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BUNDESTAG/4689: Heute im Bundestag Nr. 554 - 05.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 05. November 2014, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
2. Bestrafung von Terrorismus
3. Ebola-Ausbruch weiter besorgniserregend
4. Schwerpunkte Bildungshaushalt 2015



1. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante "Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften" frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium am Mittwochvormittag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2581). Änderungsanträge der Grünen-Fraktion lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab.

Ziel des Gesetzentwurfes, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist es laut Bundesregierung, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld "konsequenter zu unterbinden". Dazu sollen im Freizügigkeitsgesetz/EU befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug bezüglich des Freizügigkeitsrechts ermöglicht werden. Die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben soll unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche "unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts" befristet werden.

In das Einkommenssteuergesetz soll laut Vorlage zur Vermeidung von Missbrauch eine gesetzliche Regelung eingeführt werden, "die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und ihren zum Kindergeldbezug berechtigten Kindern durch Angabe von Identifikationsnummern abhängig macht".

Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen "wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet". Dafür soll die Bundesbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, die Vorlage gehe "in die richtige Richtung". Nach einer Sachverständigenanhörung gebe es keinen Zweifel an der Europarechtskonformität des Gesetzentwurfes.

Die SPD-Fraktion sprach von einem Kompromiss, bei dem man tragfähige Lösungen gefunden habe. Es gehe um ein gesetzgeberisches Signal, dass bestimmte Spielregeln einzuhalten seien. Wichtig sei, dass die Kommunen in den Genuss der unterstützenden Gelder kommen.

Die Fraktion Die Linke bewertete den Gesetzentwurf als "kläglichen Rest" der Kampagne "Wer betrügt, der fliegt". Dabei sei der Missbrauch des Freizügigkeitsrechts "marginal". Mit der Gesetzesänderung werde jedoch der Freizügigkeit Schaden zugefügt. Auch verstoße die Vorlage Experten zufolge gegen EU-Recht.

Die Grünen-Fraktion warb dafür, in dem Gesetzentwurf die Passagen zum Freizügigkeitsrecht zu streichen. Der SPD warf sie vor, sich hier "vor den Karren der CSU-Kampagne 'Wer betrügt, der fliegt' spannen" zu lassen. Die Neuregelung zu den Wiedereinreisesperren werde vom Europarecht nicht getragen.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums unterstrich demgegenüber, dass die Regelung eindeutig mit dem EU-Freizügigkeitsrecht in Einklang stehe. Dies sei auch bei der Sachverständigenanhörung bestätigt worden.

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2. Bestrafung von Terrorismus

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Die von der Regierung geplanten Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Terrorgruppe des Islamischen Staates (IS) waren Thema im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Ein Vertreter der Bundesregierung informierte die Abgeordneten über die beabsichtigten Änderungen im Strafrecht.

Grundsätzlich sei Deutschland bei der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus schon jetzt gut aufgestellt, sagte der Vertreter der Bundesregierung. Beispielsweise sei der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers strafbar, genauso wie die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Hierzu liefen auch zahlreiche Ermittlungsverfahren. Allerdings mache die Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates zum gewaltsamen Extremismus vom 24. September 2014 Anpassungen im deutschen Strafrecht erforderlich. So sollen explizit das Reisen und der Versuch des Reisens mit terroristischer Absicht unter Strafe gestellt werden. Auch solle ein neuer Straftatbestand der Finanzierung von Terrororganisationen eingeführt werden. Zwar seien diese Vorwürfe bisher über den Straftatbestand der Beihilfe abgedeckt gewesen, allerdings erfordere die Resolution eine einheitliche und eindeutige Regelung, erklärte der Vertreter der Bundesregierung.

Neben den strafrechtlichen Plänen wolle die Bundesregierung auch die Prävention stärken. Schon jetzt könne Verdächtigen der Pass entzogen und so die Ausreise aus Deutschland verhindert werden. Nun plane das Bundesinnenministerium, Verdächtigen auch den Personalausweis zu entziehen und durch einen anderen zu ersetzen, mit dem die Ausreise nicht möglich sei. Bisher hätte man über Umwege auch nur mit einem Personalausweis ausreisen können, sagte der Vertreter der Bundesregierung. Zudem wies er auf zahlreiche Programme des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Prävention von Radikalismus und religiösem Extremismus hin. So gebe es beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Beratungsstelle Radikalismus. An diese könnten sich Menschen wenden, die Angehörige oder Bekannte haben, die gefährdet seien, in den Extremismus abzugleiten. Derzeit kümmere sich die Beratungsstelle um 250 Betroffene.

Zusätzlich überlege die EU, nicht systematische Abfragen in den Datenbanken der Schengen-Mitgliedsstaaten bei Ausreisen zu erweitern und den Schengen-Kodex diesbezüglich zu ändern, auch systematische Abfragen zu erlauben. Das seien allerdings bisher nur Überlegungen, keine konkreten Regelungen.

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3. Ebola-Ausbruch weiter besorgniserregend

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die Ebola-Epidemie in Westafrika entwickelt sich nach Einschätzung der Bundesregierung weiter besorgniserregend. Wie Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtete, ist die Zahl der Infektionen in Westafrika auf über 13.500 Fälle und die Zahl der Toten auf fast 5.000 gestiegen. In Liberia stagniere jedoch inzwischen offenbar die Zahl der Neuinfektionen.

Wie aus einem aktuellen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Ausschuss hervorgeht, wird das Risiko, die gefährliche Virus-Erkrankung aus den betroffenen Staaten nach Deutschland einzuschleppen, von den Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) als gering eingestuft. Ganz auszuschließen sei dies freilich nicht, heißt es. In dem Fall könnten sich auch Kontaktpersonen anstecken. Eine allgemeine Gefährdung für die Bevölkerung bestünde dadurch jedoch nicht, zumal in Deutschland alle Voraussetzungen für eine sichere Versorgung von Patienten sowie zur Nachverfolgung und Isolierung von Kontaktpersonen vorhanden seien.

Derzeit gebe es im Übrigen keine Direktflüge aus den hauptsächlich betroffenen Ländern Liberia, Sierra Leone und Guinea nach Deutschland, heißt es in dem Bericht. Direkte Flugverbindungen bestünden nur zwischen Frankfurt am Main und dem als Ebola-frei geltenden Nigeria, wobei den Flugpassagieren aus Nigeria bei der Ankunft ein Informationsblatt ausgehändigt werde.

Fünf Flughäfen in Deutschland sind den Angaben zufolge auf den Infektionsschutz ausgerichtet, neben dem in Frankfurt am Main auch die in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München. Daneben verfügt Deutschland seit 2003 über ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren, die auf den Umgang mit lebensbedrohlichen, hoch ansteckenden Krankheiten wie Ebola spezialisiert sind. Die sieben Behandlungszentren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart können auf Schleusen und Dekontaminationsanlagen zurückgreifen.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer eigenen zivilen medizinischen Möglichkeit zur Evakuierung und Behandlung von Ebola-Patienten. Eine umfassende Rettungskette sei wesentlich für die Sicherheit der internationalen Helfer. Eine speziell ausgerüstete Maschine wird voraussichtlich Mitte November zur Verfügung stehen. Dann soll auch eine erste größere Gruppe von freiwilligen Helfern nach Westafrika aufbrechen. Nach wie vor werden laut Fischbach freiwillige Helfer gesucht. Mit den jetzt ausgesuchten Hilfskräften könnten vier Einsatzmonate abgedeckt werden, das Ziel sei aber Personal für zwölf Einsatzmonate.

Fischbach sagte, es sei nicht vorgesehen, die rückkehrenden Helfer in Quarantäne zu schicken. Jedoch würden sie geschult, um auch nach ihrer Rückkehr auf Symptome zu achten.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) waren Ende Oktober in den drei am stärksten betroffenen Ländern Westafrikas insgesamt 13.540 Ebola-Infektionen dokumentiert. Bisher starben dort mindestens 4.941 Menschen an der Virus-Infektion. Allerdings gehen Experten von einer hohen Dunkelziffer aus.

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4. Schwerpunkte Bildungshaushalt 2015

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Auch wenn im Haushaltsentwurf 2015 für den Etat Bildung und Forschung (Einzelplan 30) 1,2 Milliarden Euro mehr eingeplant sind als für das Jahr 2014, zeigte sich die Opposition in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag im Berliner Paul-Löbe-Haus mit der Verwendung der geplanten Mittel von insgesamt über 15,3 Milliarden Euro nicht in allen Punkten einverstanden.

Der Vertreter der CDU/CSU bezeichnet den Entwurf als ausgeglichen und schlug im Vergleich zum Entwurf des Bundesbildungsministeriums in einem Antrag lediglich eine Umschichtung von 44 Millionen vor. Ein Schwerpunkt setzt die CDU/CSU in Absprache mit ihrem Koalitionspartner SPD vor allem in der beruflichen Bildung. Für die Union sei es besonders wichtig, die akademische nicht gegen die berufliche Ausbildung auszuspielen. Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung sei es sinnvoll, auch in Gymnasien dieses Angebote zu unterbreiten, um einem späteren Ausbildungs- oder Studienabbruch vorzubeugen.

Die Linke betonte, dass ihr insgesamt die soziale Ausgewogenheit bei der Verwendung der Ausgaben fehle. Die Bafög-Erhöhung sei auf "die lange Bank geschoben", der Anteil der Studenten, die gefördert würden ginge zurück. Zudem ginge die Hälfte der Etaterhöhung ohnehin auf Kosten der kompletten Übernahme des Bafögs durch den Bund ab dem 1.1.2015. Zudem bemängelte die Bundestagsabgeordnete, dass weiterhin eine große Unsicherheit und Uneinstimmigkeit darüber herrsche, wofür die Bundesländer die frei werdenden Mittel von jährlich 1,17 Milliarden Euro verwenden würden, die sie durch das Bafög einsparen. In dem Punkt gingen die Vorstellungen in den Ländern weit auseinander und nicht einmal im Bund herrsche darüber wirklich Einigkeit. Zudem kritisierte sie die Exzellenzinitiative und das Deutschlandstipendium, Programme die nach Ansicht der Linken nur zur Hierachisierung der Forschung beitragen würden.

Der Vertreter der SPD betonte, dass die viel beschworene "schwarze Null" im Haushalt zwar positiv sei, aber nicht dazu führen dürfe, dass nachhaltige Zukunftsinvestitionen nicht mehr getätigt werden. Grundsätzlich lobte er den Haushaltsentwurf und die Vorschläge zur Aufstockung in der Berufsorientierung, wie sie auch schon der Vertreter der CDU/CSU vorgetragen hatte. An die Adresse der Linken gerichtet sagte er, dass diese ihre "Aversionen" bezüglich der Spitzenförderung einmal überdenken solle. In der "landespolitischen Wirklichkeit" Brandenburgs und Thüringens gebe es die nicht mehr. Dort ist die Linke in Regierungsverantwortung oder wird diese voraussichtlich bald übernehmen.

Der Vertreter der Grünen bezeichnet die "schwarze Null" als "Mantra". In Zeiten, in den es in Schulen bröckele und Schwimmbäder geschlossen würden, sei das eine Finanzierung auf Kosten der zukünftigen Generation. Zudem zeigt er sich mit der Informationspolitik des Bundesbildungsministeriums gegenüber dem Ausschuss für Bildung und Forschung grundsätzlich unzufrieden. Noch immer sei die mittelfristige Finanzplanung für 2015 nicht offiziell übermittelt worden. Als wichtige Punkte nannte der Vertreter der Grünen den Bildungsaufstieg, die Ausbildungsunterstützung, die Inklusion und den flächendecken Ausbau der Ganztagesschulen, die auch die SPD grundsätzlich unterstützen will.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 5. November 2014 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014