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BUNDESTAG/3101: Heute im Bundestag Nr. 106 - 02.03.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 106
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. März 2012 Redaktionsschluss: 10:25 Uhr


1. Zeuge: "Ich bin kein Aktenvernichter"
2. Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt
3. Bundesregierung will Bau fossiler Kraftwerke fördern
4. Im Bundestag notiert: Sicherheit auf Offshore-Windanlagen


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1. Zeuge: "Ich bin kein Aktenvernichter"

1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)

Berlin: (hib/JR) Bei seiner insgesamt zweiten Zeugenvernehmung vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss hat Arnulf Matting am Donnerstagnachmittag zurückgewiesen, er habe als Unterabteilungsleiter im Bundesumweltministerium die Anweisung gegeben, Akten zu entfernen. "Ich bin kein Aktenvernichter", sagte der 75-Jährige.

Bei einer Zeugenvernehmung eines seiner ehemaligen Kollegen im Januar hatten Abgeordnete einen Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz Mattings präsentiert, auf dem sie den Vorschlag lasen, einen Vermerk aus den Akten zu "nehmen". Matting erklärte dazu: "Ich habe mir diese Notiz selbst angeschaut, und dort steht nicht 'nehmen', sondern 'suchen'. Ich habe damals geschrieben, der Vorgang solle in den Akten gesucht werden - also das Gegenteil." Beim gefragten Vermerk handelt es sich um eine Einigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesumweltministerium, wonach letzteres eine Enteignung der Salzrechte in Gorleben nach Bergrecht nicht fordern würde.

Der Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem atomaren Endlager auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.

Matting forderte von den Abgeordneten für den Vorgang eine Entschuldigung. "Diese Falschmeldung steht nun in der Welt."

Auf die Frage, ob der im Jahr 1982 genehmigte Rahmenbetriebsplan für die Erkundung Gorlebens später geändert worden sei, antwortete Matting: "Aus meiner Sicht hat sich das Erkundungsprogramm natürlich geändert. Einmal wegen der Salzrechte, aber auch aus dem Grund, dass es mit dem Schacht Konrad ein Endlager gab, womit keine Notwendigkeit bestand, in Gorleben riesige Volumina aufzufahren."

Ferner befragten die Abgeordneten Matting zu einer Presseerklärung der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) aus dem Jahr 1995 mit dem Titel, Gorleben bleibe erste Wahl - obwohl die Meldung eine Studie zu möglichen Ersatzstandorten vorstellte, ohne Vergleich zu Gorleben. "Der Titel ist überhaupt nicht erstaunlich. Natürlich bleibt Gorleben erste Wahl. Aber wenn schon Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, dann ist dieser Titel eine politische Aussage, und keine wissenschaftliche." So seien die Pressemeldung und ihr Titel eine Bestätigung der bisherigen Linie und auch eine Bestätigung der Bevölkerung an den in der Studie genannten Standorten.

Auf die Frage nach Umorganisationen in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus dem Jahr 1997 und danach, ob mögliche Kritiker der Gorleben-Erkundung "kaltgestellt" worden seien, antwortete Matting, ihm sei keinerlei Druck aus dem Bundesumweltministerium bekannt. "Da habe ich gesagt: Das ist eure Entscheidungshoheit." Dem damaligen PTB-Abteilungsleiter Helmut Röthemeyer war damals ein Fachbereichsleiter zur Seite gestellt worden. "Röthemeyer war bei mir immer sehr geschätzt", sagte Matting.


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2. Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der von Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen abgerufenen Konten hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8715) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8566) wurden 2005 bei 62.410 Abrufaktionen Datensätze von 485.000 Konten abgerufen. Im vergangenen Jahr seien es bei 116.908 Aktionen Datensätze von 1.050.726 Konten gewesen. Beim Bundeszentralamt für Steuern stieg die Zahl der Abrufe von 8.689 auf 62.333. Die Zahl der abgerufenen Konten beziehungsweise Kontenstammdatensätze sei nicht erfasst worden.

Im Vorwort zur Antwort verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, nach der Kontenabrufmöglichkeiten, die Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung dienen, zulässig sind. Genannt werden gleichmäßige Besteuerung, die Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs sowie die wirksame Strafverfolgung und Rechtshilfe in Strafsachen. Es seien zwar Einschränkungen der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit erfolgt. "Eine weitere gesetzliche Reduzierung der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Auftrags der Finanzbehörden, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (und bei säumigen Steuerzahlern auch zu vollstrecken) nicht vertretbar", schreibt die Bundesregierung in der Antwort.


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3. Bundesregierung will Bau fossiler Kraftwerke fördern

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält am Bau neuer fossiler Kraftwerke fest. "Um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern und den Energiebedarf heute und in naher Zukunft zu decken, sind neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch der Netzausbau sowie neue hochflexible und hocheffiziente fossile Kraftwerke nötig - und zwar unabhängig von der Folgefrage nach möglichen Förderinstrumenten", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8674) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8518) nach einem Förderprogramm für fossile Kraftwerke, für das Gelder aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt werden sollen. Zur Frage nach den Einnahmeausfällen des Fonds wegen stark gesunkener Kohlendioxid-Zertifikate heißt es, es würden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, "wie die Einnahmesituation des EKF nachhaltig verbessert werden kann". Mit dem Kraftwerksförderprogramm solle auch die Wettbewerbssituation kleinerer Anbieter (zum Beispiel Stadtwerke) verbessert werden, versichert die Bundesregierung. Bei allen Maßnahmen werde man sich an den EU-rechtlichen Rahmen halten.


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4. Im Bundestag notiert: Sicherheit auf Offshore-Windanlagen

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Es wird zurzeit geprüft, ob der Bund oder die Länder für die Sicherheit auf Offshore-Windanlagen zuständig sind. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8521). Es bestehe jedoch Einvernehmen darüber, dass es sowohl eine unternehmerische Eigenverantwortung als auch staatliche Daseinsvorsorge im Bereich des Rettungswesens auf Offshore-Windanlagen gebe. Es bestehe auch Einvernehmen darüber, dass der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge subsidiär und vom Umfang her geringer sei als der der unternehmerischen Eigenverantwortung.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 106 - 2. März 2012 - 10:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2012