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BUNDESTAG/3735: Heute im Bundestag Nr. 135 - 13.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 135
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2013 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Strukturreform bei Gebührenrecht
2. Der einzelne Patient soll bei der Behandlung von Krebs mehr im Mittelpunkt stehen
3. Bund soll Mittel für Contergangeschädigte um 120 Millionen Euro jährlich erhöhen
4. Grüne wollen die Haltung von Delfinen verbieten



1. Innenausschuss gibt grünes Licht für Strukturreform bei Gebührenrecht

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Strukturreform beim Gebührenrecht des Bundes frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10422) in geänderter Fassung. Das Gesetzesvorhaben steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Damit soll das Gebührenrecht des Bundes laut Bundesregierung modernisiert und vereinheitlicht werden. Derzeit sei eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung "auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich", schreibt die Regierung. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der Kalkulation der Gebühren, die mitunter im Zuge verwaltungsgerichtlicher Überprüfung zu erheblichen Mindereinnahmen des Bundes führten.

Der Vorlage zufolge soll durch "handhabbare und klare Vorgaben" für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die "Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze" ausgerichtet werden. Ferner sollen laut Entwurf durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten.

Mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf an, der eine Reihe von Einzelmodifikationen vorsieht. Danach sollen etwa entsprechend einer Forderung des Bundesrates im Bereich des Straßenverkehrsrechts bundeseinheitliche Gebührenregelungen beibehalten werden.

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2. Der einzelne Patient soll bei der Behandlung von Krebs mehr im Mittelpunkt stehen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Fachgespräch)

Berlin: (hib/ROL) Die Ergebnisse der Krebsforschung müssten rasch aus dem Labor in den klinischen Alltag überführt werden. Das würde die Heilungschancen von Patienten erheblich verbessern, waren sich alle Experten einig, die auf Einladung des Ausschusses für Bildung und Forschung am Öffentlichen Fachgespräch "Stand der Krebsforschung in Deutschland" am Mittwochvormittag im Berliner Paul-Löbe-Haus teilgenommen haben.

Für diesen Forschungstransfer, der auch "Translationale Forschung" genannt wird, sollten die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit die "Grundlagenforscher mit den klinischen Forschern besser in Kommunikation treten können", sagte Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Ein wichtiges Ziel sei die Verkürzung der Zeitspanne, die zwischen der Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren im Forschungslabor und der Anwendung am Krebspatienten vergeht.

Auch Michael Baumann, Direktor der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden, unterstrich diesen Punkt und forderte zugleich den Ausbau einer starken Grundlagenforschung. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass bei gleicher Diagnose der Krankheitsverlauf bei verschiedenen Patienten höchst unterschiedlich sein könnte.

Ebenso wie Baumann unterstrich auch Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender und Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, diesen Aspekt, und forderte, dass Therapien auf den einzelnen Patienten viel individueller zugeschnitten werden müssten. "Es müssen viel häufiger intelligente Kombinationen von Behandlungsmethoden eingesetzt werden", sagte er. Dann würde sich auch die Prognose verbessern, die Krankheit zu heilen. Derzeit würde jeder zweite Patient geheilt werden. Zudem trat er in seinem Statement dafür ein, die Risikoerfassung bei der Früherkennung zu verbessern. Von den 500.000 Menschen, die in Deutschland jährlich neu an Krebs erkranken, würde jeder zweite Krebspatient erst erfasst, wenn er bereits heftig erkrankt sei. Zudem forderte er, die klinische Forschung öffentlich zu fördern und die Erstellung von Studien weniger häufig den Pharmakonzernen zu überlassen.

Dafür trat auch Wolf-Dieter Ludwig, Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie im Helios-Klinikum Berlin-Buch und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, ein. Ludwig sagte: "Wir brauchen unabhängig konzipierte Studien, die zuverlässig sind." Bei weniger als zwei Drittel der Studien würden weniger als 1.000 Patienten an den Studien teilnehmen. Deshalb würden seltene, mitunter schwer wiegende und potenziell tödlich verlaufende Nebenwirkungen in den Zulassungsstudien nicht erkannt.

Jutta Hübner von der Deutschen Krebsgesellschaft und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie wies darauf hin, dass eine Krebserkrankung bei den Patienten vor allem Angst vor dem Tod auslöse. Dieses emotionale Moment müsse man bei der Behandlung immer im Blick haben. Deshalb sei die Frage essentiell, wie es gelingen kann, dass möglichst viele Menschen mit möglichst hoher Lebensqualität möglichst lange leben. Mehr Prävention sei eine zentrale Antwort. Aber es müsste auch viel mehr als bisher der einzelne Patient im Vordergrund stehen und der Arzt müsse bei der Behandlung stets die Frage stellen: Was bedeutet diese spezielle Therapie für den individuellen Kranken?

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3. Bund soll Mittel für Contergangeschädigte um 120 Millionen Euro jährlich erhöhen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Der Bund soll jährlich rund 120 Millionen Euro mehr für Zahlungen und Renten an contergangeschädigte Menschen aufbringen. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP (17/12678) vor, mit dem das Conterganstiftungsgesetz novelliert werden soll. Die Fraktionen berufen sich auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen, das das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführt hat. Die Studie habe gezeigt, dass sich der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der betroffenen Menschen in den letzten Jahren stark beschleunigt habe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern.

Derzeit haben 2.700 Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der betroffenen Menschen breitgestellt werden.

Durch die Novellierung des Gesetzes soll zudem geregelt werden, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung - mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen - angerechnet werden sollen. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche contergeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen.

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4. Grüne wollen die Haltung von Delfinen verbieten

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Haltung von Delfinen sowie deren Einfuhr soll verboten werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/12657) von der Bundesregierung auf Grundlage von Paragraf 13 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes, der die Möglichkeit einräumt, ein Verbot für das Halten von Tieren wild lebender Arten auszusprechen. Die Zulassung neuer Delfinhaltungen soll in Zukunft nur noch an den Nachweis artgerechter baulicher Anlagen gebunden werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 135 - 13. März 2013 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013