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BUNDESTAG/3548: Heute im Bundestag Nr. 553 - 28.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 553
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2012 Redaktionsschluss: 16:30 Uhr

1. Regierungsentwurf zur Sorgerechtsreform laut Experten nachbesserungsbedürftig
2. Im Bundestag notiert: Förderung gleichberechtigter Teilhabe
3. Im Bundestag notiert: Stärkung der Gläubigerrechte



1. Regierungsentwurf zur Sorgerechtsreform laut Experten nachbesserungsbedürftig

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VER) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" (17/11048) ist im Detail verbesserungswürdig. Das ist die Mehrheitsmeinung der acht geladenen Experten, die sich in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag zu der angestrebten Sorgerechtsreform geäußert haben.

Auch die drei Oppositionsfraktionen sehen Reformbedarf. Deshalb haben sie eigene Anträge zur Neuregelung der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern (SPD: 17/8601, Linke: 17/9402, Grüne: 17/3219) in den Bundestag eingebracht.

Im Zentrum der Anhörung stand die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Sie will den Zugang zum Sorgerecht für nicht verheiratete Väter erweitern. Wenn der andere Elternteil schweige oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vortrage und diese auch nicht ersichtlich seien, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche. Diesem Zugang zum Sorgerecht soll "in einem beschleunigten und überdies vereinfachten Verfahren zur Durchsetzung verholfen werden", heißt es in der Vorlage.

Die Gruppe der Experten bestand überwiegend aus Juristen und Vertretern von Interessensverbänden. Zwar begrüßten sie mehrheitlich den Regierungsentwurf. Allerdings kritisierten sie auch überwiegend die Sechs-Wochen-Frist. Diese soll nach Regierungsmeinung als sogenannte Widerspruchsfrist für die Mutter gelten: wenn sie das väterliche Sorgerecht ablehnt, muss sie binnen sechs Wochen nach der Geburt widersprechen.

Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. aus Nürnberg erklärte, der Gesetzentwurf habe "gute Chancen, dass er funktioniert". Er lasse aus Sicht des Kindeswohles keine Fragen offen und enthalte das Potenzial zur Konfliktminderung. Anstelle der Sechs-Wochen-Frist, die mit der Geburt des Kindes beginne, forderte Meysen eine Frist, die überhaupt erst acht Wochen nach der Geburt einsetze.

Für eine Zwölf-Wochen-Frist sprach sich Sabine Schutter vom Deutschen Jugendinstitut e.V. aus München aus. Eine nur halb so lange Frist sei viel zu kurz gehalten. Schutter gab zu bedenken, dass sich die Mutter sowohl aus soziologischer als auch aus psychologischer Sicht in den ersten Wochen nach der Geburt in einer Stressphase befinde.

Die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V., Edith Schwab aus Berlin, erklärte, dass die Sechs-Wochen-Frist sogar der jetzigen Rechtssystematik widerspreche. Ihr Verband weise diese Frist ebenfalls zurück, denn in dieser Zeit seien Konflikte aus gegebenem Anlass zu vermeiden.

Weitere Argumente gegen die Sechs-Wochen-Frist führte Josef Linsler, Bundesvorsitzender des Interessensverbandes Unterhalt und Familienrecht - ISUV/VDU e.V. aus Nürnberg an. In diese Zeit fielen viele Entscheidungen, die nach der Geburt eines Kindes zu treffen seien, wie beispielsweise die Namensgebung und die Religionszugehörigkeit. Deshalb sei die Frist "schwer vermittelbar".

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2. Im Bundestag notiert: Förderung gleichberechtigter Teilhabe

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative "zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien" (17/11270) in den Bundestag eingebracht. Da der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft zu gering sei, sehe der Entwurf "die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Männern und Frauen vor", schreibt die Länderkammer zur Begründung. Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von "zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe" würden eine breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen ermöglichen. Die Mindestquote sei allerdings als "übergangsweise erforderliches Instrument" zu verstehen, welche die "Herstellung gleichberechtigter Teilhabe in den betroffenen Gremien" garantierten.

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3. Im Bundestag notiert: Stärkung der Gläubigerrechte

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268) vorgelegt. Dieser ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können". Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 553 - 28. November 2012 - 16:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012