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BUNDESTAG/4370: Heute im Bundestag Nr. 234 - 07.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 234
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. Mai 2014 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu Finanzmarktgesetz
2. Ministerin Wanka berichtet über Haushalt
3. Große Vorbehalte gegen Grüne Gentechnik
4. Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten



1. Öffentliche Anhörung zu Finanzmarktgesetz

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 19. Mai 2014, durchgeführt werden.

Der Gesetzentwurf enthält überwiegend redaktionelle Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die Änderungen erfolgen im Nachgang zur Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen beziehungsweisen internationalen Vorgaben. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden. Außerdem sollen Redaktionsversehen bei der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats im CRD IV-Umsetzungsgesetz sowie im AIFM-Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds.

Auf Nachfragen der Fraktionen erklärte die Bundesregierung in der Sitzung, dass auch einige Ergänzungen zum geltenden Recht vorgesehen seien. So solle es Meldepflichten im Bereich Aufsichtsräte von Banken geben, damit die Aufsichtsbehörde effektiv arbeiten könne. Eine Klarstellung betreffe kleine Bürgerenergiegenossenschaften, deren Tätigkeit sichergestellt werden solle.

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2. Ministerin Wanka berichtet über Haushalt

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) "Es ist ein großer Wert, dass der Bildungs- und Forschungsetat weiter wächst", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Berliner Paul-Löbe-Haus. Nach dem Einzelplan 30 des Etatentwurfs sollen sich die Ausgaben in 2014 auf 13,97 Milliarden Euro belaufen und erhöhen sich in einem Jahr somit um 227 Millionen Euro. Wanka verwies auf den Bildungs- und Forschungshaushalt der USA, wo nach einer Phase der Steigerung und Konsolidierung mittlerweile wieder gekürzt werde. "Da heißt es dann plötzlich: Das und jenes können wir nicht mehr zahlen und ganze Großprojekte fallen weg." Von den 23 Milliarden, die insgesamt für den Bundeshaushalt für diese Legislaturperiode zusätzlich veranschlagt worden sind, soll der Bildungs- und Forschung neun Milliarden erhalten. Davon sollen sechs Milliarden für die Entlastung der Länder eingesetzt werden, drei Milliarden für die Bildung.

Der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion ging in seinem Statement vor allem auf die Gesundheitsforschung ein und mahnte an, dass die Forschung nun auch stärker in der Anwendung ihren Widerhall finden müsste, die letztlich den Menschen erst den Nutzen bringe.

Die Linke fragte, wo überhaupt die sechs Milliarden Euro, die für die Konsolidierung der Länderhaushalte vorgesehen seien, im Bundeshauhalt auftauchen würden. Die Ministerin verwies darauf, dass diese noch gar nicht eingepreist seien, da die Haushaltseinbringung noch nicht abgeschlossen sei. "Wir haben noch kein endgültiges Ergebnis", sagte Wanka zu dem Punkt, den auch der Vertreter der Grünen angesprochen hatte. Dieser mahnte zudem an, die Finanzplanung überhaupt transparenter zu gestalten und die Berichterstattung dazu zu verbessern. Wanka wies diese Kritik im Laufe der Sitzung zurück. Sie sehe keine Titel, die nicht transparent aufgeführt worden seien.

Der Vertreter der SPD zeigte sich insgesamt mit der "Finanzarchitektur" des Bildungs- und Forschungshaushalts recht zufrieden, auch wenn man natürlich in den Wahlkampf mit anderen Akzenten als die CDU/CSU gegangen sei. Auch wenn der SPD-Abgeordnete die Kontinuität des Bildungs- und Forschungsbereichs grundsätzlich begrüßte, betonte er, dass man sich den Spielraum für Initiativen und Akzente erhalten sollte.

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3. Große Vorbehalte gegen Grüne Gentechnik

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Der Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft, im Rahmen einer Opt-Out-Klausel die Möglichkeit nationaler Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) zu schaffen, ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Kritik gestoßen. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die der so genannten Grünen Gentechnik insgesamt kritisch gegenüber stehen, forderten ein Moratorium für die Zulassung des GVO-Anbaus, bis ein neues überarbeitetes Zulassungsverfahren auf Grundlage der Vorschläge des Europäischen Parlaments (EP) von 2011 umgesetzt sei. Die Bundestagsfraktionen kündigten an, einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen. Das EP hatte unter anderem die Möglichkeiten für nationale Anbauverbote erweitert, seine Vorschläge wurden aber nie umgesetzt.

Die Grünen betonten im Ausschuss, die Opt-Out-Lösung sei keine Alternative zu einem konsequenten Ausstieg aus der Grünen Gentechnik auf europäischer Ebene. Die Linksfraktion kritisierte die in der Opt-Out-Klausel vorgesehene Vorschrift, dass die Mitgliedstaaten als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Nach Ansicht der Linken bedeutet dies eine "Untergrabung der Demokratie", da hierdurch privatrechtliche Konzerne mit demokratisch gewählten Regierungen gleichgestellt würden.

Auch die SPD-Fraktion zeigte sich skeptisch angesichts der geplanten Konsultationspflicht der Staaten mit den Unternehmen. Die Rechte gewählter Regierungen und Parlamente dürften nicht beschnitten werden, betonte sie. Außerdem forderten die Sozialdemokraten, dass das in der Opt-Out-Klausel vorgesehene Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedstaaten tatsächlich auch rechtssicher geregelt werden müsse. Bei einem Regierungswechsel müsse die neue Regierung die Möglichkeit haben, sowohl nachträglich eine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) zu beantragen, als auch aus dem GVO-Anbau auszusteigen.

Die SPD-Fraktion verwies zudem ausdrücklich auf die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU getroffene Vereinbarung, die Bedenken eines Großteils der Bevölkerung gegen die Grüne Gentechnik anzuerkennen und zu berücksichtigen. Die Opt-Out-Klausel dürfe daher kein Alibi dafür sein, die Zulassung des GVO-Anbaus "einfach so durchzuwinken".

Vorbehalte gegen die Grüne Gentechnik äußerten auch Abgeordnete der CSU. Sie verwiesen auf die Forderung im CSU-Europawahlprogramm nach einem gentechnikfreien Bayern. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen könne unbeabsichtigte Folgen für andere Organismen und das Bodenleben haben, kritisierten sie. Den Vorschlag einer Opt-Out-Klausel werteten sie jedoch positiv. Es sei zu begrüßen, dass die Mitgliedstaaten künftig die Möglichkeit bekommen sollen, sich gegen den GVO-Anbau zu entscheiden. Dies sei ein großer Schritt nach vorne, der vor ein paar Monaten noch nicht absehbar gewesen sei.

Die CDU-Fraktion indes betonte, dass Langzeitstudien bisher keine negativen gesundheitlichen Folgen durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nachgewiesen hätten. Zudem sei der GVO-Anbau in Zukunft notwendig, um die Nahrungsmittelsicherheit weltweit zu gewährleisten. Sie kündigte jedoch an, sich für eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Grüner Gentechnik stark machen zu wollen.

Eine Vertreterin der Bundesregierung erklärte im Ausschuss, es zeichne sich unter den EU-Mitgliedstaaten eine breite Mehrheit für den Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft ab. Ziel sei es, bis Juni im Ministerrat zu einer Einigung zu kommen. Zu den Bedenken der Abgeordneten sagte sie, das geplante zweistufige Verfahren sehe auch die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt und unbefristet nach Abschluss des Zulassungsverfahrens von der Opt-Out-Klausel Gebrauch machen können. Die EU-Kommission erhalte eine Vermittlerrolle bei den Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und dem antragstellenden Unternehmen.

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4. Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Bei Rüstungsexportentscheidungen soll es in Zukunft mehr Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit geben. Dazu fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung in einem gemeinsam eingebrachten Antrag (18/1334) auf, der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Transparenz soll durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichts und eines Zwischenberichts erhöht werden. "Die Rüstungsexportberichte sind an der Maxime der Transparenz von Entscheidungen und der zeitnahen Information von Parlament und Öffentlichkeitsarbeit auszurichten", fordern die Fraktionen, die sich für eine Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts künftig noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause aussprechen. Der Zwischenbericht für das erste Halbjahr eines laufenden Jahres soll jeweils im Herbst veröffentlicht werden. Über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates soll der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages unverzüglich schriftlich unterrichtet werden. "Die Unterrichtung hat in Schriftform zu erfolgen und tabellarisch folgende Informationen aufzulisten: Art des Exportgutes, Anzahl der genehmigten Güter und Endempfängerland", heißt es in dem Antrag.

In ihrem Antrag stellen die Koalitionsfraktionen fest, dass die Entscheidung über Genehmigungen für Kriegswaffenexporte zwar grundsätzlich im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung liegen würden. Zugleich heißt es aber: "Dessen unbenommen muss die Transparenz gegenüber dem Parlament deutlich verbessert werden."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 234 - 7. Mai 2014 - 13:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014