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BUNDESTAG/4629: Heute im Bundestag Nr. 494 - 07.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 494
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 07. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 11.45 Uhr

1. Weniger Einnahmen aus der Lkw-Maut
2. Bund soll Unis in Wissenschaft stärken
3. Regierung legt Reform der Agrarstatistik vor
4. Agrarzahlungen sollen angepasst werden
5. Treibhausgasquote für Kraftstoffe ab 2015



1. Weniger Einnahmen aus der Lkw-Maut

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Um rund 460 Millionen Euro schrumpfen die Einnahmen aus der Lkw-Maut zwischen 2015 und 2017 gegenüber dem Finanzplan. Dies ist die Folge der neuen Mautsätze, die die Bundesregierung nach dem neuen Wegekostengutachten einführen will. Zu ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) hörte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer öffentlichen Anhörung am Montag Abend sieben Sachverständige.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung zum einen auf ein Wegekostengutachten vom 25.März 2014, nach dem die Mautsätze insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Zinssätze gesenkt werden müssen. Zudem soll eine neue günstige Mautkategorie für besonders schadstoffarme Euro-VI-Lkw geschaffen werden. Eingerechnet werden in dem Entwurf andererseits Kosten für die Luftverschmutzung durch den Lkw-Verkehr.

Dies prangerte Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, an. Für die Anlastung von Kosten durch Luftverschmutzung oder Lärmbelästigung bestehe "keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Basis und erst Recht kein Konsens". Hailer sah es kritisch, dass "die Anlastung der Kosten faktisch zum Ausgleich von Einnahmeausfällen für die Verkehrsinfrastruktur eingeführt" werden solle: "Dieser Schritt öffnet die Tür zu einer willkürlichen Verteuerung des Straßengütertransports."

Die geplante Absenkung der Mautsätze begrüßte Mailer ebenso wie die neue günstige Mautkategorie. Zugleich mahnte er eine "stabile direkte und vollständige Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor" an - und zwar "on top zu den Investitionsmitteln des Bundes". Neben der Nutzerfinanzierung müsse es immer auch bei der Haushaltsfinanzierung bleiben.

"Die Einnahmen der Lkw-Maut sollten strikt für Sanierung und Erhalt zweckgebunden werden", befand Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz. Reh vermisste in dem Gesetzentwurf "Antworten auf dringende Fragen" im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Straßenkategorien: Welchen Beitrag könne das leisten zur Lösung der Sanierungs- und Unterhaltungsprobleme, der Stau- und Umweltprobleme? Er forderte ein "Maut-Gesamtkonzept der Bundesregierung". Dies sei indes "nicht mal in Ansätzen erkennbar".

Durch die Senkung der Mautsätze werde sich "der Trend zur Erhöhung der Transportweiten und der ohnehin stark wachsenden Transitströme weiter verstärken", meinte Reh. Die Probleme der Sanierung der Brücken und des Substanzerhalts des Fernstraßennetzes blieben "in dieser Legislatur ungelöst".

"Pro Mobilität" begrüßte den Gesetzentwurf. Die Anpassung der Mautsätze sei "überfällig", sagte Geschäftsführer Stefan Gerwens. Er nannte es "positiv", dass der Gesetzentwurf "einheitliche Mautsätze für Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen vorsieht".

Breiten Raum nahm bei der Anhörung die Berücksichtigung von externen Kosten bei der Mautberechnung ein. Faktoren wie Lärm und Stau zu beziffern sei schwierig, räumten die Experten ein.

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2. Bund soll Unis in Wissenschaft stärken

Bildung Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 Grundgesetzänderung vorgelegt. Danach sollen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden (18/2710).

Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen können nach der Föderalismusreform von 2006 von Bund nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetz nur thematisch und zeitlich begrenzt als "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung" in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam gefördert werden. Dies soll jetzt geändert werden. Hochschulen sollen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes institutionell gefördert werden können.

Für eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft komme den Hochschulen eine Schlüsselfunktion zu. Sie seien mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems. In Verbindung mit der Aufgabe des Wissens- und Technologietransfers trügen die Universitäten entscheidend zur Innovationsfähigkeit Deutschlands in einer globalisierten Welt bei und bildeten mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Altersjahrganges aus. Zudem stellten sich den Hochschulen vielfältige Herausforderungen, wie die Heterogenität der Studentenschaft, die demographische Entwicklung sowie die Sicherung einer angemessenen Grundfinanzierung. All dies erfordere es, die Hochschulen verstärkt zu fördern und ihnen eine verlässliche finanzielle Perspektive zu bieten.

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3. Regierung legt Reform der Agrarstatistik vor

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (18/2707) vorgelegt. Aufgrund "unionsrechtlicher Vorschriften" sollen die Baumobstanbauerhebung vereinfacht, die Rebflächenerhebung angepasst und der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebung aktualisiert werden. Darüber hinaus berücksichtige der Entwurf die Forderung des Bundesrates, eine Gartenbauerhebung durchzuführen. Begründet wird die Änderung mit der "Straffung von Verwaltungsaufgaben" und der Vermeidung zusätzlicher "Belastung von Auskunftgebenden" durch die Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten des Betriebsregisters Landwirtschaft.

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4. Agrarzahlungen sollen angepasst werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes durch das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (18/2708) vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen unter anderem Vorschriften zur sogenannten Cross-Compliance angepasst werden, die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geändert wurden. Cross-Compliance bezeichnet die Bindung von EU-Agrarzahlungen für Landwirte an vorgeschriebene Anforderungen an die Betriebsführung und Standards im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Darüber hinaus sollen das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sowie das Marktorganisationsgesetz geändert und das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) novelliert werden.

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5. Treibhausgasquote für Kraftstoffe ab 2015

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 als "wichtigen Beitrag zum Klimaschutz". Wie aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervorgeht, die dem Bundestag jetzt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/2709) vorliegt, unterstützt der Bundesrat außerdem die erforderlichen Anpassungen bei der Umstellung. Anders als bisher von der Bundesregierung geplant, soll die Treibhausgasquote in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben werden. Im Gegenzug dazu sollen die Quoten ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt werden. Über eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/2442) will der Bundestag am Donnerstag abstimmen.

Seit 2007 sind Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen beizumischen. Im Jahr 2009 hatte der Bundestag aber beschlossen, die Quote ab 2015 auf eine Treibhausgasquote umzustellen. Damit soll künftig nicht mehr der Anteil an Biokraftstoffen entscheidend sein, sondern die durch Beimischung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung von Emissionen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Stellungnahme, in einer Rechtsverordnung klare Vorgaben für eine wirksame Kontrolle bei der Berechnung und Einhaltung der Quote zu formulieren. Die wesentlich komplexere Treibhausgasquoten-Berechnung setze deutlich höhere Anforderungen an die Kontrollsysteme, argumentiert die Länderkammer. Dazu schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, sie sei aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen überzeugt, dass bereits eine ausreichende Kontrolle der verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien inklusive der Minderung der Treibhausgasemissionen erfolge. Die Einhaltung der Vorgaben werde weltweit kontrolliert, die Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme unterlägen einem "umfassenden einheitlichen europäischen Regelwerk". Substanzielle Änderungen an diesem System seien "europarechtlich problematisch".

Zur Kritik des Bundesrates, dass Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power-To-Gas oder Power-To-Liquid, die mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert würden, bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden können, entgegnet die Bundesregierung, dass diese Kraftstoffe mittel- bis langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz bei Kraftstoffen leisten könnten. Die Europäische Kommission arbeite derzeit an Vorschriften zur Anrechnung dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote, die über eine im Gesetzentwurf vorgesehene Verordnungsermächtigung zeitnah umgesetzt werden könnten. Eine vorherige Festlegung von Modalitäten im nationalen Alleingang hält die Bundesregierung für "wenig sinnvoll", da die Regelungen innerhalb kurzer Zeit wieder geändert werden müssten und für die Industrie keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben wäre.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 494 - 7. Oktober 2014 - 11.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2014