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BUNDESTAG/3705: Heute im Bundestag Nr. 105 - 27.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 105
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Februar 2013 Redaktionsschluss: 15:05 Uhr

1. Experten für Nachbesserungen bei Novelle zu elektromagnetischen Feldern
2. Mali: Weg frei für Luftbetankung und Ausbildungsmission
3. Grünen-Fraktion fordert Änderungen am Nachzugsrecht für minderjährige Kinder
4. Im Bundestag notiert: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums



1. Experten für Nachbesserungen bei Novelle zu elektromagnetischen Feldern

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Berlin: (hib/AS ) Die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung der Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder, der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BIMSchV), sahen die eingeladenen Sachverständigen daher auch unterschiedlichen Handlungsbedarf für mögliche Änderungen des Regelungswerkes durch den Gesetzgeber. Kontrovers diskutiert wurde dabei auch die Frage, inwieweit es einen Zusammenhang zwischen niederfrequenter Strahlung und dem Auftreten von Leukämie bei Kindern gebe.

Die Verordnung (17/12372) sieht vor, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht nur gewerblich betriebene Funkanlagen, sondern auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst werden. Außerdem wurde in den Entwurf der Verordnung die 2010 von der Internationalen Strahlenschutzkommission überarbeitete Grenzwertempfehlung für elektromagnetische Felder (EMF) berücksichtigt.

Christoph Dörnemann von der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) begrüßte, dass sich die Verordnung bei der Festsetzung von Grenzwerten "am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse" orientiert habe. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sich Vorsorgeüberlegungen nicht allein darauf beschränken könnten, das Risiko von elektromagnetischen Feldern abzuschätzen, sondern im Zusammenhang mit dem Netzausbau auch andere Kriterien berücksichtigen müssten. Als Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) , das wissenschaftliche Erkenntnisse über elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bewertet, erklärte Rüdiger Matthes, es sei positiv, dass die Novelle jetzt auch Regelungen für Gleichstromanlagen vorsehe. Sie seien für den geplanten Netzausbau essenziell. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstünden dabei im Bereich der Stromnetze durch Übertragungs- und Verteilungsleitungen sowie auch im Bereich von Transformatoren oder im Bereich elektrifizierter Bahntrassen. "Wir sollten aber nicht vergessen, dass vergleichbare Felder auch in Haushalten stattfinden", sagte er.

Auf die Frage über die gesundheitlichen Wirkungen von EMF führte er aus, dass akute biologische Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder wissenschaftlich belegt seien. Was die chronischen Wirkungen der EMF anbelangt, wies er darauf hin, dass es Befunde aus medizinstatistischen Untersuchungen gebe, die "einen möglichen Zusammenhang zwischen einer dauernden Exposition mit schwachen im Alltag auftretenden niederfrequenten Magnetfeldern und einem erhöhten Auftreten kindlicher Leukämie zeigten". Einschränkend sagte er, dass es bei den Studien Schwächen gebe. Daher sei bei einer Abwägung verschiedener Studien die wissenschaftliche Befundlage nicht ausreichend, um einen Kausalzusammenhang herzustellen. Die Befunde seien aber ausreichend "um eine Besorgnis zu begründen", erklärte er.

Bei neuen Stromtrassen sollten nach Auffassung von Matthes Wohngebiete gemieden werden. Auch hierzu gab es bei der anschließenden Diskussion unterschiedliche Einschätzungen. Während Hans-Peter Neitzke vom ECOLOG-Institut bei Freileitungen einen Abstand von 400 Metern vorschlug, sprach sich Wilfried Kühlung vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) für eine Begrenzung von 600 Metern aus.

Norbert Leitgeb von der Universität Graz machte darauf aufmerksam, dass in dem Entwurf neue Feldquellen wie zum Beispiel Anlagen zur Diebstahlsicherung oder zur induktiven Energieübertragung etwa für Ladestationen für Elektroautos noch nicht erfasst worden sein.

Auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ging auch Professor Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien ein. Er sagte, eine zentrale Frage sei, "inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen" und beklagte, dass "viel Desinformation vorherrsche". Seiner Meinung nach schützten Grenzwerte vor akuten Wirkungen, aber böten keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen. Er sprach sich daher für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus. Auch Professor Wilfried Kühling bemängelte, dass es in der Novelle keine neue Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse gebe und wies daraufhin, dass der Vorsorgegrundsatz umgesetzt werden müsse. Er forderte zudem, eine Sanierungsklausel für Altanlagen in die Verordnung aufzunehmen. Hans-Peter Neitzke machte deutlich, dass man bei Freileitungen zum Teil Werte erreichen würde, "die in Wohnungen ohnehin erreicht würden." An einem Wert von 0,1 Microtesla "kommt man nicht vorbei", sagte er. Man sei daher, in dem, was man machen könne "begrenzt".

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2. Mali: Weg frei für Luftbetankung und Ausbildungsmission

Auswärtiger Ausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Auswärtige Ausschuss hat am Mittwochmittag den Weg frei gemacht, dass Transportleistungen und Luftbetankung für die französischen Streitkräfte stattfinden können. Die Koalitionsfraktionen, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag der Bundesregierung (17/12368), die Fraktion Die Linke war dagegen. Es gab eine Enthaltung.

Für die Unterstützung der "African-led International Support Mission to Mali" sind insgesamt 150 Soldaten vorgesehen. Wie es weiter heißt, will Deutschland durch seine Maßnahmen dazu beitragen, die Gebiete im Norden Malis, die noch unter der Kontrolle terroristischer, extremistischer und bewaffneter Gruppen stehen, unter staatliche Kontrolle zu bringen. Dadurch leiste man einen Beitrag, die Bedrohung, die von terroristischen Organisationen in dem Land ausgehe, zu verringern. Entscheidend für die Lösung des Konflikts in Mali sei aber der politische Prozess. Eine "rein militärische Lösung" könne es nicht geben, so die Bundesregierung weiter. Insgesamt soll der Einsatz rund 42 Millionen Euro kosten.

CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen hatten auch nichts gegen eine Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission malischer Soldaten. Die Linke und ein Grüner stimmten dagegen. Die Bundesregierung hatte dazu ebenfalls einen Antrag (17/12367) vorgelegt. Es sei unter anderem vorgesehen, die Pionier- und Sanitätsausbildung zu verstärken. Bis zu 180 Soldaten seien dafür vorgesehen. Der Zeitraum werde auf ein Jahr terminiert. An Kosten für den Einsatz rechnet die Regierung mit rund 13,5 Millionen Euro.

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3. Grünen-Fraktion fordert Änderungen am Nachzugsrecht für minderjährige Kinder

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf Änderungen am deutschen Nachzugsrecht für minderjährige Kinder. Es enthalte "verschiedene Vorschriften, die das Zusammenleben in der (nichtdeutschen) Familie erheblich erschweren und damit dem Kindeswohl entgegenstehen", schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (17/12395). Probleme gebe es insbesondere "bei dem Nachzug von über 16-jährigen Kindern sowie bei Kindern von Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel und getrennt lebenden Elternteilen, die die Personensorge gemeinsam ausüben".

Weiter heißt es in der Vorlage, in Deutschland werde der Nachzug von minderjährigen Kindern zu ihren hier lebenden Eltern ab dem Alter von 16 Jahren in der Regel davon abhängig gemacht, "dass das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann". Mit dieser Regelung sei Deutschland innerhalb der Europäischen Union isoliert, schreiben die Abgeordneten.

Nach ihrem Willen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese "Integrationsbedingungen für über 16-jährige Kinder beim Nachzug aufzuheben". Auch soll der Gesetzentwurf laut Antrag unter anderem den Anspruch auf Kindernachzug auf getrennt lebende Elternteile erweitern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern der andere Elternteil der Zusammenführung zugestimmt hat. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem festlegen, dass DNS-Abstammungsgutachten in Verfahren zum Kindesnachzug "nur in sehr engen Grenzen als ultima ratio nach Ausschöpfung aller weniger belastenden Beweismittel durchgeführt werden".

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4. Im Bundestag notiert: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke hat einen Wahlvorschlag (17/12462) zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgelegt. Vorgeschlagen wird darin der Abgeordnete Steffen Bockhahn (Die Linke). Die Wahl steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 105 - 27. Februar 2013 - 15:05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013