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BUNDESTAG/3209: Heute im Bundestag Nr. 214 - 27.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 214
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. April 2012 Redaktionsschluss: 11:15 Uhr

1.‍ ‍Zeuge berichtet über Standortstudie
2.‍ ‍Anhörung zum Euro-Rettungsschirm
3.‍ ‍Koalitionsfraktionen fordern eine "Allianz für Jugend"
4.‍ ‍Energiewende kommt voran



1. Zeuge berichtet über Standortstudie

1.‍ ‍Untersuchungsausschuss (Gorleben)

Berlin: (hib/JR) Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss hat Dr. Paul Krull am Donnerstagnachmittag über Hintergründe einer Studie zu alternativen Standorten für ein atomares Endlager berichtet. An der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 1995 hatte der Geologe mitgewirkt. "Unser Auftrag war, alternative Standorte zu suchen für den Fall der Fälle - falls sich Gorleben als nicht geeignet erweisen sollte", sagte der 69-Jährige. "Es ging nicht darum, diese Standorte mit Gorleben zu vergleichen." Dies sehe er auch heute noch so. "Ich hielt und halte einen Vergleich nach diesen wenigen Parametern mit einem zum Teil groß aufgefahrenen Bergwerk für wenig geeignet."

Der Erste Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es auf dem Weg zur Entscheidung der Bundesregierung, sich im Jahr 1983 bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.

Krull sagte vor den Abgeordneten, für die Studie habe man damals keine "Killer-Kriterien" hinsichtlich der einzelnen Parameter festgelegt. Die Studie sei eine Art Vorab-Screening gewesen. Auf die Frage, wie Gorleben bei den aufgestellten Kriterien abschneiden würde, sagte Krull: "Sicher würde Gorleben untersuchungswürdig sein."

Im weiteren Verlauf der Zeugenbefragung stand eine Pressekonferenz, bei der im Jahr 1995 die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) die Ergebnisse der Studie vorstellte und sagte: "Gorleben bleibt erste Wahl." Darauf angesprochen, ob er dies als Vergleich verstehen würde, antwortete Krull: "Ich kann nicht interpretieren, was die damalige Bundesministerin bewogen hat, das so zu sagen." Er würde vielleicht nicht von erster Wahl gesprochen haben. "Man könnte aber sagen: Nach dem, was vorgelegt worden ist, gibt es nichts Besseres. Ich würde das nicht machen."

Zum Gorlebener Salzstock sagte der Geologe, Gorleben wäre kein idealer Standort, aber ein eignungshöffiger. So sei er davon überzeugt, dass die so genannte Gorlebener Rinne, eine bis zu 320 Meter tiefe eiszeitliche Schmelzwasserrinne, "kein Killer-Argument" für den Standort sei.

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2. Anhörung zum Euro-Rettungsschirm

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um die gesetzlichen Regelungen zur Euro-Stabilisierung geht es in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag, den 7. Mai, von 10.00 bis 15.00 Uhr. Dabei sollen insgesamt 17 Experten, darunter auch Vertreter der deutschen Bundesbank und der europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität, im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses zu insgesamt vier Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP Stellung nehmen.

Dabei geht es um den Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (17/9046), den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2.‍ ‍Februar 2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (17/9045), den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG) (17/9048) und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049).

Die Anhörung ist in zwei Teile gegliedert. Von 10.00 bis 12.30 Uhr geht es um ökonomische Fragestellungen, von 13.00 bis 15.00 Uhr um juristische Fragestellungen.

Da im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Besucherplätzen zur Verfügung steht, werden Besucher gebeten, sich unter Angabe ihres Geburtsdatums bei haushaltsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Koalitionsfraktionen fordern eine "Allianz für Jugend"

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag (17/9397) auf, unter Federführung des Bundesfamilienministeriums eine "Allianz für Jugend" zu gründen, um konkrete Beiträge für eine eigenständige Jugendpolitik zu entwickeln. In der Allianz sollten neben der Kinder- und Jugendhilfe auch Vertreter aus Wirtschaft und Medien mitwirken. Die bisherigen Erfahrungen aus der EU-Jugendstrategie 2010-2018 sollten dafür genutzt werden. Für die Kooperation der unterschiedlichen Akteure an den Schnittstellen zwischen Schule, Ausbildung und Beruf sollen Impulse für eine systematische Abstimmung der Aktivitäten gesetzt werden.

Union und Liberale setzen sich zudem dafür ein, die gewachsenen Förderstrukturen und die Richtlinien für die Evaluierung durch das Deutsche Jugendinstitut so zu gestalten, dass die Kriterien für die Vergabe von Mitteln transparent und auch für Jugendliche nachvollziehbar gestaltet werden. Es sei ein unbürokratisches Antragsverfahren zu verankern, das auch kleineren Initiativen in der Jugendarbeit einen Zugang zum Kinder und Jugendplan (KJP) ermöglicht.

Die Koalitionsfraktionen fordern zusätzlich die Erarbeitung eines "Praxishandbuchs Kulturelle Bildung" unter Federführung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und Beratungs- und Informationsangebote zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Außerdem machen sie die Fraktionen für die Auslobung eines Preises für die "jugendfreundlichste Gemeinde Deutschlands" stark, der insbesondere die Beteiligung junger Menschen an politischem Handeln, die Einführung von Online-Konsultationen und die Erprobung von Formen der E-Partizipation honoriert.

CDU/CSU und FDP begrüßen und unterstützen in ihrem Antrag ausdrücklich die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen für eine eigenständige Jugendpolitik, die die Partizipation junger Menschen und ihre Potenziale fördert.

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4. Energiewende kommt voran

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Bei der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept gibt es Fortschritte. Wie aus einem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/9262) vorgelegten Bericht hervorgeht, wurde die Seeanlagenverordnung wie im Programm vorgesehen geändert. So genügt jetzt ein Verfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung eines Offshore-Windparks. Bisher waren mehrere Genehmigungen erforderlich. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass sie ein KfW-Sonderprogramm zur Offshore-Windenergie angestoßen habe.

Netzanbindungen von Offshore-Windparks können jetzt gemeinsam vorgenommen werden. Damit können nach Angaben der Regierung mehrere Windparks an eine Leitung angeschlossen werden, was effizienter und naturverträglicher sei. Zu den weiteren umgesetzten Maßnahmen gehört unter anderem die Befreiung von Netzentgelten von Pumpspeicherkraftwerken für 20 Jahre. Die Anlagen müssen neu oder erheblich erweitert worden sein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 214 - 27. April 2012 - 11:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012