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BUNDESTAG/4828: Heute im Bundestag Nr. 029 - 16.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 029
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. Januar 2015, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Schaar fordert bessere Kontrolle
2. Steigerungen bei Miet- und Wohnkosten



1. Schaar fordert bessere Kontrolle

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/KOS) Als Konsequenz aus dem NSA-Spähskandal hat der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine effektivere Aufsicht über die Sicherheitsinstanzen gefordert. Vor dem Untersuchungsausschuss, der die Affäre um die massenhafte Ausforschung der Telekommunikation von Bundesbürgern durch den US-Geheimdienst NSA und andere ausländische Nachrichtendienste aufklären soll, sagte der 60jährige am Freitag, im Geflecht unklarer Zuständigkeiten zwischen Bundestagsgremien wie etwa der G-10-Kommission und der Datenschutzbehörde könne es zu "Kontrolllücken" kommen.

Vor allem im Blick auf die Auswertung von ausländischem Transit-Internetverkehrs in Deutschland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in Kooperation mit der NSA kritisierte der Zeuge, dass die verschiedenen Bereiche der internationalen Telekommunikation wie auch die Kompetenzen der Aufsichtsinstanzen "nicht differenziert definiert sind". Defizite bei der Kontrolle könnten entstehen, wenn bei einer geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahme einerseits keine G-10-Anordnung vorliege, die Regierung dem Datenschutzbeauftragten aber trotz der ihm in einem solchen Fall obliegenden Zuständigkeit keine Auskünfte erteile. So beklagte Schaar vor den Abgeordneten, dass das Innenministerium seine Fragen zu einer eventuellen Beteiligung deutscher Stellen an den Spähaktionen der NSA nicht beantwortet habe.

Bei der Untersuchung der Ausforschung der hiesigen Telekommunikation durch ausländische Nachrichtendienste prüft der Ausschuss auch, ob deutsche Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Informationen über Deutsche, an die er im Rahmen seiner auf das Ausland gerichteten Spionage als "Beifang" gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Ob sich der BND an diese Auflage hält, recherchieren die Parlamentarier anhand des Projekts "Eikonal", bei dem der BND in Kooperation mit der NSA zwischen 2004 und 2008 in Frankfurt einen Internetknoten anzapfte, und der im bayerischen Bad Aibling vom BND betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme aus Krisengebieten wie Afghanistan, was ebenfalls lange Zeit zusammen mit der NSA erfolgte.

Schaar berichtete, dass er nach der Aufdeckung des NSA-Spähskandals durch den Whistleblower Edward Snowden eine Vielzahl von Kontrollmaßnahmen bei Sicherheitsbehörden und bei Telekommunikationsfirmen eingeleitet habe, um einer möglichen Mitwirkung deutscher Stellen an der NSA-Affäre auf die Spur zu kommen. Neben ausführlichen Fragekatalogen hätten dazu auch Vor-Ort-Kontrollen gehört, beispielsweise in Bad Aibling oder beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Datenschutzbehörde könne freilich nicht technisch prüfen, was sich konkret an einem Internetknoten abspiele.

Laut Schaar lag zum Ende seiner Amtszeit im Dezember 2013 erst ein vorläufiger Prüfbericht vor. Alle Behörden und Unternehmen hätten erklärt, sie hielten sich an deutsches Recht und übermittelten keine Telekommunikations-Daten über Deutsche an ausländische Geheimdienste. Auch wüssten sie nichts von einer unbemerkten Ableitung erfasster Daten durch technische "Seitenkanäle" - was aber auch nicht definitiv auszuschließen sei.

Schaar plädierte dafür, auch die BND-Aufklärung im Ausland wie etwa in Bad Aibling im Falle einer Datenauswertung auf deutschem Boden der Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten zu unterstellen. Dieses Problem sei "dringend klärungsbedürftig". Der Zeuge sagte, vor dem Auffliegen des NSA-Skandals sei ihm nicht bekannt gewesen, dass der BND auch Erkenntnisse an die NSA übermittele, die er bei der Auswertung von internationalem Transit-Datenverkehr durch die Bundesrepublik gewinne. Vom Projekt "Eikonal" habe er ebenfalls erst aus den Medien erfahren, so der Zeuge. Es habe ihn "sehr gewundert", dass die technische Hilfe der Telekom für den BND beim Anzapfen des Frankfurter Internetknotens auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Nachrichtendienst erfolgt sein soll. Schaar: "Für einen solchen Eingriff in Grundrechte braucht man eine gesetzliche Ermächtigung."

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2. Steigerungen bei Miet- und Wohnkosten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke Sofortmaßnahmen für einen wirksamen Stopp der Miet- und Wohnkostensteigerung ergreifen. In einem Antrag (18/3744) fordert sie die Vorlage eines Gesetzentwurfes, um die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wohnungen und für Wohnzwecke geeignete Grundstücke in öffentlichem Eigentum vor Privatisierung geschützt werden. Sofern Bund, Länder und Kommunen sich für den Verkauf eines Teils ihrer Wohnungen oder Wohngrundstücke entscheiden würden, sollten Regelungen sicherstellen, dass dies nicht nach dem Höchstgebotsverfahren, sondern nach Konzeptqualität geschehe. Bis die rechtlichen Voraussetzungen für eine Priorisierung von Konzeptvorgaben geschaffen seien, solle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Verkaufsstopp für Wohnungen und für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke auferlegt werden, fordert Die Linke.

In der Begründung des Antrags schreiben die Abgeordneten, es liege in der Verantwortung der ganzen Gesellschaft, für einen gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zu bedarfsgerechtem Wohnraum für alle ihre Mitglieder zu sorgen. Die von der Bundesregierung beschlossenen, teilweise auf den Weg gebrachten Maßnahmen, wie der im Koalitionsvertrag 2013 fixierte "wohnungspolitische Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung", das "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen", das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstieges auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" oder das "Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" reichen nach Ansicht der Abgeordneten nicht aus, um den weiter fortschreitenden Miet- und Wohnkostenanstieg aufzuhalten. Sie seien auch nicht geeignet, längerfristige Herausforderungen von Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung zu bewältigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 029 - 16. Januar 2015 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


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