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BUNDESTAG/4416: Heute im Bundestag Nr. 281 - 28.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 281
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Mai 2014, Redaktionsschluss: 14.35 Uhr

1. Einstufung als sichere Herkunftsländer
2. Abgabe an KSK soll öfter geprüft werden
3. Linke bezweifelt Erfolg der Bahnreform
4. Verwaltungsreform bei Hartz IV
5. Jugendarbeitslosigkeit in Europa



1. Einstufung als sichere Herkunftsländer

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina sollen nach dem Willen der Bundesregierung asylrechtlich als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) hervor, der am Freitag kommender Woche in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die Regierung darin ausführt, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien und Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel (20,3 Prozent) aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.

"Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden belastet", heißt es in der Vorlage weiter. Dies gehe zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Daher sei eine "Verringerung der Zahl der aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge (...) geboten".

Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien und Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag "als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist". Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht.

Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt. Die Einstufung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, "aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit bearbeiten und damit den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können".

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie sich vor der Einstufung der drei genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten "anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet" hat. Nach sorgfältiger Prüfung sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den drei Staaten "gewährleistet erscheint, dass dort weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet".

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt. "Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten", schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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2. Abgabe an KSK soll öfter geprüft werden

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Deutsche Rentenversicherung soll ab dem Jahr 2015 alle Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten an die Künstlersozialkasse (KSK) überprüfen. Gemäß des entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/1530) soll diese Überprüfung im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Arbeitsgeberprüfung erfolgen. Gleichzeitig soll allerdings eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden. Davon sollen vor allem kleine Unternehmen profitieren, die nur unregelmäßig und in geringem Umfang Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit erteilen. Auf die gezahlten Honorare soll nur dann die Künstlersozialabgabe erhoben werden, wenn die Summe der Honorare 450 Euro im Jahr übersteigt.

Die Regierung will durch die regelmäßigen Prüfungen die dauerhafte Finanzierung der Künstlersozialkasse sichern und ein weiteres Ansteigen der Künstlersozialabgabe verhindern. Zuletzt war der Abgabesatz zum 1. Januar dieses Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben worden. Ihre Gesetzesinitiative begründet die Regierung mit der besonderen kulturpolitischen Bedeutung der Künstlersozialversicherung. Sie sei eine "einmalige und unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten in Deutschland".

Durch die Ausweitungen der Prüfungen steigt nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung ihr Personalbedarf um 233 Personen. Die Regierung beziffert die zusätzlichen Kosten auf jährlich 12,3 Millionen Euro. Demgegenüber erwartet sie zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse.

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3. Linke bezweifelt Erfolg der Bahnreform

Verkehr und digitale Infrastruktur/Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die 20-Jahres-Bilanz der Bahnreform von 1994 bis 2014 ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1500). Der Jahrestag sei Anlass, "die beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren und daraufhin zu untersuchen, ob die damals beabsichtigten Ziele tatsächlich erreicht wurden", heißt es im Vorwort zu der Großen Anfrage. Insgesamt enthält die Große Anfrage 136 Fragen zu fünf Bereichen: Zielerreichung der Bahnreform, Infrastruktur, Grundstücke und Immobilien, Verkehrsleistungen und Struktur der Deutschen Bahn AG.

So soll die Bundesregierung darlegen, ob sich an der von dem früheren Bahnchef Heinz Dürr getroffenen Feststellung, die Bundespolitik setze einen Schwerpunkt für die Straße vor der Schiene, etwas geändert habe. Außerdem wird nach steuerlichen und finanziellen Regelungen für den Straßen- und Schienenverkehr gefragt. Die Bundesregierung soll angeben, ob diese Regelungen jeweils be- oder entlastend wirken. Gefragt wird, warum die Prognose der Regierungskommission Bundesbahn, nach der die öffentlichen Zuschüsse an die Bahn deutlich sinken würden, nicht eingetreten sei.

Die Abgeordneten gehen auch auf neue Entwicklungen auf dem Verkehrsmarkt ein. So soll die Bundesregierung angeben, ob mit weiterhin hohen Verlusten der Deutschen Bahn AG zu rechnen ist vor dem Hintergrund, dass es bei der dynamischen Entwicklung auf dem Fernbusmarkt bleibt. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, ob es eine Maut für Fernbusse im Linienverkehr geben soll. Für jeden Zug müssten Trassen- und Stationsentgelte bezahlt werden, während die Busbetreiber nicht für die Benutzung der Straßen und selten für die Benutzung der Haltepunkte zahlen müssten. Weitere Fragen betreffen die Pünktlichkeit von Zugverbindungen. Im Bereich Wettbewerb wird gefragt, welche positiven und welche negativen Wirkungen des Wettbewerbs auf der Schiene zu verzeichnen sind, und warum sich bei den Ausschreibungen für die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr immer weniger Bieter beteiligen. Die Bundesregierung soll zudem zu der Frage Stellung nehmen, ob es kleinen Bahnen oft schwer bis unmöglich ist, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.

Nach Ansicht der Fraktion fällt die Bilanz der Bahnreform "äußerst kritisch" aus. Zentrale Ziele wie die Entlastung der öffentlichen Finanzen, die Steigerung des Verkehrsmarktanteils der Bahn sowie mehr Kundenfreundlichkeit und bessere Servicequalität seien nicht oder nur teilweise erreicht worden. Auch seien die Fahrpreise entgegen den Ankündigungen nicht gesunken, Streckenstilllegungen seien nicht vermieden worden, und das Ziel der Beschäftigungssicherung sei verfehlt worden.

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4. Verwaltungsreform bei Hartz IV

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/1444) zur Verwaltungspraxis bei Hartz IV gestellt. Darin verweist Die Linke auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die seit Juni 2013 an einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV arbeitet und fragt die Bundesregierung unter anderem nach dem aktuellen Verfahrensstand dieser Arbeitsgruppe. Desweiteren stellt sie Fragen zum Mehrbedarfszuschlag für alleinerziehende Mütter, zu automatisierten Datenabgleichen und zu temporären Bedarfsgemeinschaften.

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5. Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/1514) zur EU-Jugendgarantie in Deutschland und Europa gestellt. Mit der Einführung einer Jugendgarantie reagierte der Rat der Europäischen Union 2013 auf die teilweise dramatisch gestiegene Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Die Grünen wollen nun unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Umsetzung der Jugendgarantie in Europa für ausreichend hält.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 281 - 28. Mai 2014 - 14.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014