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BUNDESTAG/4470: Heute im Bundestag Nr. 335 - 25.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 335
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Juni 2014, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. EEG-Novelle mit Änderungen zugestimmt
2. Länderklausel für Windräder kommt
3. Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
4. Mehr Transparenz bei Hafendiensten
5. Entspannung der Finanzstabilitätslage
6. Bundesrat: Bedenken gegen KSK-Gesetz



1. EEG-Novelle mit Änderungen zugestimmt

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Dienstag Abend der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304, 18/1573, 18/1449, 18/1572) durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Die Fraktion Die Linke nahm an den Abstimmungen nicht teil. Ihre Abgeordneten hatten die Sitzung kurz nach Beginn verlassen .

Beide Oppositionsfraktionen hatten die ihrer Ansicht nach zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert und erklärt, dass mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen neue grundlegende Fragen der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien betroffen seien, die bisher nicht Gegenstand der parlamentarischen Debatte gewesen seien. Daher beantragten die Oppositionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung. Auf ihr sollen die Ausweitung der EEG-Förderung auf Anlagen in Nachbarländern, die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energien bei länger anhaltenden Phasen mit negativen Preisen am Strommarkt (über sechs Stunden), die Regelung der Eigenstromversorgung inklusive der Kompensationsmaßnahmen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie die die neue Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung behandelt werden. Dieser Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt, weil das Anhörungsrecht bereits ausgeschöpft sei.

Mit ihrem Änderungsantrag nahm die Koalition auch eine Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als KWK betrieben werden, müssen die volle Umlage zahlen. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen wird hierdurch ein "einfaches, nicht-diskriminierendes und gleiches Regelungssystem für den Eigenverbrauch" eingeführt. Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteigt. Kleine Anlagen werden zur "Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands" nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen werden zunächst nicht mit der Umlage belastet. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Mit Blick auf die Bedenken der EU-Kommission beschloss die Koalition: "diese Neuregelung muss mit dem Beihilferecht vereinbar sein."

Die Koalition will außerdem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Dies stärkt nach Ansicht der Koalition die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Außerdem enthält der Änderungsantrag Bestimmungen zur Stärkung des Vertrauensschutzes für Biomasse-Bestandsanlagen sowie Änderungen für Biomethananlagen, Wasserkraftanlagen, die Windenergie auf See und die Geothermie. Die Fördersätze für Grubengas werden leicht abgesenkt, um Überförderungen zu vermeiden. Im Bereich der Besonderen Ausgleichsregelung wird unter anderem die Mindest-Umlage für die NE-Metall-Branche gesenkt. Als Mittelstandskomponente sind bei einem Stromverbrauch von unter fünf Gigawattstunden geringere Anforderungen an Energiemanagementsysteme vorgesehen.

Mehrere Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (18/1331), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die EEG-Novelle zurückzuziehen und durch eine Neufassung zu ersetzen.

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2. Länderklausel für Windräder kommt

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer sollen künftig darüber entscheiden können, welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen Bundesland gilt. In der Sitzung am Dienstagabend sprach sich der Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310) aus, der die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vorsieht. Die Linksfraktion stimmte ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf.

Das Gesetz ermögliche es den Ländern, eigene Mindeststandards einzuführen, hieß es von der Unionsfraktion. Es würden jedoch keine Vorgaben gemacht, ob und in welcher Höhe diese zu setzen seien. Mit Blick auf die zu dem Thema unlängst stattgefundene Anhörung im Ausschuss sagte eine Unionsvertreterin, Vertreter von Bürgerinitiativen hätten dabei deutlich gemacht, dass die Klausel geeignet sei, "die Akzeptanz der Bürger für die Energiewende zu erhöhen". Zudem werde durch die Klausel auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

Die SPD-Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz damit, dass die Klausel Bestandteil des Koalitionsvertrages sei. Dabei sei einem Wunsch Rechnung getragen worden, der aus Bayern artikuliert worden sei. Die Klausel, so der SPD-Vertreter weiter, zerstöre zumindest nichts. Es ändere sich nichts an der gesetzlich festgeschriebenen und verwaltungsgerichtlich bestätigten Privilegierung von Windkraftanlagen. Nun obliege es den Ländern, "ob und wie sie von dieser Kompetenz Gebrauch machen werden". Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD). Die Frage der Abstandsregelung werde an die Länder delegiert, sagte er. Man baue auf eine "rechtskonforme Umsetzung". Dazu gehöre es auch, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Verhinderungsplanung komme, mit der die Ziele der Energiewende konterkariert würden.

Das Gesetz sei überflüssig und zerstöre die bisher übliche Planungssicherheit, kritisierte hingegen die Linksfraktion. Es sorge außerdem dafür, dass - zumindest in Bayern - der Zubau von Windkraft ausgebremst werde, wenn man tatsächlich den Abstand zwischen Windkrafträdern und Bebauung auf die zehnfache Höhe der Anlagen festlegen wolle. Für ihn stelle sich die Frage, ob man in Bayern auf eine Deindustrialisierung abziele oder die Atomkraftwerke wieder anwerfen wolle, sagte der Vertreter der Linksfraktion.

Es sei erschreckend, dass der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach wie vor an der "Lex Seehofer" festhalte, urteilte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entgegen der von der Union getroffenen Einschätzung konterkariert die Klausel nach Ansicht der Fraktion zudem die kommunale Selbstbestimmung, da die Planungshoheit der Kommunen abgeschafft werde. Das Gesetz, so lautete das Fazit des Grünen-Vertreters, gehöre "eher heute als morgen zurückgezogen".

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3. Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hält in den Ämtern kein eigenes Fachpersonal für die Öffentlichkeitsarbeit des Mediationsverfahrens "Zukunft des Landwehrkanals" vor. Deshalb sei die Öffentlichkeitsarbeit gemäß der Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen vergeben worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1771) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1599).

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4. Mehr Transparenz bei Hafendiensten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission mit Blick auf die Herstellung von mehr Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den Anbietern von Hafendiensten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1783) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1711).

Die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass die Bereiche Ausbaggern und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden, heißt es weiter. Dies gelte auch für Lotsendienste. Das derzeitige regulierte System habe sich in der Praxis bewährt und werde den hohen Anforderungen gerecht, die sich aus der Aufgabe des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs auf den am stärksten befahrenen Wasserstraßen der Welt ergäben.

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5. Entspannung der Finanzstabilitätslage

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzstabilitätslage in Deutschland hat sich im letzten Jahr entspannt. Dies berichtet der Ausschuss für Finanzstabilität in seinem ersten von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1795) vorgelegten Bericht. Zur Entspannung auf den Finanzmärkten habe auch "die sich aufhellende konjunkturelle Entwicklung" beigetragen. Es gebe aber eine ganze Reihe von Risiken, unter anderem aufgrund von Forderungen gegenüber Schuldnern aus von der Finanzkrise besonders betroffenen Ländern.

So heißt es in dem Bericht, dass die Forderungen deutscher Banken gegenüber Schuldnern in Griechenland, Irland, Portugal, Zypern, Spanien und Italien zwar um 28 Milliarden Euro gesunken seien, aber mit 221 Milliarden Euro immer noch 53 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals ausmachen würden. Die Forderungen deutscher Versicherer gegenüber Schuldnern in diesen Ländern würden 136 Milliarden Euro betragen. Als Risiken für das deutsche Bankensystem wurden zudem mehrere Bereiche markiert, in denen nach Angaben des Ausschusses "Marktübertreibungen" vorausgegangen seien. Genannt wurden Engagements in Schiffskrediten, ausländischen Gewerbeimmobilien sowie in bestimmten ausfallgefährdeten Verbriefungen. Die Immobilienpreise in Deutschland seien zwar gestiegen, würden aber bisher keine "destabilisierende Dynamik" aufweisen.

Zur Situation der Lebensversicherungen in Deutschland heißt es, "dass die möglichen Belastungen des gegenwärtigen Niedrigzinsumfeldes mit Blick auf die Finanzstabilität noch tragbar erscheinen". Es wurden mehrere Risikoszenarien für einen Zeitraum bis 2023 erstellt. "Im verschärften Stressszenario, das eine Verschärfung des Niedrigzinsumfeldes im gesamten Kapitalmarkt simuliert, würden mehr als ein Drittel der betrachteten Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I nicht mehr erfüllen", heißt es in dem Bericht. Aber auch im "milden" Stressszenario würden zwölf Lebensversicherer mit einem Marktanteil von rund 14 Prozent die Eigenmittelanforderungen unterschreiten.

Eine Sondersituation gibt es offenbar bei den Bausparkassen. Viele Tarife würden noch eine hohe Verzinsung aufweisen. Viele Bausparer würden daher auf Zuteilung ihrer Verträge und die Inanspruchnahme eines relativ hoch verzinsten Bauspardarlehens verzichten und auf niedriger verzinste Immobilienkredite ausweichen. Bausparer mit Altverträgen würden auf Auszahlung ihres über Marktniveau verzinsten Guthabens verzichten. Bei einer länger anhaltenden Niedrigzinsphase würden Bausparkassen "dauerhaft erheblichen Ertragsrisiken" ausgesetzt sein, stellt der Ausschuss fest.

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6. Bundesrat: Bedenken gegen KSK-Gesetz

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Zugleich äußert die Länderkammer jedoch Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates (18/1770) hervor. Konkret bezweifelt der Bundesrat, dass die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Wese praktikabel ist. So sehe der Gesetzentwurf keine Erstattung der zusätzlichen Kosten von jährlich 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung vor. Wegen der "gesamtgesellschaftlichen Bedeutung" der Künstlersozialversicherung dürfe deren Finanzierung nicht auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.

Die Länderkammer hält zudem die geplante Geringfügigkeitsgrenze für kleine Unternehmen von jährlich 450 Euro bezüglich ihrer Abgabenpflicht für zu gering, um sie wirksam zu entlasten. Ebenso bezweifelt der Bundesrat, dass eine Stabilisierung des Abgabensatzes an die KSK allein durch eine Ausweitung der Überprüfung der abgabenpflichtigen Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten ist. Die Länderkammer bittet deshalb die Bundesregierung zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK führen können und den Bundesrat darüber zu informieren.

Die Bundesregierung weist die Einwände des Bundesrates zurück. Den zusätzlichen Kosten von 12,3 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung stünden zusätzliche Einnahmen von rund 32 Millionen für die KSK gegenüber. Es sei "sachgerecht", dass diese Kosten von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden. Die Künstlersozialabgabe stelle den "Quasi-Arbeitgeberanteil" zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der freiberuflichen Künstler und Publizisten dar und fließe über die KSK an die Deutsche Rentenversicherung. Soweit die Deutsche Rentenversicherung Beitragsanteile der kranken- und Pflegekassen sichere, bestehe zudem die Möglichkeit für eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Krankenversicherungsträgern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 335 - 25. Juni 2014 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2014