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BUNDESTAG/3773: Heute im Bundestag Nr. 173 - 25.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 173
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. März 2013 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr

1. Bundesregierung setzt in neun Ländern auf Umstellung im Visumverfahren
2. Bundesregierung unterstreicht den Stellenwert von kultureller Bildung
3. Linke erkundigt sich nach Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser



1. Bundesregierung setzt in neun Ländern auf Umstellung im Visumverfahren

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) In neun der 15 wichtigsten Länder mit Visaverkehr (unter anderem Russland, China und die Türkei) wird die Auslagerung der Visa-Bearbeitung an externe Dienstleister vorbereitet beziehungsweise bereits durchgeführt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12476) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10399) mit. Der Anteil dieser Länder am weltweiten Visumaufkommen betrage circa 62 Prozent. Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass dies dem Antragsteller eine Abgabe des Antrags innerhalb von 48 Stunden erlaubt. Damit könnten die bisherigen Wartezeiten in vielen Fällen "deutlich verkürzt" werden. Externe Dienstleister verfügten darüber hinaus über die notwendige Flexibilität, ihre Kapazitäten der Antragsannahme auch starken saisonalen Schwankungen der Anträge anzupassen. Den Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen seien demgegenüber oftmals bereits bauliche Grenzen gesetzt.

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2. Bundesregierung unterstreicht den Stellenwert von kultureller Bildung

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung misst der kulturellen Bildung einen hohen Stellenwert zu. Sie vertrete das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, "gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von finanzieller Lage und sozialer Herkunft" zu erleichtern und die "Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung" zu verstärken, heißt es in einer Antwort (17/12618) auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12241).

Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, ob die Bundesregierung im Bereich der kulturellen Bildung eine gesamtstaatliche Strategie verfolge, beziehungsweise welche Notwendigkeit sie für eine solche Strategie sehe.

Die Zuständigkeit für die kulturelle Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzverteilung vorrangig bei den Ländern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Dem Bund sei es dennoch möglich, Einrichtungen und Vorhaben von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern. Bund und Länder hätten ihre gemeinsame Verantwortung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2 Grundgesetz mit der Entscheidung erneut unterstrichen, das Schwerpunktkapitel des Bildungsberichts 2012 dem Thema "Kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf" zu widmen. Der Bericht "Bildung in Deutschland 2012" wie auch der Bericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" liefere wichtige Anhaltspunkte für Aktivitäten der Bundesressorts und der Länder zur weiteren Stärkung der kulturellen Bildung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

Innerhalb der Bundesregierung werde kulturelle Bildung im Wesentlichen in den Ressorts Auswärtiges Amt, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Dabei habe jedes Ressort unterschiedlich Schwerpunkte und widme sich dem Thema auch mit unterschiedlicher Intensität. Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass Reibungsverluste entstehen könnten und verweist auf fachlich unterschiedliche Zugänge der Ressorts zur kulturellen Bildung.

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3. Linke erkundigt sich nach Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, ob sie die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern im Bereich der Pflege für ausreichend hält. In einer Kleine Anfrage (17/12787) fragt die Linke ferner, ob die Bundesregierung es für notwendig hält, gesetzliche Vorgaben für die personelle Ausstattung der Krankenhäuser zu machen. "Die Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert und zugespitzt", schreiben die Linken. Die damit einhergehende zunehmende Überlastung des Pflegepersonals führe auch zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung.

Die Abgeordneten erkundigen sich daher nach den rechtlichen Möglichkeiten, eine dauerhafte und ausreichende Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser bundesweit zu erreichen. So wollen sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob nach geltendem Recht überhaupt die Möglichkeit besteht, Mindeststandards für die personelle Ausstattung von Krankenhäusern gesetzlich vorzugeben. Die Abgeordneten fragen unter anderem weiter, warum "nach Kenntnis der Bundesregierung von der gemeinsamen Selbstverwaltung gegebenenfalls bisher keine allgemeingültige Vereinbarung zur personellen Besetzung des Pflegedienstes der Krankenhäuser auf Grundlage des Fallpauschalengesetzes - FPG - vereinbart" worden sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 173 - 25. März 2013 - 14:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2013