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BUNDESTAG/3634: Heute im Bundestag Nr. 034 - 22.01.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 034
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 22. Januar 2013 - Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

1. Bundesregierung: Griechenland, Rumänien und Spanien sind wichtige Partner bei EU-Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
2. Regierung: Video "Was ist Extremismus" wird überarbeitet
3. Im Bundestag notiert: Pille danach
4. Im Bundestag notiert: Anzahl der Pflegekräfte
5. Im Bundestag notiert: Parlamentarischen Versammlung der OSZE
6. Im Bundestag notiert: Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung
7. Im Bundestag notiert: Verbot der NPD
8. Im Bundestag notiert: Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung



1. Bundesregierung: Griechenland, Rumänien und Spanien sind wichtige Partner bei EU-Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Griechenland, Rumänien und Spanien sind laut Bundesregierung "wichtige Partner bei der EU-Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich". Die Sicherheitsbehörden des Bundes arbeiteten "vertrauensvoll mit ihren EU-Partnern zusammen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11990) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11790) zum "Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in mehreren europäischen Ländern und Konsequenzen für Deutschland".

Darin hatten die Abgeordneten geschrieben, Amnesty International habe in einem Report festgehalten, dass die Polizei "in mehreren europäischen Ländern (zumindest in Griechenland, Rumänien und Spanien)" mit Gewalt gegen Demonstranten vorgehe, die gegen von den Regierungen der EU-Staaten durchgesetzte "einseitige Kürzungsprogramme" protestierten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, beschreibt der in der Fragestellung aufgeführte Bericht von Amnesty International Vorkommnisse in drei EU-Mitgliedstaaten. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie gehe davon aus, "dass in den genannten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen ausreichender Rechtsschutz besteht", und sehe deshalb keinen eigenen Handlungsbedarf.

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2. Regierung: Video "Was ist Extremismus" wird überarbeitet

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Auseinandersetzung mit allen Formen extremistischen Denkens und Handelns ist laut Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Die BpB halte für dieses Themenfeld ein umfangreiches Angebot vor, erläutert die Regierung in ihrer Antwort (17/11992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11807) mit dem Titel "Extremismus-Video der Bundeszentrale für politische Bildung". Darin schreiben die Abgeordneten, der Tenor des Videos, das von der Bundeszentrale mittlerweile "zwecks 'Überarbeitung' aus dem Netz genommen" worden sei, sei "eine Gleichsetzung von sogenanntem Linksextremismus mit Neofaschismus und islamistischem Terrorismus".

Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, erprobt die BpB "entsprechend dem auch mit dem Kuratorium der BpB besprochenen Schwerpunkt, Angebote für bildungsferne Zielgruppen zu entwickeln und anzubieten", bereits seit einiger Zeit "neue Wege der Ansprache und neue Formate", beispielsweise mit audiovisuellen Bildungsformaten im Bereich Internet und Fernsehen. Vor diesem Hintergrund seien im Auftrag der BpB durch die Firma SEO Entertainment GmbH unter anderem "Erklärvideos" entwickelt und hergestellt worden. Dabei würden in den Videos - in unterschiedlicher Intensität - auch die "der Zielgruppe aus diversen Comedyformaten vertrauten und von ihr geschätzten Stilmittel der satirischen Überzeichnung und ironischen Brechung erprobt". Im Falle des Videos "Was ist Extremismus?" hätten der Einsatz dieser Stilmittel und eine "diesem Thema nicht gerecht werdende, weil nicht angemessene Komplexitätsreduktion eine Reihe von Irritationen und Kritik ausgelöst". Die BpB habe vor diesem Hintergrund entschieden, das Video vollständig zu überarbeiten. Wegen seiner "verkürzten und missverständlichen Darstellung" sei das Video "kein angemessener Beitrag zur politischen Bildung" gewesen.

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3. Im Bundestag notiert: Pille danach

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, durch Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Levonorgestrel-haltige Arzneimittel zur postkoitalen Kontrazeption (die "Pille danach") aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. In einem Antrag (17/12102) erklärt die Fraktion, dass es sich bei der "Pille danach" um ein hormonelles Notfallkontrazeptivum handele. Es könne eine Schwangerschaft verhindern, wenn es rechtzeitig nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werde. "Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sind in 28 europäischen Staaten rezeptfrei erhältlich", schreibt die Linke. Neben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen, die "Pille danach" aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

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4. Im Bundestag notiert: Anzahl der Pflegekräfte

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Anzahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern - etwa in Relation zu den Betten- und/oder den Patientenzahlen - einheitlich und verbindlich festzulegen. In einem entsprechenden Antrag (17/12095) begründet die Linke dies damit, dass in den letzten Jahren für Pflegekräfte in Krankenhäusern eine enorme Arbeitsverdichtung stattgefunden habe. Nicht zuletzt durch die Einführung der DRG-basierten Vergütung, bei der jeder Behandlungsfall durch eine Vergütungspauschale abgerechnet werde, ergebe sich für die Kliniken ein wirtschaftlicher Anreiz, im Pflegebereich zu sparen. "Viele der Pflegekräfte, die in Krankenhäusern beschäftigt sind, berichten mittlerweile über teils unhaltbare Zustände auf den Stationen", schreibt die Linke. Um "Dumpingpflege" zu vermeiden, müsse es deshalb bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Personalbemessung in der Pflege geben.

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5. Im Bundestag notiert: Parlamentarischen Versammlung der OSZE

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Acht Bundestagsabgeordnete waren auf der 21. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) vom 5. bis 9. Juli 2012 in Monaco vertreten. Dies geht aus einer Unterrichtung (17/11700) hervor. Die Jahrestagung schloss mit der mehrheitlich verabschiedeten "Erklärung von Monaco": Mit ihr fordern die OSZE-Parlamentarier von den Regierungen unter anderem, keine Übungen oder Veranstaltungen auf fremdem Boden ohne die vorherige Zustimmung des Gastlandes abzuhalten.

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6. Im Bundestag notiert: Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Ruhegehalt für die Mitglieder der Bundesregierung beträgt deren Angaben zufolge nach Vollendung einer Amtszeit von mindestens vier Jahren 27,74 Prozent des Amtsgehalts und Ortszuschlages. Es steigt mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,39167 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent, wie die Regierung in ihrer Antwort (17/12017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11904') erläutert. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aufgrund der Entlassung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers nach Artikel 67 des Grundgesetzes, bei jeder anderen Erledigung des Amtes der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers oder im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages gelte bei einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren diese als Amtszeit von vier Jahren.

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7. Im Bundestag notiert: Verbot der NPD

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die für die Materialsammlung zur Begründung eines Antrags auf Verbot der NPD gesammelten Materialien stammen laut Bundesregierung zu 52 Prozent vom Bund und zu 48 Prozent von den 16 Bundesländern. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11928) erläutert, haben die Innenminister und - senatoren der Länder sowie der Bundesinnenminister am 22. März vergangenen Jahres beschlossen, zum 2. April 2012 die Quellen auf Führungsebene der NPD abzuschalten. Die Abschaltung diene der Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verbotsverfahrens, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "die staatlichen Stellen rechtzeitig vor dem Eingang des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht - spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen - ihre Quellen in den Vorständen einer politischen Partei 'abgeschaltet' haben" müssen.

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8. Im Bundestag notiert: Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12040). Darin schreiben die Abgeordneten unter Verweis auf den Fund einer in einer Tasche versteckten Bombe auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofes am 10. Dezember 2012, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) "bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls eine Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen" gefordert habe. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in wie vielen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG auf Veranlassung der Bundespolizei gegenwärtig konkret per Videokamera aufgezeichnet wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 034 - 22. Januar 2013 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2013