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BUNDESTAG/4438: Heute im Bundestag Nr. 303 - 04.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 303
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Juni 2014, Redaktionsschluss: 17.55 Uhr

1. Kleine Institute von Vorschrift ausgenommen
2. Forderung nach Klausel für Kultur im TTIP
3. Sport als Wirtschaftsfaktor
4. Linke: Schutzbedarf von Roma anerkennen



1. Kleine Institute von Vorschrift ausgenommen

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Banken mit einer Bilanzsumme unter 15 Milliarden Euro werden von den geplanten Beschränkungen bei der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Aufsichtsmandate ausgenommen. Diese Änderung an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) beschloss der Finanzausschuss am Mittwoch. Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Änderungsantrag geht zurück auf Anregungen aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf. Beschränkungen der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Kontrollmandate gelten jetzt nur für Institute von "erheblicher Bedeutung". CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion stimmten dem Gesetzentwurf zu, der zahlreiche redaktionelle Änderungen und eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds enthält. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die CDU/CSU-Fraktion lobte die Änderungen an den Mandatsbegrenzungen. Die Neufassung komme besonders kleinen Sparkassen und Volksbanken zugute. Die SPD-Fraktion lobte die "sehr eivernehmlichen Gespräche" über den Entwurf. Die Vorlage habe in einigen Punkten, unter anderem auch für Energiegenossenschaften, verbessert werden können. Die Linksfraktion kritisierte, dass Regulierungslücken beim Anlegerschutz bestehen bleiben würden. Jetzt würden den Anlegern riskante Nachrangdarlehen angeboten. Diese Lücken hätten geschlossen werden können.

Bündnis 90/Die Grünen unterstützten die Änderungen bei der Mandatsbegrenzung, die kleinen Banken zugute komme: "Das tragen wir mit." Nicht durchsetzen konnte sich die Fraktion jedoch mit einem Änderungsantrag, der das Ziel hatte, kleine genossenschaftlichen Initiativen weiterhin zu ermöglichen. Für diese kleinen, nicht operativ tätigen Investmentvermögen sollte auf die Prüfung der Eignung des Geschäftsleiters verzichtet werden. Die Zahlungspflicht der Mitglieder sollte aus Anlegerschutzgründen auf 2.500 Euro begrenzt werden.

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2. Forderung nach Klausel für Kultur im TTIP

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wirbt weiterhin für eine Generalklausel für den Kulturbereich im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Dies bekräftigte sie am Donnerstag vor dem Kulturausschuss. Sie informierte den Ausschuss über die vergangene Tagung des Rats der EU-Minister für Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 21. Mai. Nach Aussagen Grütters' hat auch der EU-Kommissar für Handel, der Belgier Karel de Gucht, signalisiert, dass er sich eine Generalklausel für den Kulturbereich in der Präambel des TTIP-Abkommens vorstellen kann. Grütters verwies darauf, dass die USA für ihre Sicherheitspolitik eine ähnliche Klausel fordern. Dies müsse dann auch für die Kultur möglich sein. Die Vertreter aller Fraktionen sprachen der Staatsministerin ihre Unterstützung für eine Generalklausel im TTIP aus. Allerdings übten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut prinzipielle Kritik am geplanten Freihandelsabkommen. Das Verhandlungsmandat der EU müsse komplett neu ausgehandelt werden, forderte die Linksfraktion.

Bewegung scheint es auch in der Frage des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für elektronische Bücher (E-Books) und Zeitungen (E-Papers) zu geben. Grütters führte an, dass der entsprechende Vorstoß von verschiedenen Mitgliedstaaten wie Frankreich, Italien, Spanien oder Österreich unterstützt werde. Allerdings müsse dies erst durch das neue Europäische Parlament auf den Weg gebracht werden. Einen nationalen Alleingang nach französischem Vorbild lehne Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Luxemburg im September vergangenen Jahres verklagt, weil die beiden Länder einen ermäßigten Steuersatz für E-Books eingeführt haben.

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3. Sport als Wirtschaftsfaktor

Sportausschuss/

Berlin: (hib/HAU) Der Sport stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Das ist das Ergebnis des sogenannten Sportsatellitenkontos, einer Studie, die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) finanziert und von dem Marktforschungsunternehmen 2hm sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) durchgeführt wurde. Bei der Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag verwies Gerd Ahlert von GWS darauf, dass die privaten Haushalte in Deutschland jährlich 89,1 Milliarden Euro für sportbezogene Waren und Dienstleistungen ausgeben würden. Das seien 6,6 Prozent aller privater Konsumausgaben. Direkt mit dem Sport verbundene Produktionen würden 3,3 Prozent (73,1 Milliarden Euro) des Bruttoinlandsprodukts ausmachen. "Damit leistet der Sport eine ähnlich hohe Wertschöpfung wie der Fahrzeugbau", sagte Ahlert.

Auch bei der Beschäftigung spiele der Sport eine große Rolle, ergänzte Hans-Peter Krämer vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). So seien 1,8 Millionen Menschen im Sportbereich beschäftigt. "Das sind 4,4 Prozent der Erwerbstätigen und damit 2 Prozent mehr als noch 1998", sagte er. Nehme man noch die positiven gesellschaftlichen, gesundheitlichen und bildungspolitischen Effekte dazu, müsse man feststellen: "Der Sport ist kein Kostenfaktor sondern ein kostbares Investitionsgut."

Mit dem Sportsatellitenkonto, so Frank Meyrahn von 2hm, entstünden völlig neue Perspektiven auf den Sport sowie einzelne Sportarten. So sei der mit dem Wintersport verbundene volkswirtschaftliche Konsum mit 16,4 Milliarden Euro bedeutsamer als der des Fußballs mit 12,9 Milliarden Euro. "Das sage ich, ohne die Bedeutung des Fußballs in irgendeiner Weise schmälern zu wollen", fügte Meyrahn hinzu. Zugleich verwies er auf die errechneten volkswirtschaftlichen Folgewirkungen von Sportstätten. Jährlichen Gesamtausgaben für Sportstättenbau und -betrieb in Höhe von 22,6 Milliarden Euro stünden Konsumumsätze von 103,2 Milliarden Euro gegenüber. Seine Schlussfolgerung: "Ein eventueller Sanierungsstau oder an den veränderten Bedürfnissen der Sportler vorbei realisierte Sportstätten stellen eine Gefährdung des Sportkonsums dar."

Andreas Jung von der Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter (VSA) stellte die dynamische Entwicklung des Sportsponsorings und seine wachsenden Bedeutung für den Sport in den Vordergrund. Das Sportsponsoring habe im Jahr 2010 einen Umfang von 2,5 Milliarden Euro gehabt, sagte Jung. Der Breitensport, so machte er deutlich, werde von den Unternehmen dabei stärker gefördert als der Spitzensport. Rund die Hälfte des Sportsponsorings komme von kleinen und mittelständischen Unternehmen, führte er fort. Die Bandbreite gehe "vom Bäckerladen bis zum Großunternehmen". Für eine dauerhafte Finanzierung des Sports durch die Wirtschaft, so seine Forderung, werde aber ein verlässlicher Rechtsrahmen benötigt. Die steuerrechtlichen Vorgaben stellten die Unternehmen derzeit vor einige Herausforderungen, ebenso die strafrechtlichen Entwicklungen. "Wir brauchen Rechtssicherheit und klare gesetzliche Regelungen mit angemessen Umsetzungsmöglichkeiten", sagte Sponsoren-Vertreter Jung.

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4. Linke: Schutzbedarf von Roma anerkennen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, mit einer Gesetzesänderung Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. In einem Antrag (18/1616) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/1528) zurückzuziehen und nicht weiter zu verfolgen. Beide Vorlagen stehen am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

In ihrem Antrag kritisiert die Linksfraktion, die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu mehr als 90 Prozent. "Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert", heißt es in dem Antrag weiter. Die "gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs" bestätige und fördere zudem "verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung".

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem sicherstellen, "dass Asylgesuche insbesondere von Roma gründlich und gewissenhaft insbesondere auf das Vorliegen einer kumulativen Verfolgung geprüft werden". Die "umfassende Diskriminierung der Roma in den Westbalkanländern" erfordere eine sehr sorgfältige Prüfung ihrer Lebensbedingungen und Ausgrenzungserfahrungen, um einen Schutzbedarf im Einzelfall feststellen zu können. Denn eine Flüchtlingsanerkennung erfolge nach der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie "auch bei einer Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, die für sich genommen jeweils keine Anerkennung begründen würden, wenn diese in der Gesamtheit ähnlich wirken wie eine schwer wiegende Menschenrechtsverletzung".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 303 - 4. Juni 2014 - 17.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014