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BUNDESTAG/3580: Heute im Bundestag Nr. 585 - 12.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 585
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 14:15 Uhr

1. Ausschuss stimmt Mittelmeer-Einsatz zu
2. Innenausschuss befasste sich mit Ermittlungsstand zum NSU
3. Regierung kündigt kurzfristige Veränderungen bei Lebensversicherungen an
4. Umweltminister Altmaier: Ergebnisse des Klimagipfels von Doha besser als erwartet
5. Experten begrüßen Änderungsvorschläge bei Kronzeugenregelung
6. BAföG erhöht Chancengleichheit



1. Ausschuss stimmt Mittelmeer-Einsatz zu

Auswärtiger Ausschuss

Berlin: (hib/AHE/BOB) Der Auswärtige Ausschuss will den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Nato-Operation "Active Endeavour" im Mittelmeerraum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2013 verlängern. Union und FDP stimmten am Mittwochmittag für die Mission - SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Die Umbrüche in der arabischen Welt hätten "zu einer erhöhten Volatilität insbesondere unseres südlichen Sicherheitsumfelds" geführt, heißt es im Antrag der Bundesregierung (17/11466). In Nordafrika seien terroristische Gruppierungen wie die Al Qaida im Maghreb aktiv. Die Krise in Syrien habe zudem regionale Dimensionen angenommen, bei denen Terroranschläge inzwischen Bestandteil der bewaffneten Auseinandersetzung seien.

Die umfassende Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei weiterhin eine der zentralen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, heißt es im Antrag weiter. Die Operation "Active Endeavour" habe zum Ziel, im Mittelraum zum Schutz vor und zur Verteidigung gegen sowie zur Abschreckung und aktiven Bekämpfung möglicher terroristischer Aktivitäten beizutragen. Mit ihr werde ein Beitrag zur maritimem Sicherheit geleistet.

Für das Jahr 2013 sollen laut Antrag für die Operation 6,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Maximal 700 Soldaten sollen sich am Einsatz beteiligen.

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2. Innenausschuss befasste sich mit Ermittlungsstand zum NSU

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch über den aktuellen Ermittlungsstand zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) informiert, dem unter anderem die Mordserie an neun türkisch- beziehungsweise griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie einer Polizistin angelastet wird. Bundesanwalt Herbert Diemer unterrichtete die Ausschussmitglieder über die gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier weitere Personen im vergangenen Monat erhobene Anklage. Wie er unter anderem ausführte, gibt es keine Hinweise, dass es im strafrechtlichen Sinne ein großes Unterstützerumfeld des NSU gab. Der Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA), Jürgen Maurer, erläuterte, dass das BKA weiter in Sachen NSU ermittele. Er ging davon aus, dass diese Ermittlungen zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich danach, ob die Ermittlungen zu einem Ansatz geführt haben, wie die NSU-Tatorte ausgesucht worden waren. Die SPD-Fraktion warf die Frage auf, ob es eine Chance gebe, dass Zschäpe aussagt. Die FDP-Fraktion fragte nach dem Zeitplan für Reformmaßnahmen beim Verfassungsschutzverbund. Die Fraktion Die Linke wollte wissen, ob es Hinweise darauf gebe, nach welchen Kriterien die Mordopfer ausgesucht wurden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich danach, was zum konkreten Wissen des Unterstützerumfeldes gesagt werden könne.

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3. Regierung kündigt kurzfristige Veränderungen bei Lebensversicherungen an

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will "nicht absehbare und nicht gewollte Härten" bei der Auszahlung von Lebensversicherungsverträgen vermeiden. Der Vertreter der Regierung teilte am Mittwoch im Finanzausschuss mit, parallel zum Inkrafttreten des sogenannten SEPA-Begleitgesetzes (17/10038) am 21. Dezember dieses Jahres, in dem unter anderem die Unisex-Tarife für Versicherungen geregelt werden, solle eine Verordnung in Kraft treten, mit der die im Gesetz vorgesehene Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird. Die Abschläge würden gedeckelt in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen eines Unternehmens. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen.

Hintergrund ist die durch ein Verfassungsgerichtsurteil entstandene Pflicht für Versicherungsunternehmen, ihre Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Bewertungsreserven entstehen bei sinkenden Kapitalmarktzinsen. Sie führen zu höheren Kursen laufender Wertpapiere. An deren höherer Bewertung sind die Kunden bei Auszahlung der Verträge zu beteiligen. Steigen die Zinsen wieder, sinken allerdings die Kurse und entsprechend die Bewertungsreserven. Angesichts der Niedrigzinsphase hatte die Koalition im SEPA-Begleitgesetz Änderungen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von Bewertungsreserven zu vermeiden. Dies hatte jedoch zu starker öffentlicher Kritik geführt, auch wenn nach Angaben der Regierung die wesentlichen Quellen für die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung, nämlich die garantierte Leistung und die Überschussbeteiligung einschließlich der Schlussgewinnbeteiligung, gar nicht von der Gesetzesänderung betroffen waren.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde in der Sitzung deutlich gemacht, wie stark die Bewertungsreserven der Versicherer in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase gewachsen seien. So hätten die Reserven im vierten Quartal 2008 noch bei zehn Milliarden Euro gelegen. Man gehe zur Zeit von 80 bis 90 Milliarden Euro aus. Die Regierung erläuterte, durch die Regelungen zu den Bewertungsreserven würden die Unternehmen oder ihre Aktionäre nicht begünstigt: "Ziel der Regelung ist vielmehr, für eine gerechte Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen." Es werde jetzt "ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherungsnehmer, deren Verträge in diesen Jahren zur Auszahlung kommen, und Versicherungsnehmern, deren Verträge zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, geschaffen". Laut BaFin ist die Zahl der Fälle "überschaubar".

Von der Opposition gab es scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Die Zahlen würden zeigen, wie unsinnig es gewesen sei, bei der Altersvorsorge vom Umlagesystem wegzugehen, hieß es von der Fraktion Die Linke. Die Fraktion kritisierte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die zögerliche Information durch die Bundesregierung. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde kritisiert, dass hier ein Gesetz in Kraft gesetzt werde, das am gleichen Tage schon wieder durch eine Verordnung geändert werde. Das sei kein sauberes Verfahren. Aus dieser "Notbrücke" müsse eine richtige Brücke werden. Die SPD-Fraktion sprach von einem "kommunikativen Desaster" für die Regierung. Die Versicherungskunden seien aufgebracht. Die Reparatur dürfe nicht auf dem Verordnungswege, sondern müsse über eine Gesetzesänderung erfolgen, verlangte die SPD-Fraktion.

Dagegen bezeichnete die FDP-Fraktion den gefundenen Weg als richtig, um die "Zuschreibung von Scheingewinnen" zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu begrenzen. Die Grundsatzentscheidung sei im Gesetz erfolgt. Auswüchse könnten über die Verordnung begrenzt werden. Es sei auch leichter möglich, im Bedarfsfall Änderungen an der Deckelung über eine Verordnung vorzunehmen.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, in den letzten Jahren seien sehr viele Gesetze zur Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht worden. Im kommenden Jahr werde man sich sehr intensiv mit der Regulierung des Versicherungswesens beschäftigen. Gebraucht würden "starke Leitplanken", um die Verbraucher zu schützen.

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4. Umweltminister Altmaier: Ergebnisse des Klimagipfels von Doha besser als erwartet

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/AS) Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat sich positiv über die Ergebnisse der UN-Klimaverhandlungen in der der katarischen Hauptstadt Doha geäußert. "Die Ergebnisse sind wesentlich besser als erwartet", sagte Altmaier am Mittwoch im Umweltausschuss des Bundestages. Auf der Weltklimakonferenz war am vergangenen Wochenende nach schwierigen Verhandlungen eine zweite Verpflichtungsperiode für das auslaufende Kyoto-Protokoll beschlossen worden. Zugleich wurde ein Fahrplan für ein umfassendes Klimaschutzabkommen ausgehandelt, das bis zum Jahr 2015 verabschiedet werden soll. "Wir haben Kyoto verlängert. Das war nicht selbstverständlich", sagte der Minister. Gleichzeitig berichtete er, dass die USA und China nicht bereit waren, sich auf eigene Minderungsziele festzulegen. Beide Länder gehören dem Kyoto-Protokoll nicht an. Altmaier erläuterte zudem, dass es nicht möglich gewesen sei, ein Minderungsziel von 30 Prozent innerhalb der Europäischen Union festzuschreiben. Vor allem Polen hätte dagegen massive Vorbehalte geltend gemacht, die unter anderem innenpolitisch zu erklären seien.

CDU/CSU erklärten in der Aussprache, dass das, was "realistischerweise machbar war, erreicht wurde". Es habe sich bei den Verhandlungen gezeigt, dass Deutschland bei den Klimaverhandlungen weiterhin hohes Ansehen genieße und ein Vorreiter bleibe. Die SPD sagte, dass die Rolle Deutschlands vor allem mit der Rolle von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu tun habe. Sie müsse ihre Richtlinienkompetenz ausüben, damit es - angesichts der unterschiedlichen Auffassung von Umwelt- und Wirtschaftsministerium - zu einer klaren Positionierung Deutschlands bei der Frage eines EU-weiten Minderungsziels um 30 Prozent komme. Auch Bündnis 90/Die Grünen wollten wissen, ob es einen Zeitplan für eine Einigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium gebe. Altmaier erklärte dazu, dass es zu gegebener Zeit eine Entscheidung geben werde. Die FDP erinnerte daran, dass man in Fragen des Klimaschutzes eine "gemeinsame Sichtweise" habe und betonte, dass der Eindruck entstehen könne, dass in der Debatte "Wahlkampfinteressen Überhand nehmen".

Die Fraktion Die Linke warnte davor, dass eine Beibehaltung des 20-Prozent Minderungsziels innerhalb der EU zu einem Stocken der Klimaschutzbemühungen führen könnte, da dieses Ziel bereits fast erreicht sei: "Wenn wir nicht nachlegen, passiert in den nächsten acht Jahren nichts." Bündnis 90/Die Grünen plädierte nochmals dafür, bei kommenden Verhandlungen stärker mit verhandlungsbereiten Ländern zusammenzuarbeiten.

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5. Experten begrüßen Änderungsvorschläge bei Kronzeugenregelung

Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/JBB) Die geplanten Änderungen an der bisherigen Kronzeugenregelung werden begrüßt, die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Regelung bleiben jedoch bestehen. So äußerten sich am Mittwoch, den 12. Dezember, die eingeladenen Experten in einer öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses zur geplanten Änderung des Paragraph 46 des Strafgesetzbuches (Kronzeugenregelung). Die Bundesregierung hatte einen Gesetzesentwurf (17/9695) eingebracht, der die bisherigen Vorgaben ändern soll. In Zukunft muss es eine Verbindung zwischen der Straftat, die der Kronzeuge begangen hat, und der Straftat, über die er Informationen weitergibt, geben, um einen Deal mit der Justiz auszumachen. Dies war bisher nicht der Fall. Damit sollen eine übermäßige Strafmilderung für den Zeugen und eventuelle Falschaussagen verhindert werden.

Die anwesenden Experten begrüßten nun die Änderungsvorschläge, sehen die Kornzeugenregelung an sich aber kritisch. So sagte Prof. Dr. Alfred Dierlamm, von der Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Kronzeugenregelung Probleme mit dem Legalitäts-, Gleichheits- und Schuldprinzip der Rechtsordnung aufwerfe. Sie privilegiere denjenigen, der die schwerere Straftat begangen habe, und fördere die Falschaussage. Zudem begünstige sie "Denunziantentum und Bespitzelung", was "der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht würdig" sei. Die Verbindungszwang zwischen den Straftaten jedoch führe dazu, dass nur derjenige aussage, der auch tatsächlich Insiderwissen habe. Das wiederum senke die Wahrscheinlichkeit von Falschaussagen. Dem pflichtete Thomas Glienke von der Staatsanwaltschaft Berlin bei. Der engere Bezug zwischen der Straftat und dem Zeugen verhindere die Entstehung eines kommerziellen Handels mit Informationen. Oliver Huth, Kriminalkommissar aus Düsseldorf, forderte eine Evaluierung der bisherigen Regelung, bevor es um eine Änderung derselben gehe. Allerdings behindere die Konnektivitätspflicht die Arbeit der Kriminalbeamten. Für eine weitere Untersuchung der bisherigen Regelung sprach sich auch Prof. Dr. Johannes Kaspar, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, aus. Noch gebe es keine empirischen Beweise für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung und die Kronzeugenregelung insgesamt. Richter hätten auch bisher schon die Möglichkeit, bei der Auswahl des Strafmaßes Geständnisse zu berücksichtigen. Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins, gab die Idee einer Kronzeugenregulierung zu Protokoll und die Einführung eines "Collaboration-Gesetzes". Dieses solle eine Verurteilung allein auf Aussage eines Kronzeugen verhindern. Clemens Lückemann, Generalstaatsanwalt in Bamberg, kritisierte die Änderung "zumindest für die Prävention von Straftaten". Hier seien die zu schützenden Rechtsgüter oftmals "zu hoch", um auf Informationen zu verzichten.

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6. BAföG erhöht Chancengleichheit

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Entscheidung für oder gegen ein Studium hängt von vielen Kriterien ab. Der wichtigste Grund ist nach einer Umfrage des Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) die Lebensunterhalts- und Studienfinanzierung. 77 Prozent der Abiturienten nennen dieses Kriterium. Bei den Ursachen für einen Studienabbruch sind Probleme in der Studienfinanzierung mit rund 19 Prozent der zweithäufigste Grund, schreibt die SPD in ihrem Antrag "Studienfinanzierung sozial gerecht gestalten - Studiengebühren abschaffen und BAföG stärken" (17/11823). Die SPD fordert einen Gesetzentwurf, der die erforderliche Anpassung der Bedarfssätze und Freigabe enthält und die Förderlücke zwischen Bachelor und einem konsekutiven Master effektiv schließt.

Gerade für junge Menschen aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Familien oder für Studienberechtigte mit Migrationshintergrund stelle die Finanzierungsfrage oft eine entscheidende Weichenstellung für ihre Bildungsbiografie dar. Eine verantwortungsvolle und sozial gerechte Studienfinanzierung müsse sich daran messen lassen, ob sie allen Studierwilligen die gleichen Chancen auf eine akademische Ausbildung eröffne. Und zwar dies unabhängig von der sozialen Herkunft, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern oder der Fachneigung, betont die SPD und fordert Chancengleichheit als Maßstab sozialer Gerechtigkeit und als Chancengleichheit in der Hochschulbildung.

Ferner ist die Fraktion der Auffassung, dass der Hochschulzugang sozial ungerecht sei. Die soziale Selektivität im deutschen Bildungswesen zeige sich auch am Übergang zur Hochschule. Der Zusammenhang von sozialer Herkunft und der Wahrscheinlichkeit, ein Studium aufzunehmen, habe sich in den letzten 30 Jahren sogar verstärkt. Laut der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) hat sich in den Jahren 1982 bis 2003 der Anteil der Studenten aus der Herkunftsgruppe "hoch" von 17 auf 37 Prozent mehr als verdoppelt. Im Gegenzug sei der ohnehin deutlich geringere Anteil der Studierenden aus der Herkunftsgruppe "niedrig" von 23 auf 12 Prozent stark abgesunken.

Ferner fordert die SPD, dass akademische Bildung für alle offen sein müsse. Die Studienanfängerquote sei von 28,1 Prozent im Jahr 1996 auf voraussichtlich 54,7 Prozent in 2012 gestiegen. Dadurch seien die Mittel des Hochschulpaktes von Bund und Ländern zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze, die 2011 bis 2015 reichen sollten, bereits im zweiten Jahr aufgebraucht.

Obwohl Stipendien im Vergleich zu der Finanzierung durch die Eltern oder die Unterstützung durch BAföG für Studenten eine eher untergeordnete Bedeutung hätten, sollten diese dennoch "transparent und sozial gerecht" gestaltet werden. Auch hier werde deutlich, dass Studenten aus sozial schwachen Herkunft seltener Stipendien bekämen.

Zudem plädiert die SPD dafür, das Deutschlandstipendium auslaufen zu lassen und die Studiengebühren flächendeckend abzuschaffen. Bislang werden sie für Erstsemester noch in Niedersachsen und Bayern erhoben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 585 - 12. Dezember 2012 - 14:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012