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BUNDESTAG/3857: Heute im Bundestag Nr. 257 - 13.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 257
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Mai 2013 Redaktionsschluss: 14:20 Uhr

1. Militärische Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr sind verfassungskonform
2. Kommunen machen wieder Überschüsse
3. Antwort der Bundesregierung zu Beschäftigungsverhältnissen in Forschung und Wissenschaft
4. Antwort der Bundesregierung zu Atomforschung am Karlsruher Institut für Technologie
5. Bundesregierung sieht zahnärztliche Versorgung ausreichend gesichert
6. Linke fragt nach Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
7. Grüne fragen nach europaweiten Regelungen für bessere Luft
8. Linke fragt nach Rechtsgrundlage für die Deklarierung radioaktiver Abfälle



1. Militärische Gleichstellungsbeauftragte in zivilen Dienststellen der Bundeswehr sind verfassungskonform

Verteidigung

Berlin: (hib/AW) Rechtsexperten erheben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von der Bundesregierung angestrebte Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Der Bundeswehrverband forderte hingegen eine stärkere Angleichung des Gesetzes an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Dies war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag Vormittag über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12957). Die Gesetzesnovelle sieht im Kern die Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten in zivilen Dienststellen der Bundeswehr vor, in denen auch Soldatinnen arbeiten.

Sowohl der Verfassungsrechtler Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg als auch die Expertin für öffentliches Recht von der Bundeswehr-Universität Heidelberg, Margarete Schuler-Harms, bescheinigten übereinstimmend, dass der vorgelegte Gesetzentwurf verfassungskonform sei. Eine stärkere Anpassung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes an das Bundesgleichstellungsgesetz sei rechtlich gesehen nicht zwingend. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung gleichstellungspolitischer Instrumente in der Bundeswehr einen großen Spielraum. Dies sei durch die besondere Stellung des Soldatenberufs begründet. Die Frage, ob die Gleichstellung von militärischem und zivilen Personal stärker angeglichen werden soll, müsste politisch beantwortet werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, appellierte an die Parlamentarier, die Gesetzesnovelle nicht nur unter juristischen Aspekten zu betrachten. Es sei die erklärte Politik der Bundesregierung, die Bundeswehr zukünftig als einheitlichen Personalkörper zu betrachten. Dann müssten allerdings auch die Unterschiede zwischen zivilen und militärischen Mitarbeitern minimiert werden, argumentierte Kirsch. Dies gelte auch im Gleichstellungsgesetz. Kirsch verwies darauf, dass die Gesetzesnovelle den erschwerten Zugang zu Teilzeitarbeitsmodellen oder den fehlenden gesetzlichen Zugang zur Telearbeit für Soldaten und Soldatinnen nicht verbessere. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf greife zu kurz, da er nur Regelungen zur Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten mache. Und diese seien unzureichend. So genieße eine militärische Gleichstellungsbeauftragte im Gegensatz zu den zivilen beispielsweise keinen Versetzungsschutz wie ein Personalratsmitglied. Auch sei die Spannweite der Wählergruppen bei der Wahl einer militärischen Gleichstellungsbeauftragten zu unterschiedlich. Sie reiche von 18.000 Wählern im Bundesamt für Personalmanagement bis hin zu lediglich acht im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.

Dieser Kritik schloss sich auch die Rechtsanwältin Gudrun Schattschneider an. Die Regierung habe die Chance vergeben, nachhaltige Verbesserungen einzuführen, um die Streitkräfte für Frauen attraktiver zu machen. Sie regte an, das Gesetz nach einem Jahr zu evaluieren. Diese Evaluierung sollte auch in den Gesetzestext aufgenommen werden. Es sei allerdings auch höchste Zeit, dass das Gesetz verabschiedet werde.

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2. Kommunen machen wieder Überschüsse

Finanzen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Kommunen blicken nach Ansicht der Bundesregierung auf ein "erfreuliches Jahr 2012" zurück. Erstmals seit 2008 hätten Städte und Gemeinden wieder einen Finanzierungsüberschuss zu verzeichnen gehabt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13343) auf eine Große Anfrage der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/11461). Der Überschuss habe nach den hohen Finanzierungsdefiziten der Vorjahre jetzt 1,8 Milliarden Euro betragen.

"Das vielfältige finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Kommunen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die kommunale Finanzsituation derzeit wieder günstiger darstellt und auch noch weiter verbessern wird", schreibt die Bundesregierung. Allerdings würden die weiterhin zu erwartenden starken Schwankungen des Finanzierungssaldos auf eine strukturelle Schwäche des kommunalen Steuersystems hinweisen. So seien die Defizite früherer Jahre wesentlich auf Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Auch die aktuelle positive Entwicklung beruhe auf starken Zuwächsen bei der Gewerbesteuer. "Ein stetiges kommunales Steuersystem hätte den Kommunen dieses Auf und Ab erspart", schreibt die Regierung.

In der 17. Legislaturperiode habe die Entlastung der Kommunen bei den sozialen Leistungen im Mittelpunkt gestanden, argumentiert die Regierung. So sei den Kommunen seit 2011 bei der Beteiligung des Bundes an den im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende von den Kommunen zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung mehr Planungssicherheit durch eine feste Beteiligungsquote des Bundes eingeräumt worden.

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3. Antwort der Bundesregierung zu Beschäftigungsverhältnissen in Forschung und Wissenschaft

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung liegt keine Statistik vor, die das Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen in der gesamten außeruniversitären Forschung seit 2005 darstellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Perspektiven guter Arbeit in Forschung und Wissenschaft" (17/13361) auf die Kleine Anfrage der Linken (17/13050).

Gleichwohl seien durch Stichtagserhebungen folgende Daten bekannt: Bei der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) seien zum Jahresende 2010 62,7 Prozent der Wissenschaftler befristet beschäftigt gewesen, bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) habe der Anteil zum 31. Dezember 2010 bei 71 Prozent gelegen. Beim Max-Planck-Institut seien 71,7 Prozent der wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse befristet gewesen und bei der Leibniz-Gemeinschaft seien es 69,9 Prozent gewesen.

Die Regelarbeitszeit richte sich für alle außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach den Tarifverträgen des Bundes oder der Länder. Regelungen zur Verteilung von Teilzeitarbeitsverhältnissen würden individuell festgelegt. Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für sinnvoll, wenn sich Vertragslaufzeiten in der Qualifikationsphase an dem für eine wissenschaftliche Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren und bei Befristungen wegen Drittmittelfinanzierung am Zeitraum der Mittelbewilligung. Die feste Vorgabe bestimmter Mindestvertragslaufzeiten im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sei allerdings nicht zielführend, schreibt die Bundesregierung. Die Ursachen für den Abschluss kurzzeitiger Verträge würden hierdurch nicht behoben, es wäre eher zu befürchten, dass Beschäftigungsverhältnisse früher als in der Sache erforderlich beendet würden. Kurzzeitige Verträge können zudem im Einzelfall auch sinnvoll und von beiden Seiten gewollt sein, etwa zur Überbrückung bis zu einer schon feststehenden Anschlussbeschäftigung. Eine notwendigerweise allgemeine gesetzliche Regelung würde zudem den spezifischen Verhältnissen in den unterschiedlichen Bereichen der Wissenschaft kaum Rechnung tragen können.

Die Linke hatte kritisiert, dass die Zahl der beamteten Professoren trotz steigender Studentenzahlen in den vergangenen Jahren kaum gestiegen sei. Gleichzeitig habe aber die Zahl der Angestellten und frei- und nebenberuflich Beschäftigten an Hochschulen stark zugenommen. Angestelltes Personal in Hochschulen sei zu fast 90 Prozent befristet beschäftigt, hatte die Linke in ihrer Kleinen Anfrage geschrieben.

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4. Antwort der Bundesregierung zu Atomforschung am Karlsruher Institut für Technologie

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung fördert in dieser Wahlperiode die Atomforschungsprojekte am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit 1.261.951,29 Euro. Damit korrigiert sie ihre alte Angabe von 351.728,25 Euro. In ihrer Antwort "Atomforschung am Karlsruher Institut für Technologie" (17/13342) listet die Bundesregierung zudem auf, dass 2012 im Rahmen des Programms Nukleare Sicherheitsforschung 255 Mitarbeiter am Großforschungsbereich des KIT und 31 Mitarbeiter am Universitätsteil beschäftigt gewesen seien. Auf die Kleine Anfrage der Grünen (17/12935) hin präsentiert die Bundesregierung in einer Tabelle die Forschungsprojekte zur Kernfusion am KIT, die aus dem Haushaltstitel 30 04/685 41 erfolgen.

Das KIT habe in den verschiedenen Ausschreibungen im 7. EURATOM-Rahmenprogramm insgesamt Mittel in Höhe von 17,06 Millionen Euro eingeworben. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung diese in einer mehrere Seiten umfassenden Übersicht dar.

Die Grünen hatten sich in ihrer Kleinen Anfrage auch für die politisch-strategische Ausrichtung des Instituts interessiert und gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Grenzwerte für die Abgabe von Plutonium an die Umwelt auf Null herabzusetzen. Die Bundesregierung verneint das und schreibt: "Maßgeblich für die Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe ist der Grenzwert von 0,3 mSv/a für die effektive Dosis nach § 47 der Strahlenschutzverordnung."

Gleichwohl werde es in der kommenden Periode der Forschung mit dem Beginn 2015 Mittelabsenkungen zugunsten der erneuerbaren Energien geben. Beispielsweise würden Kompetenzen im Bereich Wasserstoff auf andere energierelevante Themen fokussiert. Am KIT seien Mittelabsenkungen in den Themengebieten "Nukleare Entsorgung und Sicherheit" um 15 Prozent und im Bereich "Fusionstechnologien" um acht Prozent im Vergleich zur vorherigen Periode vorgesehen.

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5. Bundesregierung sieht zahnärztliche Versorgung ausreichend gesichert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/suk) Die Bundesregierung hat keine Belege dafür, dass Vertragszahnärzte ihnen Patienten immer seltener zuzahlungsfreie Sachleistungen anbieten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13356) auf eine Kleine Anfrage der Linken (17/13047). Auch die Behauptung, ein ausreichender Zahnersatz sei mit der Regelversorgung nicht zu erzielen oder die Wurzelbehandlung eines Zahnes sei nur mit zusätzlichen Leistungen erfolgversprechend, entbehre "jeder Grundlage".

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließe Richtlinien, die zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung erforderlich seien und die eine "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung" der Versicherten gewährleisten würden. Dies Richtlinien würden einer ständigen Überprüfung unterliegen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden Eingang in die Beratungen des G-BA finden. Daher geht die Regierung nach eigenen Angaben "davon aus, dass die Versorgung ausreichend gesichert ist".

Die Regierung schreibt, eine aktuelle Abfrage bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen habe nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ergeben, dass die Zahl der Meldungen, nach denen sich Vertragszahnärzte geweigert hätten, Amalgam als Füllungsmaterial zu verwenden, mit 245 "sehr gering" sei.

In der Antwort heißt es weiter, Zähne mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen des inneren Teils des Zahnes bzw. der Wurzel könnten in der Regel durch endodontische Maßnahmen im Rahmen der Sachleistung erhalten werden. Sofern im Einzelfall die Erhaltungswürdigkeit eines Backenzahnes richtlinienkonform nicht festgestellt werden könne, könne der Zahnarzt "einen Erhaltungsversuch auf besonderen Wunsch des Versicherten durchführen"; die Behandlungskosten müssten in derartigen Fällen vom Versicherten selbst getragen werden. Der Regierung seien keine Fälle bekannt, in denen Zahnärzte die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Wurzelbehandlungen bei Backenzähnen herabmindern würden, um Kassenleistungen nicht erbringen zu müssen und stattdessen lieber Zusatz- oder Privatleistungen zu erbringen.

In der Antwort heißt es, nach aktuellen Erkenntnissen der KZBV werde in rund 69 Prozent aller Zahnersatzfälle allein die Regelversorgung durchgeführt. Bei Versicherten mit Anspruch auf 100-prozentige Kostenübernahme sei in knapp 80 Prozent der Fälle allein die Regelversorgung durchgeführt worden. Aus Sicht der Regierung deckt die derzeitige Regelversorgung "eine Versorgung mit Zahnersatz ab, die den Anforderungen des SGB V entspricht". Man sehe "keine medizinische Notwendigkeit", über die Regelversorgung hinaus weitere Leistungen durchzuführen. Gleichwohl ermögliche es die "Festzuschusskonzeption" beim Zahnersatz, dass sich Versicherte für Versorgungen entscheiden könnte, die im Hinblick etwa auf die ästhetische Ausgestaltung oder des Tragekomforts des Zahnersatzes über die Regelversorgung hinausgingen.

Insgesamt sei von einem Gesamtvolumen der nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechneten privatzahnärztlichen Leistungen von rund 6,1 Milliarden Euro pro Jahr auszugehen. Dies entspreche einem jährlichen Betrag von rund 22.000 Euro je Praxisinhaber. Der durchschnittliche Einnahmenüberschuss habe im Jahr 2010 im Durchschnitt 125.036 Euro je Praxisinhaber betragen.

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6. Linke fragt nach Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/suk) Die Linksfraktion erkundigt sich nach der Wirksamkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/13371) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung Hinweise darauf hat, dass die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, auch anonym Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben zu können, "zu einem Missbrauch und zu einer Verunglimpfung der Ärzteschaft in Deutschland insgesamt" geführt habe.

Hintergrund dieser Frage ist eine Pressemitteilung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, von April 2013, in der er sich "überaus negativ" über die Internetseite der "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" des GKV-Spitzenverbandes geäußert habe. Er habe dort von "plumper Stimmungsmache gegen Ärzte" sowie von einer "Verunglimpfung, populistischen Vorverurteilung und Diffamierung der Ärzteschaft" gesprochen. Die von Köhler kritisierte Möglichkeit der Hinweisweitergabe werde in vielen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung als "gewünschte und zur Verbesserung der Bekämpfung von Korruption und anderen Missständen notwendige Maßnahme eingeführt bzw. gefordert", schreiben die Parlamentarier. Der KBV-Vorstandsvorsitzende habe zudem versäumt darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband gesetzlich dazu verpflichtet sei, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten, sondern auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sei dazu verpflichtet. Auf der KBV-Internetseite aber würden sowohl eine entsprechende Information, ein Meldeformular oder die Anschrift einer solchen Stelle oder auch die Erläuterung des gesetzlichen Auftrags fehlen.

In der Ärztezeitung vom 12. April 2013 sei zu lesen gewesen, dass die KV Berlin der gesetzlichen Verpflichtung, für den Berichtszeitraum 2010/2011 einen Bericht über die Arbeit und Ergebnisse der Stelle bei der zuständigen Landesaufsichtsbehörde vorzulegen, "seit über einem Jahr noch immer nicht nachgekommen" sei.

Die Linke fragt nun, warum im Dritten Bericht der Bundesregierung zu diesen Stellen vom 24. Mai 2011 nur über Arbeit und Ergebnisse des GKV-Spitzenverbandes, aber "an keiner Stelle" über Arbeit und Ergebnisse der Stellen bei der KBV und KZBV berichtet werde. Die Regierung soll Auskunft darüber geben, wann die vollständigen Stellungnahmen der vom Bundesgesundheitsministerium befragten Organisationen dem zuständigen Fachausschuss oder der Öffentlichkeit zugeleitet würden und wann sie gedenke, den Bericht zu Arbeit und Ergebnissen aller Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für die Berichtsjahre 2010/2011 vorzulegen. Sie soll auch die Frage beantworten, ob des "Verbesserungsbedarf bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Stellen bei KBV, KBZV und dem GKV-Spitzenverband gibt. Sie soll auch sagen, wie sie die Einrichtung der Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen auch anonym an die dafür zuständigen Stellen weiterzugeben, bewertet.

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7. Grüne fragen nach europaweiten Regelungen für bessere Luft

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Die europäische Strategie zur Luftreinhaltung ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/13334) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten möchten dazu von der Bundesregierung wissen, auf welchem Stand die Diskussionen auf europäischer Ebene für eine Revision der Luftqualitätsrichtlinie (AQD), der Nationalen Emissionsobergrenzen (NEC) sowie zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigten Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (NRMM) sind. Vor allem interessiert die Fraktion auch die Frage, inwieweit die Regierung plant, ambitionierte nationale Emissionsobergrenzen (NEC) zu unterstützen. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Europäische Kommission das Jahr 2013 zum Jahr der Luft erklärt hat und plant, in diesem Jahr weite Teile des Europäischen Rechts zur Luftreinhaltung zu überarbeiten.

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8. Linke fragt nach Rechtsgrundlage für die Deklarierung radioaktiver Abfälle

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/13362) nach den rechtlichen Grundlagen für die Deklarierung von radioaktiven Abfällen. Hintergrund ist die unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran in der URENCO-Urananreicherungsanlage Gronau. Die Bundesregierung hatte dazu in einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage (17/12446) mitgeteilt, dass in der Anlage in Gronau zukünftig abgereichertes Uran in Form von Triuranoctoxid (Uranoxid) in dem dort im Bau befindlichen Zwischenlager ohne Befristung aufbewahrt werden soll. Daher möchten die Abgeordneten der Links-Fraktion wissen, nach welchen Kriterien radioaktive Materialien als Abfälle zu deklarieren sind und inwieweit es in den Verantwortungsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU) fällt, die Rechtmäßigkeit derartiger Deklarationen und entsprechender Genehmigungen zu überprüfen oder auszustellen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 257 - 13. Mai 2013 - 14:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2013