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BUNDESTAG/4331: Heute im Bundestag Nr. 195 - 14.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 195
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. April 2014 Redaktionsschluss: 10:10 Uhr

1. Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung
2. Kältmittel R1234yf in Auto-Klimaanlagen
3. Quecksilbergrenzwerte in Kohlekraftwerken
4. Lage am Atomkraftwerk Tschernobyl



1. Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In den Jahren 2007 bis 2012 haben alle Bundesländer so genannte Entflechtungsmittel in voller Höhe für Investitionen in die soziale Wohnraumförderung verwendet. Für die Jahre 2013 und 2014 liegen der Bundesregierung noch keine Angaben vor, schreibt sie in einer Antwort (18/1058) auf eine Kleine Anfrage (18/893) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesländer haben die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung, erhalten aber als finanziellen Ausgleich Entflechtungsmittel vom Bund in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die prozentuale Verteilung der Mittel gesetzlich geregelt sei. So erhalte Nordrhein-Westfalen mit 18,73 Prozent den größten Anteil, gefolgt von Bayern mit 11,83 Prozent und Sachsen mit 11,5 Prozent. Den geringsten Anteil erhalte das Bundesland Bremen mit 0,6 Prozent. Zusätzlich zu den Bundesmitteln setzten die Bundesländer eigenen Angaben zufolge eigene Mittel in etwa gleicher Höhe pro Jahr ein.

Die Länder seien nicht verpflichtet, die Bundesregierung über den Erlass von Landesgesetzen oder -richtlinien im Bereich der sozialen Wohnraumförderung zu unterrichten, schreibt die Bundesregierung. Ihr seien aber keine Beispiele für eine zweckfremde Verwendung der Mittel bekannt. Zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag werde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit jedoch das "Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen" initiieren. In diesem Rahmen sollten auch Gespräche mit den Ländern zur Zweckbindung und Information über den Mitteleinsatz erfolgen. Ziel sei es, eine "einvernehmliche und adäquate Lösung" für eine freiwillige Zweckbindung der Entflechtungsmittel des Bundes herbeizuführen.

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2. Kältmittel R1234yf in Auto-Klimaanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die inhaltliche Stoffbewertung des umstrittenen Autoklimaanlagen-Kältemittels R1234yf durch die deutschen Chemikalienbehörden ist noch nicht abgeschlossen. Noch würden weitere Informationen zur Bewertung der Risiken benötigt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1032) auf eine Kleine Anfrage (18/867) der Fraktion Die Linke.

Die deutschen Behörden hätten einen entsprechenden Entscheidungsentwurf erstellt, über den auf EU-Ebene beraten werde. Über den Zeitplan der Europäischen Kommission lägen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf die Frage der Linken-Abgeordneten, ob die Bundesregierung aufgrund der Risiken ein deutschlandweites Anwendungsverbot für R1234yf erwäge, entgegnet diese, aufgrund der derzeit vorliegenden Datenlage sei ein Verbot von R1234yf in mobilen Klimaanlagen nicht ausreichend begründbar. Im übrigen halte sie nationale Beschränkungen weder für sinnvoll noch für EU-rechtlich zulässig.

Die Fragesteller hatten darauf hingewiesen, dass sich das bisher von der deutschen Automobilindustrie für Autoklimaanlagen favorisierte Kältemittel R1234yf nach Leckageversuchen der Daimler AG als "explosiv unter Betriebsbedingungen von Kraftfahrzeugen" gezeigt habe. Aktuell habe sich die Automobilindustrie größtenteils gegen das Mittel entschieden. Nach Angaben der Bundesregierung verwendeten bis zum 28. Februar 2014 insgesamt 120.097 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge R1234yf in ihren Klimaanlagen, insbesondere Fahrzeuge der Marken Hyundai, Nissan und Kia.

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3. Quecksilbergrenzwerte in Kohlekraftwerken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Steinkohlekraftwerke in Deutschland dürfen im Tagesmittel eine Quecksilberkonzentration von 0,03 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) nicht überschreiten. Ab dem Jahr 2019 unterliegen sie zusätzlich einem im Jahresmittel einzuhaltenden Grenzwert von 0,01 mg/m3. Diese Anforderungen gelten für neue sowie bestehende Anlagen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/993) auf eine Kleine Anfrage (18/821) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken".

In ihrer Anfrage hatte die Grünen-Fraktion insbesondere auf die unterschiedlichen Grenzwerte in den USA und Deutschland verwiesen und entgegen der Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass die Emissionsgrenzwerte in beiden Ländern durchaus miteinander verglichen werden könnten. In den USA gilt für bestehende Steinkohlekraftwerke ein Quecksilberemissionsgrenzwert von umgerechnet etwa 0,0015 mg/m3, der im gleitenden 30-Tages-Mittel nicht überschritten werden darf.

In ihrer Antwort bekräftigt die Regierung nochmals ihre in einer früheren Drucksache (17/8776) getroffene Feststellung: "Die Vergleichbarkeit emissionsbegrenzender Vorgaben erfordert die Kenntnis der messtechnischen Rahmenbedingungen sowie die Kenntnis der Konventionen, die der Beurteilung des gemessenen Wertes im Verhältnis zum einzuhaltenden Emissionsgrenzwert zugrunde liegen." Die Grenzwerte seien nicht durch bloße Gegenüberstellung numerischer Werte vergleichbar.

Auf die Frage der Grünen-Fraktion, ob die Bundesregierung die Auffassung teile, dass aufgrund des Grenzwertes in den USA in den vorhandenen Kohlekraftwerken spezielle Abgasreinigungstechnologien für die Quecksilberabscheidung installiert worden seien und es in Deutschland nicht zu einer derartigen Nachrüstung gekommen sei, entgegnet die Regierung: Ob ein bestehendes Kohlekraftwerk quecksilberspezifische Maßnahmen ergreifen müsse, um den geltenden Emissionsgrenzwert sicher einhalten zu können, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Neben den Eigenschaften der eingesetzten Kohle seien insbesondere die bereits vorhandene Abgasreinigung und ihre Betriebsweise maßgeblich. Wenn zusätzliche Maßnahmen notwendig seien, würden diese auch individuell entsprechend der vorhandenen Anlagentechnik und den eingesetzten Kohlen ausgewählt, installiert und betrieben. Dies gelte grundsätzlich sowohl für Anlagen in Deutschland als auch für solche in den USA. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass die umfängliche und hochwertige Abgasreinigung in deutschen Kohlekraftwerken bereits als Nebeneffekt eine nennenswerte Quecksilberabscheidung ermögliche. Diese Anlagen könnten daher auch ohne zusätzliche Maßnahmen den Quecksilbergrenzwert einhalten.

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4. Lage am Atomkraftwerk Tschernobyl

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die aktuellen Entwicklungen in Tschernobyl und an den weiteren ukrainischen Atomstandorten stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/1089) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche speziellen Stabilisierungsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tschernobyl durchgeführt würden, in welcher aktuellen Phase sich die Arbeiten in Tschernobyl befinden und wie die radiologischen Bedingungen am Sarkopharg seien. Außerdem fragen sie, wie die Bundesregierung damit umgehe, dass wegen fehlender Finanzmittel notwendige Maßnahmen in Tschernobyl nicht durchgeführt werden können und welche Auswirkungen die momentane Krisensituation in der Ukraine auf die Arbeiten in Tschernobyl habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 195 - 14. April 2014 - 10:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014