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BUNDESTAG/4338: Heute im Bundestag Nr. 202 - 16.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 202
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. April 2014 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr

1. Freizügigkeit bringt Großstädten Probleme
2. Staatsleistungen an Kirchen Ländersache
3. Informationen über Luft-Boden-Schießplatz
4. Grüne fragen nach Steuergestaltung
5. Wegekostengutachten unter der Lupe



1. Freizügigkeit bringt Großstädten Probleme

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die seit Anfang 2014 geltende uneingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgaren und Rumänen stellt manche Städte offenkundig vor ernste Probleme. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/1112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/907) schreibt, haben Kommunalvertreter unlängst auf einen "weiterhin deutlich ansteigenden Zuzug aus Rumänien und Bulgarien insbesondere in Großstädte" hingewiesen.

Der zuständige Staatssekretärsausschuss habe sich unter anderem in einer Anhörung am 20. Februar dieses Jahres mit Vertretern betroffener Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände mit der Problematik befasst und Ende März einen Zwischenbericht vorgelegt. Demnach berichtet beispielsweise Duisburg über einen Zuzug von aktuell 600 Rumänen und Bulgaren pro Monat. In Berlin hat sich den Angaben zufolge die Zahl der Rumänen und Bulgaren seit Ende 2010 auf rund 30.000 verdoppelt.

Grundsätzlich profitiere Deutschland von der Freizügigkeitsregelung. Mit der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten könnten aber auch "negative Begleiterscheinungen für Kommunen und die Zuwanderer selbst verbunden sein", schreibt die Regierung. So berichteten Städte und Gemeinden mit Blick auf einzelne Zuwanderergruppen mit besonderem Integrationsbedarf, darunter Rumänen und Bulgaren, "von zum Teil unhaltbaren Wohnverhältnissen und ausbeuterischer Beschäftigung, von Kindern, die nicht zur Schule gehen", von Problemen bei der Gesundheitsversorgung und Sicherung des sozialen Friedens sowie "von Fällen betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts".

Gleichwohl sei das Freizügigkeitsrecht "eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen Union für ihre Bürger". Die meisten Zuwanderer aus den EU-Staaten erfüllten die nötigen Voraussetzungen dafür und trügen zu Wohlstand und Entwicklung hierzulande bei. Gerade für ein Land wie Deutschland, das vor großen demografischen Herausforderungen stehe, könne die Zuwanderung junger Fachkräfte "einen wichtigen und willkommenen Beitrag zur Sicherung des Wohlstandes und zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme leisten", schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

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2. Staatsleistungen an Kirchen Ländersache

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen der umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen politisch aktiv zu werden. Der Bund sei nicht Schuldner der Staatsleistungen. Vielmehr würden die Zuwendungen an die beiden großen Kirchen von den Ländern aufgebracht, heißt es in einer Antwort der Regierung (18/1110) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/903).

Den Bundesländern stehe es frei, "einvernehmlich mit den Kirchen die Staatsleistungen zu verändern und neue Rechtsgrundlagen zu schaffen". Das Verfassungsrecht stehe dieser Lösung nicht entgegen, schreibt die Regierung. Seitens des Bundes bestehe kein Interesse, mit den Kirchen in Verhandlungen zu treten über eine Ablösung der Staatsleistungen.

Aus Sicht des Bundes gibt es somit auch keinen Anlass zur Bildung einer Kommission, die den Umfang und Wert des im Jahr 1803 verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der bisher gezahlten staatlichen Entschädigungen an die Kirchen ermitteln könnte. Ein solcher Vorschlag war aus den Reihen der FDP gekommen. Die Evangelische Kirche hatte der Anfrage zufolge ihre Bereitschaft signalisiert, über die Ablösung der Staatsleistungen in Verhandlungen zu treten. Es gebe auch keinen Handlungsbedarf für den Erlass eines Grundsätzegesetzes des Bundes nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, schreibt die Regierung weiter.

Mit der Säkularisierung, also der Trennung von Staat und Kirche, wurden im Jahre 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss kirchliche Güter enteignet, im Gegenzug erhielten die Evangelische und Katholische Kirche einen finanziellen Ausgleich, der bis heute gezahlt wird. 2011 lag die Summe der Staatsleistungen nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei knapp 472 Millionen Euro. Bis auf Bremen und Hamburg beteiligen sich alle Bundesländer an den historisch bedingten Ausgleichszahlungen. Die Staatsleistungen sind auch im Grundgesetz (Artikel 140) verfassungsrechtlich verbürgt.

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3. Informationen über Luft-Boden-Schießplatz

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Pläne der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg im Landkreis Kelheim will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1123) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob die US-Air Force mittlerweile verbindlich mitgeteilt hat, dass sie auf eine weitere Nutzung des Schießplatzes verzichtet und wann dieser in das Eigentum der Bundesanstalt übergegangen ist.

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4. Grüne fragen nach Steuergestaltung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Steuergestaltung über Lizenzeinkünfte sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/1125) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Staaten weltweit Vorzugsbesteuerungsregelungen für Lizenzeinkünfte (Lizenz- beziehungsweise Patentbox) haben, und wie hoch die jeweiligen Steuersätze und die regulären Steuersatz sind.

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5. Wegekostengutachten unter der Lupe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Folgen aus dem aktuellen Wegekostengutachten für die Lkw-Maut will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1126) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, wie sich die zusätzlichen Einnahmen beziehungsweise Einnahmeausfälle auf die Jahre 2014 bis 2018 verteilen und ob die Differenz zwischen einer niedrigen neuen Mauthöhe und der derzeitigen Mauthöhe rückwirkend erstattet werden muss. Die Fraktion will ebenfalls wissen, inwieweit Einnahmen aus einer möglichen Pkw-Vignette ebenfalls zunächst zum Ausgleich der Mindereinnahme aus der Absenkung der Lkw-Maut verwendet werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 202 - 16. April 2014 - 11:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2014