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BUNDESTAG/3232: Heute im Bundestag Nr. 237 - 10.05.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 237
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. Mai 2012 Redaktionsschluss: 15:40 Uhr

  1. "Schieflage" bei den Ermittlungen
  2. Bundesregierung kann Regierungskonferenz über Irisches Protokoll zustimmen
  3. Linke fordert Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen
  4. SPD fordert Streichung der Extremismusklausel
  5. SPD und Grüne fordern mehr Anstrengungen Europas im Kampf gegen weltweite Armut
  6. Grüne: Soziale und ökologische Offenlegungspflichten für Unternehmen regeln
  7. Grüne thematisieren Menschenrechtslage in Usbekistan
  8. Im Bundestag notiert: Motorradlärm zunehmend als Problem betrachtet
  9. Im Bundestag notiert: Fuldaschleuse
10.‍ ‍Im Bundestag notiert: Piraterie vor der Küste Westafrikas



1. "Schieflage" bei den Ermittlungen

2.‍ ‍Untersuchungsausschuss (Rechtsterrorismus)

Berlin: (hib/KOS) Ermittlungen im kriminellen Bereich seien "mit ungleich höherem Aufwand betrieben worden als die Suche nach Tätern mit einem rechtsextremen Hintergrund", da sei "nicht alles optimal gelaufen": Mit diesen Worten kritisierte am Donnerstag Sebastian Edathy (SPD) als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, der Pannen und Fehlgriffe der Sicherheitsbehörden bei den Recherchen zu der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelasteten Mordserie aufklären soll, die bisherigen Zeugenvernehmungen. SPD-Obfrau Eva Högl monierte ebenfalls, den Hinweisen eines Polizeiprofilers, möglicherweise komme auch eine einzelne, rechtsextremistisch orientierte Person in Frage, sei man nicht mit der "gleichen Phantasie, Intensität und Akribie" nachgegangen wie dem Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund. Unions-Sprecher Clemens Binninger beklagte ebenfalls eine "falsche Schwerpunktsetzung".

Als Beleg für die "Schieflage bei der Gewichtung" (Högl) stuften bei der Vernehmung des zuerst geladenen Zeugen Walter Kimmel, des für die Aufarbeitung der fünf in Bayern verübten Morden zuständigen Oberstaatsanwalts, mehrere Abgeordnete die kurz vor Sitzungsbeginn aufgetauchte Information ein, dass die Polizei in Nürnberg mit enormem Aufwand sogar für ein halbes Jahr eine getarnte Dönerbude betrieb, um auf diese Weise auf Erkenntnisse im kriminellen Milieu zu stoßen. Kimmel erklärte, zu Details dieser Polizeiaktion keine näheren Erinnerungen zu haben. Högl äußerte zudem die "Vermutung", es habe sich auch ein Polizist als Journalist ausgegeben, um in türkischen Kreisen Nachforschungen anstellen zu können.

Angesichts des gigantischen Ermittlungsaufwands wehrte sich der Zeuge gegen den Vorwurf, er und die Soko Bosporus hätten nicht alle Spuren in den zehn Tötungsdelikten mit dem gebotenen Nachdruck verfolgt. Zwischen 2000‍ ‍und 2007 waren neun türkisch- oder griechischstämmige Kleinunternehmer und eine deutsche Polizistin erschossen worden. Auf eine kritische Frage Edathys sagte Kimmel, in der Rückschau seien aufgrund des seinerzeitigen Erkenntnisstands die Ermittlungen so geführt worden, "wie es besser nicht ging": "Aus der Sicht von damals wurde alles Menschenmögliche getan". Er betonte, die von einem Profiler entwickelte "Einzeltätertheorie" sei nur einer von mehreren Ermittlungsansätzen gewesen. Im Übrigen hätte ein Einzeltäter nicht zwangsläufig rechtsextrem motiviert sein müssen, es hätte sich auch um einen "Verrückten" handeln können. Es habe keine Bekennerschreiben oder andere politischen Erklärungen der Täter gegeben, so Kimmel, die in die rechtsextreme Richtung wiesen. Als harte Fakten habe man letztlich nur über Patronenhülsen und über den Hinweis verfügt, dass bei einem Mord in Nürnberg und bei einem Nagelbombenattentat in Köln zwei Radfahrer gesichtet wurden.

Mehrfach drückten Abgeordnete den Verdacht aus, Kimmel habe verhindern wollen, dass der Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe und auf polizeilicher Ebene das Bundeskriminalamt die Ermittlungen zur Mordserie an sich ziehen. Diesen Vorwurf wies der Zeuge ebenfalls entschieden zurück: Nach den Regeln des Gerichtsverfassungsgesetzes sei eine Zuständigkeit Karlsruhes nicht möglich gewesen. Kimmel wies darauf hin, dass auch der GBA seinerseits bei einer Prüfung zu diesem Ergebnis gelangt sei: "Wir hatten zu wenig Anhaltspunkte für einen rechtsextremen Hintergrund." Edathy indes konfrontierte den Staatsanwalt mit einem Aktenzitat, wonach er bei einer Besprechung davor gewarnt habe, den Verdacht über Rechtsextremisten als mögliche Täter öffentlich zu intensiv zu diskutieren, da dann Karlsruhe den Fall übernehmen könne. Der Zeuge erklärte dazu, in den Unterlagen sei dies "schief wiedergegeben" worden, eine Warnung vor einer öffentlichen Thematisierung dieses Ermittlungsansatzes habe er nie formuliert.

"Vielleicht hätte der Mord an der Polizistin in Heilbronn verhindert werden können": Mit diesen Worten kritisierte Binninger, dass der Verbleib der in einer Anzahl von rund 60 Exemplaren existierenden Tatwaffe nicht vollständig geklärt worden sei. Schon 2006 sei nur noch bei acht Exemplaren dieser Ceska-Spezialanfertigung offen gewesen, in welche Hände sie letztlich gelangt seien und unter denen letztlich die Tatwaffe identifiziert worden sei. Es könne "nicht verstehen", so der Unions-Obmann, wieso sich die Recherchen entsprechender Spuren in die Schweiz nach 2006 noch mehrere Jahre hingezogen hätten. Kimmel sagte dazu, er wisse nicht, wieso sich diese Nachforschungen verzögert hätten.

Nach Kimmel wollte der Ausschuss am Donnerstag noch vier weitere Zeugen vernehmen, unter ihnen zwei Polizeiprofiler. Für Freitag sind zwei weitere Zeugen geladen, zu denen mit Wolfgang Weber der Ex-Präsident des bayerischen Verfassungsschutzes gehört.

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2. Bundesregierung kann Regierungskonferenz über Irisches Protokoll zustimmen

Europa/Antrag

Berlin: (hib/AS) Der Bundestag ist damit einverstanden, dass die Bundesregierung einem Beschluss des Europäischen Rates zustimmt, eine Regierungskonferenz einzuberufen, auf der über das sogenannte Irische Protokoll zum Vertrag von Lissabon entschieden werden soll. In einem gemeinsamen Antrag (17/9568) sprechen sich die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, hierzu ihr sogenanntes Einvernehmen zu erklären. Mit dem getroffenen Einvernehmen kann die Bundesregierung einem Vorschlag des Europäischen Rates zustimmen, wonach für die Hinzufügung eines Irischen Protokolls zum Vertrag von Lissabon kein Konvent veranstaltet werden muss, sondern eine Regierungskonferenz einberufen werden kann. Auf dieser Konferenz kann die Bundesregierung dem Irischen Protokoll zustimmen. Darin wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerpolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Einklang mit der irischen Verfassung stehen. Das Protokoll war notwendig, um im Jahr 2009‍ ‍eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon in Irland durchführen zu können. Die Regierungskonferenz zum Irischen Protokoll soll noch vor dem irischen Referendum zum Fiskalvertrag am 31. Mai 2012 abgehalten werden.

Grundlage für die Stellungnahme des Bundestages ist der Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Sie regeln, in welcher Form die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten beteiligen muss.

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3. Linke fordert Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Linke verlangt, dass chronische Erkrankungen (zum Beispiel eine HIV-Infektion, Diabetes, Multiple Sklerose oder Krebs) als Diskriminierungsmerkmal durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (17/9563) gestellt. Sie argumentiert, mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG sei zu resümieren, dass das AGG helfe, Diskriminierungen zu verringern, es aber noch erhebliche Lücken aufweist. Eine Lücke sei das Fehlen eines Diskriminierungsschutzes für chronisch erkrankte Menschen. Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation seien chronische Krankheiten in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes.

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4. SPD fordert Streichung der Extremismusklausel

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte Extremismusklausel aus den Richtlinien der Bundesprogramme "Toleranz Fördern - Kompetenz stärken", "Initiative Demokratie stärken" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" zu streichen und die Vergabe von Fördergeldern nicht an eine Unterzeichnung der Erklärung zu knüpfen. In ihrem Antrag (17/9558) berufen sich die Sozialdemokraten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das die Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt hat. Nach Ansicht des Gerichts ist die Erklärung, wonach der Empfänger von Fördergeldern seine Partner hinsichtlich ihrer Haltung zum Grundgesetz überprüfen soll, zu unbestimmt. Es sei unklar, wer etwa Partner ist und welches Verhalten vom Empfänger der Fördergelder konkret verlangt wird.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion gefährdet die Extremismusklausel den gesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus. Sie stelle Initiativen unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.

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5. SPD und Grüne fordern mehr Anstrengungen Europas im Kampf gegen weltweite Armut

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern mehr Anstrengungen zur Erreichung der UN-Millenniumsziele in der EU und ihren Mitgliedstaaten. Der EU-Stufenplan, bis 2015 0,7 Prozent des Bruttoninlandsproduktes für Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen, solle auch dadurch eingehalten werden, dass alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Verpflichtungen erfüllen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen (17/9553), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Weiter fordern die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung in den kommenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik dafür stark macht, Wirksamkeit und Kohärenz der Hilfen zu verbessern. Das gelte insbesondere für die Europäische Handels-, Agrar- und Fischereipolitik, deren Auswirkung auf Entwicklungsländer geprüft werden müsse.

Die EU und ihre 27 Mitgliedsländer würden zusammen als weltweit größter Geber eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Hunger und Armut tragen, schreiben die Abgeordneten. Für eine bessere Wirksamkeit müsse die bisherige Fragmentierung nationaler und europäischer Entwicklungspolitik "durch bessere Koordinierung" und eine "klare Arbeitsteilung" beseitigt werden. Eine starre Quote von bi- und multilateraler finanzieller Zusammenarbeit, wie sie die Bundesregierung praktiziere, sei nicht "handlungsleitend, sondern eine irrationale Fessel".

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6. Grüne: Soziale und ökologische Offenlegungspflichten für Unternehmen regeln

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinaus gehen, und Arbeitnehmerrechte bekannt gemacht werden. Die Offenlegungspflicht sei so auszugestalten, dass sie den Kapazitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausreichend Rechnung trägt. Die Fraktion weist ergänzend darauf hin, dass im Jahr 2011 sowohl die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen als auch die neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen verabschiedet wurden. Damit sei der langjährige internationale Streit darüber beendet worden, ob die weltweite Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien durch Unternehmen freiwillig oder verbindlich gemacht werden soll.

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7. Grüne thematisieren Menschenrechtslage in Usbekistan

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Usbekistan-Politik der Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9470). Die Bundesregierung habe sich innerhalb der EU dafür eingesetzt, dass die 2005 nach einem Massaker usbekischer Sicherheitskräfte in Andijan verhängten Sanktionen 2009 wieder vollständig aufgehoben worden seien.

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem eine Bewertung der juristischen und politischen Aufarbeitung des Massakers durch Usbekistan und fragen nach den Effekten der Aufhebung der EU-Sanktionen der Europäischen Union auf die Entwicklung der Menschenrechtslage. Wissen wollen sie zudem, wie die Bundesregierung angesichts "der Vorwürfe massiver Menschenrechtsverletzungen und schwerer Verletzungen der Grundsätze Guter Regierungsführung" begründet, dass Usbekistan als A-Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geführt wird, während mit einem Land wie Nicaragua die Zusammenarbeit aus diesen Gründen beendet werde.

Deutschland habe im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sicherheitspolitische Interessen in der Region, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. So gewinne etwa der usbekische Militärflughafen Termez durch den geplanten Abzug der Bundeswehr 2014 aus Afghanistan an Bedeutung.

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8. Im Bundestag notiert: Motorradlärm zunehmend als Problem betrachtet

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MLA) Da Motorradlärm zunehmend als Problem betrachtet wird, wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9260) wissen, wie eine Geräuschgrenzwertüberschreitung von der Polizei nachgewiesen werden kann. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort (17/9380) fest, dass es neben der Überprüfung der Schalldämpferanlage sowie der Standgeräuschmessung keine weiteren Kontrollmöglichkeiten gibt. Eine Geräuschmessung mittels einer stationären Anlage würde an einer Vielzahl von ungleichen Randbedingungen (z.B. geräumige Freifläche, ISO-Asphalt, Schallreflexionen) scheitern. Angesichts des Aufwands einer Vorbeifahrtsmessung würde das zu erwartende Strafmaß in keinem Verhältnis stehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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9. Im Bundestag notiert: Fuldaschleuse

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MLA) Die Schließung und der Rückbau der Fuldaschleuse würde circa 2,3 Millionen Euro kosten, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9332) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Ohne eine funktionsfähige Schleuse würden nur noch muskelbetriebene Boote passieren können.

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10. Im Bundestag notiert: Piraterie vor der Küste Westafrikas

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Piraterie vor der Küste Westafrikas ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9460). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Haltung der Bundesregierung zur UN-Resolution 2039, in der der UN-Sicherheitsrat seine "tiefe Betroffenheit bezüglich der Piraterie am Golf von Guinea" ausdrücke. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch das gesamte Schifffahrtsaufkommen zwischen Marokko und Südafrika in den Jahren seit 2002‍ ‍gewesen ist und wie viele Schiffe Ziel von Piraterie-Angriffen in diesem Zeitraum geworden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 237 - 10. Mai 2012 - 15:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2012