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BUNDESTAG/4398: Heute im Bundestag Nr. 263 - 21.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 263
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Mai 2014 Redaktionsschluss: 09:50 Uhr

1. Bundestag debattiert über Rüstungsexporte
2. Aktuelle Stunde zu Boko Haram
3. Hilfe bei Cybermobbing gegen Jugendliche
4. EEG: Reform der Ausgleichsregelung
5. Härtefallregelung für Braunkohletagebau
6. 1,35 Cent Mehrkosten für Stromverbraucher



1. Bundestag debattiert über Rüstungsexporte

Wirtschaft und Energie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Rüstungsexporte beschäftigen in dieser Woche den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Donnerstag Nachmittag in einer Aktuellen Stunde zum Thema "Rüstungsexportgenehmigungen der Großen Koalition" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktion Die Linke statt.

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2. Aktuelle Stunde zu Boko Haram

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Die islamistische Terror in Nigeria beschäftigt am heutigen Mittwochnachmittag das Plenum des Bundestags. In einer Aktuellen Stunde debattieren die Parlamentarier ab voraussichtlich 15.40 Uhr über das Thema "Freilassung der von Boko Haram entführten Schulmädchen in Nigeria". Die Aussprache erfolgt auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

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3. Hilfe bei Cybermobbing gegen Jugendliche

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss will Opfern von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen helfen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 'als Material' zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem 'Button' - vergleichbar mit einer presserechtlichen Gegendarstellung - versehen werden müssen, wenn sie denn nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden. Zur Begründung wird angeführt, dass sich Suchmaschinen und Informationsdienste oft weigern würden, falsche Einträge zu löschen. In solchen Fällen bleibe dem Nutzer nur, gerichtlich dagegen vorzugehen. Dieses Verfahren, so heißt es in der Petition, sei jedoch zu aufwändig und zeitintensiv. Insbesondere bei Cybermobbing gegen Jugendliche sei ein schnellerer Schutz erforderlich.

Wie der Petitionsausschuss unter Bezugnahme einer Stellungnahme der Bundesregierung in seiner Beschlussempfehlung schreibt, bietet das geltende Recht dem Nutzer "eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten", um sich zu schützen. So gebe es bei von Medien verbreiteten Tatsachenbehauptungen einen Gegendarstellungsanspruch. Dieser diene der Waffengleichheit gegenüber den Medien und stelle eines der wirkungsvollsten Mittel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen Presseveröffentlichungen dar, urteilt der Ausschuss. Was den Vorschlag des Petenten angeht, wonach es dem Betroffenen selbst ermöglicht werden soll, durch Anklicken eines 'Buttons' einen eigenen Gegendarstellung einzustellen, sei anzumerken, dass das Verfassen einer Richtigstellung in Internet-Foren schon heute möglich sei. Den Nutzern werde standardmäßig die Möglichkeit geboten, auf schon bestehende Einträge mit eigenen Stellungnahmen und Kommentaren zu reagieren.

Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das "Recht auf Vergessen" im Internet stärke. Nach dem Urteil könnten Personen unter bestimmten Voraussetzungen von den Betreibern der Suchmaschine Google die Entfernung eines sie betreffenden Links aus der Ergebnisliste erwirken. Vor diesem Hintergrund erachte der Ausschuss die Petition als geeignet, um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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4. EEG: Reform der Ausgleichsregelung

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Deutschland soll ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben. Daher halten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich. Sie haben daher den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) vorgelegt. Damit wollen die Fraktionen die bisherigen Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) fortführen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland beitragen.

Anträge auf Reduzierung er EEG-Umlage können Unternehmen aus den Branchen stellen, die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als strom- und handelsintensiv eingestuft worden und die auf zwei Listen zusammengestellt worden sind. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen Mindestanteil aufweisen. Der Mindestanteil beträgt bei 68 Branchen der Liste 1 mindestens 16 Prozent (ab 2015: 17 Prozent). Liste 1 reicht unter anderem vom Steinkohlenbergbau über die Herstellung von Ölen, Fetten, Malz und Gemüsesäften sowie von Holzwerken bis zur Herstellung von Industriegasen, Mineralöl, Aluminium, Blei, Zink, Kupfer sowie der Aufbereitung von Kernbrennstoffen.

Bei Unternehmen der Liste 2 beträgt der Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen für 151 Branchen mindestens 20 Prozent. Branchenliste 2 beginnt mit der Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie anderen Bodenschätzen und reicht weiter von der Fleischverarbeitung, der Herstellung von Textilien, elektronischen Geräten, Maschinen für verschiedene Branchen bis zur Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen, Münzen und Spielwaren. Die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung werde gegenüber der bisherigen Regelung (einheitlich 14 Prozent) moderat angehoben und ziele darauf ab, "zu verhindern, dass der Kreis der privilegierten Unternehmen sich künftig vergrößert".

Die privilegierten Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden. Ungeachtet dessen sollen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinaus gehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent bezahlen. Unternehmen, die höher belastet werden als bisher, sollen bis 2019 Zeit erhalten, um sich auf den Anstieg der Belastung einzustellen: "Zu diesem Zweck darf sich die von einem Unternehmen zu zahlende EEG-Umlage von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln", heißt es in dem Entwurf.

Für die Unternehmen gibt es noch weitere Übergangs- und Härtefallregelungen. So sollen bis 2014 privilegierte Unternehmen, die künftig nicht mehr antragsberechtigt sind, ab 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage zahlen müssen und im Übrigen mindestens 20 Prozent der Umlage. Diese nur für bestimmter Konstellationen geltende Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und nicht befristet werden.

Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wird in diesem Jahr eine Strommenge von 107,1 Terawattstunden als privilegiert anerkannt. Davon betreffen 90 Prozent die Industrie und zehn Prozent Schienenbahnen. Die Entlastungswirkung beträgt nach diesen Angaben insgesamt 5,1 Milliarden Euro. "Es ist nicht Sinn und Zweck der Neuregelung, Mehreinnahmen zu generieren, vielmehr zielt sie darauf ab, eine Ausweitung des Begünstigtenkreises und Mindereinnahmen im Vergleich zu der bisherigen Regelung zu vermeiden", wird im Entwurf geschrieben. Zur Belastung der Bahnen heißt es aber auch: "Der Beitrag der Schienenbahnen wird nun maßvoll erhöht."

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5. Härtefallregelung für Braunkohletagebau

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Braunkohletagebau steht nicht auf der Liste der antragsberechtigten Branchen, die die Neufassung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen können. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1246) mitteilt, ist allerdings die Inanspruchnahme einer Härtefallregelung möglich. Diese Härtefallregelung sieht vor, dass Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung priviligiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, vom Jahr 2015 an für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen mindestens 20 Prozent der Umlage zu zahlen haben.

Die Entlastung der Wirtschaft innerhalb des EEG gibt die Bundesregierung für das Jahr 2014 mit 5,1 Milliarden Euro an. Dies entspreche einem Strompreisanteil von 1,36 Cent pro Kilowattstunde für nicht privilegierte Endverbraucher. Umgerechnet auf den jährlichen Stromverbrauch eines Zweipersonendurchschnittshaushalts von 2.850 Kilowattstunden ergäben sich Mehrbelastungen von rund 38 Euro.

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6. 1,35 Cent Mehrkosten für Stromverbraucher

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr um vier Milliarden Euro bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) entlastet worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1426) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1229) mitteilt, wird die Entlastung in diesem Jahr auf 5,1 Milliarden Euro geschätzt. Dadurch habe sich die EEG-Umlage für nicht privilegierte Endverbraucher im letzten Jahr um 1,04 Cent pro Kilowattstunde erhöht. In diesem Jahr sollen es 1,35 Cent pro Kilowattstunde sein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 263 - 21. Mai 2014 - 09:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014