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BUNDESTAG/3049: Heute im Bundestag Nr. 054 - 27.01.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 054
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. Januar 2012 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr


1. Untersuchungsausschuss zu Neonazi-Mordserie tagt donnerstags
2. Regierungsentwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz
3. Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG


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1. Untersuchungsausschuss zu Neonazi-Mordserie tagt donnerstags

2. Untersuchungsausschuss (Rechtsterrorismus)

Berlin: (hib/MPI) Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Neonazi-Mordserie tagt künftig in Sitzungswochen donnerstags. Die Ausschussmitglieder einigten sich in ihrer ersten nicht-öffentlichen Sitzung am Freitag darauf, jeweils um neun Uhr zu einer Beratungssitzung zusammenzukommen und um zehn Uhr mit der Sitzung zur Beweisaufnahme zu beginnen.

Zuvor hatte sich der Zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages in Anwesenheit von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) konstituiert. Vorsitzender des elfköpfigen Gremiums ist der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy.


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2. Regierungsentwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Ende 2010 geschlossene Finanzmarktstabilisierungsfonds soll wieder für neue Anträge geöffnet werden. Der Bund könne damit die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise sichern, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (17/8448). Der auch als Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz bezeichnete Entwurf sieht Gewährleistungs- und Kreditmöglichkeiten für Banken bis zu 480 Milliarden Euro vor und ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf (17/8343).


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3. Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) "Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz." Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten "Energie 2011 - Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten", das von der Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (17/7181) vorgelegt wurde. Aus ordnungspolitischer Sicht seien sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant. Kohlendioxid-Emissionen, die in Deutschland eingespart würden, "werden anderweitig in der Europäischen Union verkauft, so dass insgesamt keine Emissionen eingespart werden", stellt die Kommission fest.

Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission "verhalten positiv". Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: "Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden", kritisiert die Monopolkommission.

Als Folge der Energiewende mit einem Abschalten aller deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erwartet die Kommission erhebliche wettbewerbspolitische Auswirkungen: "Die unmittelbaren Folgen sind ein Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität - auch für die Nachbarstaaten Deutschlands." Auf der anderen Seite könne angenommen werden, dass die Konzentration in der Stromerzeugung sinken werde und neue Anbieter zum Markteintritt animiert würden.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 054 - 27. Januar 2012 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2012