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BUNDESTAG/3060: Heute im Bundestag Nr. 065 - 07.02.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 065
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. Februar 2012 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr


1. Bundesregierung liegt keine Prognose über Flugbewegungen auf dem Flughafen
    Berlin Brandenburg International vor
2. Bundesregierung: Stresstest bei Stuttgart 21 ist nicht Basis für Investitionsentscheidungen
3. Deutschland verbringt über 50 Tonnen Plutonium aus Brennelementen nach Frankreich
4. Bundesregierung will keine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie
5. Bundesregierung sieht keine Gefahr für Atomhaftung nach Auslaufen der Solidarvereinbarung
6. Im Bundestag notiert: naturschutzrechtliche Situation im Stuttgarter Schlossgarten
7. Im Bundestag notiert: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


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1. Bundesregierung liegt keine Prognose über Flugbewegungen auf dem Flughafen Berlin Brandenburg International vor

Verkehr und Bau/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Hinsichtlich der Flugbewegungen auf dem Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) liegt der Bundesregierung keine Prognose vor. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/8514) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6942). Die Prognose für einzelne Flughäfen sei Aufgabe des jeweiligen Landes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Eine Prognose für BBI sei 2009 von der Intraplan Consult GmbH (München) im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg gestellt beziehungsweise aktualisiert worden. Sie beziehe sich auf das Jahr 2020 und sei in das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingebracht worden. Diese Prognose gehe dabei für 2020 von 33,2 Millionen Passagieren und 368.760 Flugbewegungen (Starts und Landungen aller Verkehrsarten) aus. Bei Fortschreibungen über 2020 hinaus wird derzeit mit einem jährlichen Wachstum von 2,6 Prozent gerechnet.

Der Energieverbrauch pro Personenkilometer ist bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (bis 500 Kilometer) rund 4,4 mal so hoch wie bei einer Fahrt mit der Bahn, schreibt die Regierung weiter. Deshalb begrüßt sie grundsätzlich die Verlagerung vom Flugzeug auf die Bahn, wenn dadurch auch Vorteile für die Umwelt erzielt werden. Es sei jedoch nicht Aufgabe der Bundesregierung, über die Durchführung einzelner Verkehre oder Strecken zu entscheiden.

Die Regelung von Betriebszeiten an Flugplätzen liege in der Zuständigkeit der Luftfahrtbehörden der Länder und nicht in der Zuständigkeit der Regierung, heißt es weiter. Unabhängig davon habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Oktober 2011 über die Nachtflugregelung am Flughafen Berlin abschließend entschieden, in dem es den diesbezüglichen Planergänzungsbeschluss bestätigt habe. Eine Aussage zur Nettofluglärmentlastung bezogen auf den Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr könne die Bundesregierung nicht treffen, da sie keine Fluglärmberechnung durchführe.

Das Flugroutenkonzept, dass die Deutsche Flugsicherung GmbH für den neuen Berliner Verkehrsflughafen im September 2010 der örtlichen Fluglärmkommission vorgestellt hat, unterscheidet sich laut Regierung "signifikant" von den Flugroutenvorschlägen im Juli 2011. Die durch die neuen Vorschläge erreichten Verbesserungen verschiedener potenziell von Fluglärm betroffener Gebiete seien unter anderem auf das intensive Engagement der betroffenen Bürger zurückzuführen. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang mit Bürgerinitiativen zahlreiche Gespräche geführt, an denen auch Vertreter der Deutschen Flugsicherung teilgenommen hätten. Die dort gefundenen Ergebnisse seien in die neuen Flugroutenvorschläge eingegangen.


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2. Bundesregierung: Stresstest bei Stuttgart 21 ist nicht Basis für Investitionsentscheidungen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Der sogenannte Stresstest beim Bauprojekt Stuttgart 21 ist nicht Basis für eine Investitionsentscheidung der Bundesregierung. Dies erklärt sie in der Antwort (17/8529) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8325). Bei Stuttgart 21 handele es sich zudem nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich an der Finanzierung.

Der Bund übernehme mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ist Bestandteil des im vordringlichen Bedarf eingeordneten Bedarfsplanvorhabens Stuttgart-Ulm-Augsburg, schreibt die Regierung.


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3. Deutschland verbringt über 50 Tonnen Plutonium aus Brennelementen nach Frankreich

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Aus Deutschland wurden bis Ende 2010 schätzungsweise rund 53,9 Tonnen Plutonium in Brennelementen nach Frankreich verbracht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8527) auf eine Kleine Anfrage (17/8327) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Stand der Wiederaufbereitung deutscher Brennelemente im Ausland hervor. In ihrer Antwort weist die Regierung darauf hin, dass es sich dabei um eine Schätzung handelt, denn die Plutoniummenge wird anhand der Menge an Schwermetall berechnet, die sich in den abgebrannten Brennelementen der Leistungsreaktoren befindet. Bis Ende 2010 wurden danach 5.393 Tonnen Schwermetall aus Leistungsreaktoren zur Wiederaufbereitung nach Frankreich gebracht. "Die darin enthaltene Plutoniummenge ist abhängig von der Anfangsanreicherung an spaltbarem Kernbrennstoff und der Leistungsgeschichte der Brennelemente", erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie betrage ungefähr ein Prozent der angelieferten Schwermetallmasse. Nach Großbritannien wurden bis 31. Dezember 2010 aus abgebrannten Brennelementen insgesamt 851 Tonnen Schwermetalle geliefert. Ihr Gesamtplutoniumgehalt wird auf 8,51 Tonnen geschätzt. Rund 172 Tonnen der nach Großbritannien verbrachten Brennelemente wurden nach Angaben der Bundesregierung bislang noch nicht aufgearbeitet.


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4. Bundesregierung will keine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung spricht sich gegen eine gemeinsame EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie aus. In eine Antwort (17/8478) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/8295) erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität - also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen - nicht vereinbar sei. Außerdem sei eine solche gesetzliche Bestimmung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden und würde hohe Folgekosten bedeuten. Der Bundesregierung sind zudem momentan auch keine neuen Entwürfe der EU-Kommission oder der EU-Präsidentschaft für eine neue Bodenschutzrichtlinie bekannt, schreibt die Regierung weiter.

Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass sie einen hohen Bodenschutzstandard in allen Ländern sehr begrüße. Ihrer Meinung nach ist eine "Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie" dafür aber ein ausreichendes Instrument. Daher sieht die Regierung, schreibt sie in ihrer Antwort weiter, auch derzeit keinen Änderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz, im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz.


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5. Bundesregierung sieht keine Gefahr für Atomhaftung nach Auslaufen der Solidarvereinbarung

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein Handlungsbedarf, um den Abschluss von Haftungsverträgen für die Stilllegung von AKWs und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen nach dem Auslaufen der Solidarvereinbarung im Jahr 2022 zusätzlich zu gewährleisten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8526) auf eine Kleine Anfrage (17/8328) hervor. Die Regierung geht zudem nicht davon aus, heißt es in dem Papier, dass es zu einem ersatzlosen "Erlöschen" bestehender Betriebsgenehmigungen kommen könne. Diese könnten im Regelfall durch eine Genehmigung nach Paragraph 7 Absatz 3 des Atomgesetzes abgelöst werden.

Nach dem Atomgesetz haftet jeder Kernkraftwerksbetreiber unabhängig von der Schuldfrage für die von seiner Anlage verursachten Schäden. Daher sind die AKW-Betreiber zum Abschluss einer Deckungsvorsorge verpflichtet. Sie sichert Schäden im Umfang von bis zu 2, 5 Milliarden Euro. Diese Summe wird durch eine Haftpflichtversicherung und eine gegenseitige Garantiezusage der Konzerngesellschaften, die sogenannte Solidarvereinbarung abgedeckt. Die Solidarvereinbarung wurde 2011 bis zum Jahr 2022 verlängert.


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6. Im Bundestag notiert: naturschutzrechtliche Situation im Stuttgarter Schlossgarten

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die naturschutzrechtliche Situation im Stuttgarter Schlossgarten vor den geplanten Baumfällungen beim Projekt Stuttgart 21 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/8522) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wann das Eisenbahnbundesamt erstmals die vorgeschriebene landschaftspflegerische Ausführungsplanung eingefordert hat und ob es nach Kenntnis der Bunderegierung für den Bereich der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bäume eine artschutzrechtliche Prüfung gegeben hat.


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7. Im Bundestag notiert: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Um das Waffenembargo gegen den Südsudan und Embargo-Veränderungen gegenüber anderen Ländern wie Libyen umzusetzen, hat die Bundesregierung die 93. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/8539) vorgelegt. Es wird außerdem eine Anpassung an die Fortgeltung des Waffenembargos gegenüber Syrien vorgenommen.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 065 - 7. Februar 2012 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2012