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BUNDESTAG/4473: Heute im Bundestag Nr. 338 - 25.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 338
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Juni 2014, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Mehr Geld für Bundesbeamte
2. Globale Hilfe in der Gesundheitspolitik
3. Erfolge beim Bologna-Prozess
4. Kaum Anstieg bei Deutschlandstipendium



1. Mehr Geld für Bundesbeamte

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 Euro gelten. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.

Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 1. März dieses Jahres sowie um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015 vor. Bei den Beamten sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro erhöhen und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.

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2. Globale Hilfe in der Gesundheitspolitik

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Deutschland will nach Aussage der Bundesregierung die globale Gesundheitspolitik weiter aktiv mitgestalten. Ausgewählte Partnerländer würden dabei unterstützt, eine angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wobei die Schwerpunkte des entsprechenden Konzeptes jeweils auch einen besonderen Bezug zur Entwicklungspolitik hätten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1640).

Die globale Gesundheitspolitik und die Entwicklungspolitik hätten viele wichtige Schnittstellen. Die Regierungen aller Länder seien in der Pflicht, zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Gesundheit eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen allgemeinen Qualitätsstandards entspreche.

Die Bundesregierung fördert den Angaben zufolge den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) mit jährlich 200 Millionen Euro. Dieser Betrag sei für den Zeitraum 2014 bis 2016 zugesagt. Ferner beteilige sich Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an der globalen Impfallianz (GAVI Alliance). Die Impfprogramme trügen maßgeblich zur Reduzierung der Kindersterblichkeit bei. Die Fördersumme liege hier bei 30 Millionen Euro pro Jahr.

Außerdem engagiere sich die Bundesregierung seit Jahren für die Ausrottung von Polio (Kinderlähmung) und habe für den Zeitraum 2013 bis 2017 einen Betrag von insgesamt 105 Millionen Euro zugesagt. Unterstützt werde darüber hinaus seit 2006 mit einem Volumen von bisher mehr als 100 Millionen Euro der Aufbau der lokalen Pharmaproduktion in Entwicklungsländern. Regionaler Schwerpunkt hier sei Subsahara-Afrika.

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3. Erfolge beim Bologna-Prozess

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Zum Wintersemester 2013/2014 waren mehr als 87 Prozent aller Studiengänge an deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur der Bologna-Reform umgestellt. Insbesondere an den Fachhochschulen ist die Umstellung schon so gut wie abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1743) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1511) hervor. Die Grünen hatten darin nach der Veränderung der Hochschullandschaft durch den Bologna-Prozess gefragt, der die deutsche Studienstruktur tiefgreifend verändert und Impulse zur Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen und für einen europäischen Hochschulraum gesetzt hat.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass die Mehrzahl der Bachelor-Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern konzipiert sei. Das Master-Studium sei vorwiegend auf vier Semester ausgelegt. Der Anteil von Studenten in neuen Studiengängen habe im Wintersemester 2012/2013 bei knapp 73 Prozent gelegen.

Die Studiendauer habe sich mit Einführung der gestuften Studiengänge verringert. Die Gesamtstudienzeit habe für das Erststudium im Jahr 2012 bei Diplomabschlüssen im Mittel 12,8 Semester und bei Fachhochschulabschlüssen 9,6 Semester betragen. Mit sieben Semestern sei beim Bachelor die mittlere Gesamtstudiendauer im Erststudium am niedrigsten. Studenten benötigten für einen Masterabschluss im Jahr 2012 im Mittel eine Gesamtstudiendauer von 10,8 Semestern, wobei hier die im Bachelorstudium verbrachten Semester berücksichtigt werden.

Die Studienabbruchquote bei Bachelorstudiengängen habe im Jahr 2012 bei 28 Prozent gelegen. Der Studienerfolg von Bachelorstudenten habe sich in einigen Fächern, insbesondere an Universitäten, im Vergleich zu vorangegangenen Jahrgängen deutlich verbessert. In den Ingenieurstudiengängen an Universitäten ist die Abbruchquote beim Absolventenjahrgang im Jahr 2012 gegenüber 2010 um zwölf Prozentpunkte gesunken und liege jetzt bei 36 Prozent. Die erstmals ermittelten Abbruchquoten für Masterstudiengänge würden mit elf Prozent bei den Universitäten und sieben Prozent bei den Fachhochschulen deutlich darunter liegen. Damit zieht die Bundesregierung ein positives Fazit der Entwicklung.

Im Weiteren geht die Bundesregierung unter anderem auf die Debatte zum studienzentrierten Lernen ein - also der Fokussierung auf den Lernenden und den Lernprozess - und verweist darauf, dass sich in der Bologna-Debatte ein Konsens darüber entwickelt habe, dass an Hochschulen neben Fachwissen und Fachkompetenzen auch überfachliche Kompetenzen vermittelt werden sollen. "Zwar müsse der mit dem Bologna-Prozess eingeschlagene Weg in Einzelaspekten weiter optimiert werden, in seiner grundsätzlichen Ausrichtung sei er aber nach wie vor angemessen und müsse deshalb weiter konsequent beschritten werden." Ähnlich positiv äußert sich die Bundesregierung auch zur mittlerweile erreichten Mobilität der Studenten.

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4. Kaum Anstieg bei Deutschlandstipendium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Knapp 20.000 Studenten erhielten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2013 ein Deutschlandstipendium. Gemessen an der Gesamtzahl der Studenten erreichte die Zahl der Deutschlandstipendiaten damit einen Anteil von 0,76 Prozent (2012: knapp 0,6 Prozent; 2011: rund 0,2 Prozent), schreibt die Fraktion Bündnis 90/Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1741). Darin fordert sie die Bundesregierung auf, Auskunft über die Förderpraxis und künftige Entwicklung des Deutschlandstipendiums zu geben. Bleibe die Steigerung auf dem Niveau der letzten drei Jahre, werde das Ziel, acht Prozent aller Studenten per Deutschlandstipendium zu fördern, in etwa einem Vierteljahrhundert erreicht. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sollten bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2017 zwei Prozent der Studenten ein Deutschlandstipendium erhalten, schreiben die Grünen.

Anstatt das Programm weiter mit Steuermitteln künstlich aufrechtzuerhalten, gehört es aus Sicht der Grünen in die Hände der Stifter. Beim Deutschlandstipendium werben Hochschulen Geld bei Unternehmen und Privatleuten ein, dann verdoppelt der Bund die Summe. Jeder Stipendiat bekommt unabhängig von seinen sonstigen finanziellen Mitteln insgesamt 300 Euro monatlich.

Die Fraktion führt an, dass das Deutschlandstipendium nicht nur von der Opposition im Deutschen Bundestag, sondern auch von Studentenverbänden, Gewerkschaften und Organisationen kritisch gesehen wird. Kritikpunkte seien die geringe Reichweite, die kurze Förderdauer, der Verlust des Stipendiums nach einem Hochschulwechsel, hohe Fachabhängigkeit der Förderung, der hohe Einfluss der Stifter auf die Studienfachwahl beziehungsweise auf die Auswahl der Geförderten sowie der fehlende Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen durch Deutschlandstipendien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 338 - 25. Juni 2014 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2014