungspraxis des BAMF schränkt Familiennachzug weiter ein


"Bei den aktuellen Prognosen des zu erwartenden Familiennachzuges für syrische Flüchtlinge lässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen ganz entscheidenden Faktor außen vor: Seit Anfang 2016 wächst der Anteil des subsidiären Schutzes in den Asylentscheidungen stetig", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Im April 2016 etwa erhielten 4.116 Schutzsuchende nur diesen abgesenkten Schutzstatus statt einer Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das sind mehr als doppelt so viele Fälle wie im gesamten Jahr 2015. Diese Entscheidungspraxis hat fatale Folgen: Denn all die Menschen mit subsidiärem Schutzstatus haben zumindest bis 2018 gar keine Möglichkeit, ihre Familien nachzuholen. Für sie wurde der Familiennachzug ab März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt." Jelpke weiter:

"Die Ankündigung der Bundesregierung, nur wenige Schutzsuchende seien von der Aussetzung des Familiennachzuges betroffen, ist damit obsolet. Schlimmer noch: Wegen der viel zu lange dauernden Asylverfahren und der Probleme beim Familiennachzug sehen sich viele Schutzsuchende gezwungen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, um dort ihren Familien beizustehen. Eigentlich wollten sie diese zu sich in Sicherheit nachholen, doch nun sehen sie keinen anderen Ausweg, als in die Länder zurückzukehren, wo ihnen Verfolgung und Tod drohen. Das sind die absehbaren Folgen der unmenschlichen Abschottungspolitik der Bundesregierung."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 8. Juni 2016
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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