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INNEN/4620: Syrischen Flüchtlingen wird immer öfter Familiennachzug versagt


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 4. August 2016

Ulla Jelpke: Syrischen Flüchtlingen wird immer öfter Familiennachzug versagt


"Fast 60 Prozent der syrischen Flüchtlinge wird nach individueller Prüfung mittlerweile nur noch der sogenannte subsidiäre Schutzstatus zugesprochen. Damit sind sie bis März 2018 vom Familiennachzug ausgeschlossen. Betroffen sind davon im Jahr 2016 bereits 18297 syrische Flüchtlinge", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Jelpke weiter:

"Die Aussetzung des Familiennachzugs gilt bis März 2018 und war von den Regierungsfraktionen im vorigen Jahr beschlossen worden. Die SPD hatte damals erklärt, das treffe nur wenige Personen. Tatsächlich trifft es mittlerweile die Mehrzahl der syrischen Flüchtlinge.

Die Quote der Subsidiär-Entscheidungen lag im Februar noch bei 1,2 Prozent, wovon 15 Personen betroffen waren, schnellte aber bis Juni auf 59,2 Prozent hoch. Das betraf 9915 Schutzsuchende allein im Juni, und insgesamt 18297 im ganzen Jahr. Obwohl die Anerkennungsquote stabil bei fast 100 Prozent liegt, will die Bundesregierung künftig das schriftliche Anerkennungsverfahren ganz einstellen. Im Juni 2016 basierten bereits über 72 Prozent der Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden auf persönlichen Anhörungen, im Februar waren es noch 5 Prozent. Dabei hat sich in diesem Zeitraum die Lage in Syrien nicht substantiell geändert. Die massive Abdrängung der syrischen Flüchtlinge in den nur subsidiären Schutz ist eine rein politische Entscheidung, die unter humanitären Gesichtspunkten unerträglich ist. Die Syrer werden ganz offenkundig Opfer einer Strategie der Abschreckung, die sie von der Zuflucht nach Deutschland abhalten soll und Familienangehörige mit einem Rechtsanspruch auf Einreise, meist Frauen und Kinder, au f illegale und gefährliche Wege zwingt. Die SPD ist hier in Erklärungsnot, nachdem sie voriges Jahr die Wirkung des Nachzugsverbots noch kleingeredet hat.

Auch unter rechtlichen Aspekten ist das Vorgehen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht haltbar. Die Rechtsprechung der Gerichte ist eindeutig: Syrische Flüchtlinge müssen den vollen Flüchtlingsschutz zugesprochen bekommen, weil sie nicht nur vor dem Bürgerkrieg geflohen sind, sondern auch gezielte Verfolgung durch das Regime fürchten müssen.

Ich fordere das BAMF auf, diese Schikane gegen syrische Flüchtlinge sofort zu beenden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 4. August 2016
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2016

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