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BUNDESTAG/4612: Heute im Bundestag Nr. 477 - 25.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 477
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. September 2014, Redaktionsschluss: 17.15 Uhr

1. Kritik an enger Aussagegenehmigung
2. Höhere Leistungen für Asylbewerber
3. Sozialversicherung für Gefangene
4. Grüne wollen den Tierschutz verbessern



1. Kritik an enger Aussagegenehmigung

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/SCR) In der 14. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses haben Vertreter aller Fraktionen Kritik an der nach ihrer Sicht zu engen Aussagegenehmigung des Zeugens geäußert. Auf zahlreiche Fragen der Ausschussmitglieder verwies der geladene Zeuge, der Leiter des Standorts Bad Aibling des Bundesnachrichtendienstes, auf die Aussagegenehmigung und verweigerte eine Beantwortung im öffentlichen Teil der Sitzung. Insbesondere Vertreter der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke kritisierten, dass selbst zu bekannten Sachverhalten, zu denen sich Bundesregierung beziehungsweise Bundesnachrichtendienst bereits öffentlich geäußert hätten, offenbar die Genehmigung des Zeugen nicht ausreiche, sich dazu öffentlich zu äußern. Man solle sich "nicht dümmer machen als wir sind", sagte Martina Renner (Die Linke). Das sei "kein Zustand für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss", kritisierte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Auch die Regierungsfraktionen übten Kritik an der Aussagegenehmigung. Roderich Kiesewetter (CDU) meinte, die Genehmigung enthalte "unnötige Einschränkungen". Christian Flisek (SPD) monierte, dass der Zeuge selbst auf Nachfragen zu Grundzügen der technischen Einrichtungen keine Aussage machen wollte.

Vor der Befragung hatte der Zeuge, der nur mit Initialen vorgestellt worden war, zu seinem persönlichen Werdegang sowie zum Auftrag der Station in Bad Aibling und den technischen Grundlagen Auskunft erteilt. Demnach sei die Dienststelle vor allem mit dem Schutz deutscher Truppen im Ausland betraut, aber auch mit der Abwehr des internationalen Terrorismus. Dazu würden satellitengestützte Kommunikation überwacht. Tatsächlich erfasst würden aber nur ein Bruchteil der theoretisch abfangbaren Daten, da die Ressourcen, zum Beispiel die Zahl der Antennen, beschränkt seien. Der Anteil liege "im Promillebereich". "Von Massendatenerfassung kann man nicht sprechen", sagte der Dienststellenleiter. Es werde ein strenger rechtlicher Maßstab an die Überwachung angelegt, zudem fänden stete Kontrollen statt. "Das ist mir auch persönlich ein Anliegen", sagte der Zeuge. Der Nachrichtendienstler hob hervor, dass durch die Überwachung Anschläge auf ISAF-Truppen verhindert worden seien.

Der Zeuge äußerte sich auch zu der Zusammenarbeit mit der National Security Agency (NSA), einem der US-amerikanischen Auslandsgeheimdienste. Bis 2012 hätte der BND direkt mit der NSA im Rahmen des Projekts "Joint SIGINT Activity" kooperiert. Dann hätte sich der US-amerikanische Dienst aufgrund von Haushaltserwägungen zurückgezogen. Seitdem betreibe der BND die Überwachung allein, erhalte aber technische Unterstützung durch die NSA. Als Gegenleistung für die Unterstützung erhielten die US-Amerikaner Daten vom BND, sagte der Zeuge im Verlauf der Befragung. Dabei handle es sich um "ausgewählte, selektierte und gezielt gefilterte Daten". So würden zum Beispiel die Daten von Grundrechtsträgern im Vorfeld gefiltert. Die NSA habe keinen direkten Zugang zu den in Bad Aibling erfassten Daten, ebenso wenig habe der BND direkten Zugriff auf die Daten der NSA. Die vom deutschen Auslandsnachrichtendienst genutzte Anwendung "XKeyscore", die von den US-Amerikanern entwickelt worden war, laufe auf einem abgeschirmten System und habe keine Verbindung zu den USA.

In der Befragung wollten Abgeordnete wiederholt wissen, ob die den US-Amerikanern zur Verfügung gestellten Meta-Daten dazu geeignet wären, gezielte Drohnen-Schläge auszuführen. Das hätten NSA-Repräsentanten behauptet. Der Zeuge verneinte dies. Nach seiner Auffassung sind die in den Meta-Daten enthaltenen Positionsdaten zu grob, um solche Vorhaben möglich zu machen. Die Sitzung dauert an. Außer dem Dienststellenleiter soll auch ein Sachbearbeiter des BND gehört werden.

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2. Höhere Leistungen für Asylbewerber

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/2592) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelegt, der deutliche Verbesserungen für die Betroffenen vorsieht. Im Zentrum steht dabei die Anhebung der Geldleistungen für Asylbewerber, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2012 für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt hat. Auf dieses Urteil bezieht sich demzufolge auch der Gesetzentwurf.

Aus dem Entwurf geht hervor, dass die neuen Leistungssätze im AsylbLG auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) neu ermittelt und gegenüber den alten Leistungssätzen deutlich angehoben werden sollen. Wie auch im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) werden diese künftig regelmäßig nach einem Mischindex neu festgelegt. Um die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, soll bereits von Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik ein Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bestehen. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen nach dem AsylbLG soll von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzt werden. Das bedeutet, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG bereits nach 15 Monaten Leistungen entsprechend dem SGB II beziehen können. Zugleich soll die Wartefrist künftig an die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts gekoppelt sein und nicht mehr an die sogenannte Vorbezugszeit. Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes werden aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen, als dass sie künftig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt. Neu eingeführt werden soll ein "kleiner Freibetrag" beim anzurechnenden Vermögen, der Ansparungen für "notwendige Anschaffungen" ermöglichen soll. Ebenfalls neu ist der geplante "Aufwendungsersatzanspruch des Nothelfers" im AsylbLG. Dieser soll sicherstellen, dass Krankenhausträger und Ärzte die Erstattung ihrer Behandlungskosten unmittelbar vom Leistungsträger verlangen können, "wenn sie in medizinischen Eilfällen Nothilfe an Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG" leisten. Beim Bund führen die Änderungen des Gesetzes ab 2016 zu Mehrausgaben von 37 Millionen pro Jahr. Die Länder und Kommunen werden ab 2016 dagegen um 43 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

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3. Sozialversicherung für Gefangene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will die Sozialversicherungspflicht für Strafgefangene deutlich ausbauen. In einem Antrag (18/2606) verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Bisher ist dies nur für die Unfall- und Arbeitslosenversicherung der Fall. Außerdem soll die im Strafvollzug geleistete Arbeit in den genannten Versicherungen paritätisch beitragspflichtig und anspruchsbegründend werden und die Betroffenen während einer Aus- oder Weiterbildung als Beschäftigte gelten. Die Zeit des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung soll nach dem Willen der Linken auch bei Gefangenen, die keiner Arbeit nachgegangen sind, als rentenrechtliche Zeit gewertet werden.

Die Fraktion fordert außerdem einen Härtefallfonds für Opfer schwerer Gewalttaten. Ferner soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, die Arbeitspflicht für Gefangene abzuschaffen, deren Erwerbstätigkeit angemessen zu entlohnen und ein individuelles einklagbares Recht auf Arbeit für Gefangene einzuführen.

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4. Grüne wollen den Tierschutz verbessern

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Das Tierwohl in Deutschland soll verbessert werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2616) von der Bundesregierung. Die Grünen verlangen unter anderem, dass die maximale Dauer von Tiertransporten auf vier Stunden begrenzt und die landwirtschaftliche Produktionsweise an die Bedürfnisse der Tiere angepasst wird. Darüber hinaus sollen Qualzuchten und illegaler Welpenhandel geahndet sowie die Haltung von Wildtieren in Zirkussen artgerechter werden. Zudem wird gefordert, Tierversuche einzudämmen und Brandzeichen bei Pferden zu verbieten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 477 - 25. September 2014 - 17.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2014