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BUNDESTAG/4224: Heute im Bundestag Nr. 089 - 19.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 089
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Februar 2014 Redaktionsschluss: 13:55 Uhr

1. Arzneimittelgesetz im Ausschuss gebilligt
2. Reformen nach NSU-Desaster
3. Linke für Abschaffung der Selbstanzeige



1. Arzneimittelgesetz im Ausschuss gebilligt

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) zur Begrenzung der Arzneimittelkosten gebilligt. Für die in der Beratung an mehreren Stellen veränderte Vorlage votierten am Mittwoch die einbringenden Fraktionen. Die Opposition von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke trägt zwar einzelne Regelungen der Novelle mit, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt aber ab.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern. Kern des Gesetzes sind ein bis Ende 2017 verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, um Preiserhöhungen auszugleichen, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte in Höhe von sieben Prozent und der Verzicht auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente aus dem sogenannten Bestandsmarkt. Je größer der Zusatznutzen eines Mittels, umso höher kann der zu erzielende Preis sein. Der letzte Punkt blieb auch nach einer Expertenanhörung umstritten. Am Donnerstag soll die Vorlage im Bundestagsplenum beschlossen werden.

Vertreter der Opposition rügten erneut den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind. Dies sei ein Verlust in der Qualitätskontrolle. Zudem sollte, falls ein schon länger verfügbares Arzneimittel auf einem anderen Gebiet eingesetzt werde, der Zusatznutzen neu belegt werden müssen. Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Abschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent. Grüne und Linke begrüßten hingegen eine kurzfristige Änderung im Entwurf, wonach der Mengenrabatt für Generika (preiswertere Nachahmerpräparate) nun bei sechs Prozent festgeschrieben wird.

Union und SPD argumentierten, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sei auch ohne den sogenannten Bestandsmarktaufruf möglich. Die Nutzenbewertung sei mit rechtlichen Risiken verbunden und bürokratisch. Der zugrunde liegende Aufwand für die Industrie und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt, sei enorm und kaum zu rechtfertigen. Der im Gegenzug von üblicherweise sechs auf sieben Prozent erhöhte Arzneimittelrabatt soll als Ausgleich dienen.

Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag bereits einen Gesetzentwurf (18/200) zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu.

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2. Reformen nach NSU-Desaster

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verstärken, die Tätigkeit von V-Leuten neu regeln, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden intensivieren: Solche und andere Reformideen finden sich in einem von allen vier Parteien vorgelegten Antrag (18/558), der die Umsetzung der Forderungen des Untersuchungsausschusses zu der Mordserie anmahnt, die dem sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelastet wird. Der fraktionsübergreifende Vorstoß soll am Donnerstag dieser Woche im Plenum beraten und verabschiedet werden.

Der in der zurückliegenden Legislaturperiode eingesetzte Untersuchungsausschuss sollte das staatliche Versagen bei den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleingewerbetreibenden und einer deutschen Polizistin durchleuchten. Die kritische Analyse der Fehlgriffe und Pannen von Verfassungsschutz und Polizei nahm das parlamentarische Gremium zum Anlass, Konsequenzen aus diesem Desaster zu ziehen und im Abschlussbericht (17/14600) auch 50 konkrete Verbesserungsvorschläge für die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu präsentieren.

Der Antrag der vier Fraktionen ruft die Regierung auf, "diese Empfehlungen zügig und umfassend umzusetzen". Der Bundestag unterstütze, wie es in dem Entwurf heißt, die Bemühungen der Regierung, zusammen mit den Ländern Wege für die Verwirklichung der Reformvorschläge auch im Zuständigkeitsbereich der Länder zu entwickeln. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestags würden sich ebenfalls "kontinuierlich und mit Nachdruck" für die Umsetzung der Empfehlungen engagieren.

Der Untersuchungsausschuss machte sich in seinem Forderungskatalog dafür stark, die gesellschaftliche Präventionsarbeit auszubauen, um vor allem der Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unter jungen Leuten entgegenzuwirken. Großen Wert hat das Gremium darauf gelegt, die "interkulturelle Kompetenz" als festen Bestand der Polizeiausbildung zu verankern. Dazu gehöre es auch, sich mit den Gründen zu befassen, die zum Scheitern der Ermittlungen bei der dem NSU zugerechneten Mordserie führten.

Eine wesentliche Einsicht des Untersuchungsausschusses war, dass bei den diversen Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern auf Landes- und Bundesebene zu den zehn Erschießungen durchaus eine Vielzahl von Informationen vorlag, diese aber zum Teil nicht weitergeleitet und teils auch nicht adäquat analysiert wurden. Künftig müssten Erkenntnisse von länderübergreifendem Gewicht zentral zusammengeführt und gründlich ausgewertet werden. Das Gremium plädierte dafür, bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung eine "zentrale ermittlungsführende Dienststelle mit klar geregelten Weisungsbefugnissen" einzurichten. Mit einer solchen Aufgabe müsse nicht unbedingt das Bundeskriminalamt beauftragt werden, auch eine Landespolizei könne in Frage kommen. Generell machte sich der Ausschuss dafür stark, die Kooperation von Geheimdienst- und Polizeiinstanzen zu vertiefen.

Neu geregelt werden müssten, wie es im Abschlussbericht des Gremiums heißt, die Kriterien für Eignung, Auswahl und Tätigkeit von V-Leuten. Der jetzt vorgelegte gemeinsame Antrag weist indes darauf hin, dass zwischen den Fraktionen zur Rolle des Verfassungsschutzes und zu V-Leuten auch unterschiedliche Auffassungen existieren. Nach dem Willen von Linken und Grünen sollen etwa grundsätzlich keine Spitzel mehr eingesetzt werden.

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3. Linke für Abschaffung der Selbstanzeige

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/556), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. "Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit" heißt es in dem Antrag. Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. "Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar", schreibt die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 089 - 19. Februar 2014 - 13:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014