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BUNDESTAG/3189: Heute im Bundestag Nr. 194 - 23.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 194
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. April 2012 Redaktionsschluss: 14:25 Uhr

1.‍ ‍Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro steigen
2.‍ ‍Versicherungen dürfen nur noch Unisex-Tarife anbieten
3.‍ ‍Linke fordert Nationales Rahmenkonzept für Flusslandschaften
4.‍ ‍Linke: Umfassendes Konzept für Schutz der Elbe erstellen
5.‍ ‍Regierung hält private Sicherheitskräfte auf Schiffen für sinnvoll



1. Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro steigen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012) vorgelegt (17/9040). Danach sollen sich die Ausgaben in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsgesetz um 6,5 Milliarden Euro auf 312,7 Milliarden Euro (bisher: 306,2 Milliarden Euro) erhöhen; die Neuverschuldung soll um 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro (bisher 26,1 Milliarden Euro) steigen. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtausgaben 305,8 Milliarden Euro.

Der Nachtragshaushalt wurde vor allem wegen den deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig, der am 1. Juli in Kraft treten soll. Dazu haben die europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. Februar 2012 einen Vertrag unterzeichnet, dem der Deutsche Bundestag noch zustimmen muss. Beim ESM sind Bareinlagen von 80 Milliarden Euro eingeplant. Der deutsche Anteil daran beträgt insgesamt 21,7 Milliarden Euro; davon sind in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro fällig. Mit dem Nachtragsetat will die Regierung für diese Zahlung die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen.

Darüber hinaus sollen mit dem Nachtrag Anpassungen bei den Steuereinnahmen, beim Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, bei den Zinsausgaben und bei den bislang geplanten Rückeinnahmen aus dem Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie aufgrund der zwischenzeitlich Abrechnung des von der BA für das Haushaltsjahr 2012 zu errichtenden Eingliederungsbeitrags vorgenommen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Zudem werde zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" ein Darlehen eingestellt. Diese Änderungen würden sich zu einem aus der bisherigen Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr und zum anderen aus der Ist-Entwicklung des Vorjahres ergeben, schreibt die Regierung.

Laut Bundesregierung würde auch die erhöhte Nettokreditaufnahme die Neuverschuldungsgrenze der Schuldenbremse unterschreiten. Damit würden auch die Vorgaben des Artikels 115 Grundgesetz und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 eingehalten.

Über den Nachtragsetat wird der Bundestag erstmals am kommenden Donnerstag beraten.

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2. Versicherungen dürfen nur noch Unisex-Tarife anbieten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt.

Nach dem Entwurf sind nach Geschlecht unterschiedliche Versicherungsbeiträge und Leistungen nur bei vor dem 21. Dezember 2012 begründeten Versicherungsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen noch zulässig. Das Urteil führe dazu, dass zum Beispiel private Krankenversicherungen "spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsunabhängig kalkuliert werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs zu diesem Versicherungszweig.

Durch neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie "Solvency II" genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen auch für die Zukunft krisenresistent gemacht werden. Den neuen Vorschriften liege eine "ganzheitliche Risikobetrachtung" zugrunde, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten seien in Zukunft mit Marktwerten anzusetzen. "Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden", heißt es in der Begründung. Mussten Versicherungsunternehmen früher Kapital nur zu Abdeckung von Versicherungsrisiken vorhalten, so werden sie jetzt verpflichtet, "Kapital zur Absicherung anderer Risiken wie etwa des Marktrisikos (z.B. Wertminderung von Kapitalanlagen), des Kreditrisikos (z.B. Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen) und des operationellen Risikos (z.B. Misswirtschaft oder Systemausfall) zu halten". Diese Risiken könnten eine wesentliche Bedrohung der Solvabilität der Versicherungsunternehmen auslösen, seien aber im bisherigen System nicht erfasst gewesen.

Außerdem wird mit dem Entwurf die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die europäische Versicherungsaufsicht geregelt. Neu gefasst werden auch die Vorschriften zu Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem, das 2009 in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommene Kreditaufnahmeverbot für Versicherer wieder zu streichen. Die Aufnahme von Fremdmitteln solle im engen Rahmen zulässig sein. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen, weist aber zugleich darauf hin, dass die Regelung dazu beigetragen habe, dass die deutschen Versicherungsunternehmen relativ unbeschadet durch die Finanzkrisen der letzten Jahre gekommen seien.

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3.‍ ‍ Linke fordert Nationales Rahmenkonzept für Flusslandschaften

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/AS) Flusslandschaften in Deutschland sollen besser geschützt werden. Bis Ende des Jahres 2012 soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, ein "Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften" auf den Weg zu bringen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9192), der am Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Außerdem spricht sie sich dafür aus, die Öffentlichkeit, unter anderem durch neue Beteiligungsverfahren, in die neue Flusspolitik einzubeziehen. Die Federführung des Nationalen Rahmenkonzepts soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten bei einer interministeriellen Arbeitsgruppe liegen. In dem Konzept sollen Strategien zur Verbesserung der Wasserqualität ebenso berücksichtigt werden wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die Flusslandschaften wie auch der Erhalt der biologischen Vielfalt in den Naturräumen.

Zur Begründung schreibt Die Linke, dass es die Bundesregierung bis heute versäumt habe, die europäische Gewässerschutzpolitik wirkungsvoll umzusetzen. Daher hat die Europäische Kommission Ende September 2011 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) sieht vor, dass bis 2015 alle Gewässer in einen "guten chemischen und ökologischen Zustand" versetzt werden sollen. Von diesem Ziel, erklärt Die Linke, "sei Deutschland weit entfernt".

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4. Linke: Umfassendes Konzept für Schutz der Elbe erstellen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/AS) Die Linke fordert einen besseren Schutz der Elbe. Der Zustand der Elbe werde nach einer Klassifikation der EU-Kommission als "mäßig" bis "unbefriedigend bezeichnet, schreibt die Fraktion. In einem Antrag (17/9160) fordern die Abgeordneten daher, ein umfassendes Elbekonzept zu erstellen. Dabei soll die Zusammenarbeit mit allen Anrainer(bundes)-Ländern über die bereits bestehende Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und die nationale Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FFG) Elbe hinaus verstärkt werden. Außerdem sollen auch Anwohner, Natur- und Umweltschutzverbände sowie Unternehmen stärker in den Schutz der Flusslandschaft eingebunden werden. Die Linke möchte zudem, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Elbe untersucht und an die Elbpolitik angepasst wird. Außerdem spricht sich die Fraktion unter anderem für einen "flussangepassten Schiffsverkehr" auf der Elbe, besonders zwischen Hamburg und Lauenburg aus. So solle darauf geachtet werden, dass Eingriffe möglichst naturnah erfolgen und eine weitere Fahrrinnenvertiefung der Elbe und ihrer Nebenflüsse ausgeschlossen werden kann.

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5. Regierung hält private Sicherheitskräfte auf Schiffen für sinnvoll

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften kann nach Ansicht der Bundesregierung eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen sein, um die Sicherheit der Besatzung und des Schiffes vor Piratenangriffen zu erhöhen. In der Antwort der Regierung (17/9293) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/9124) heißt es weiter: "Bislang ist nach den Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, noch kein Schiff mit privaten Sicherheitskräften an Bord entführt worden." Nach Angaben der Regierung umfasste die Handelsflotte der deutschen Reedereien im Februar 2012 3.668 Schiffe. Davon seien 517 unter deutscher Flagge gefahren. Über die Zahl der eingesetzten Sicherheitskräfte sei nichts bekannt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 194 - 23. April 2012 - 14:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2012