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BUNDESTAG/4868: Heute im Bundestag Nr. 069 - 05.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 069
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 05. Februar 2015, Redaktionsschluss: 11.55 Uhr

1. Regierung will Lkw-Maut erweitern
2 Grüne für Reform des In-Camera-Verfahrens
3. Kraft-Wäre-Kopplung soll gefördert werden
4. Schädliche Steuergestaltungen
5. Pkw-Maut: Einnahmen werden dargelegt
6. Grundfreibetrag muss erhöht werden


1. Regierung will Lkw-Maut erweitern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt. Danach soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht für Lkws auf weitere rund 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden und zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden.

Derzeit wird auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahn und rund 1.200 Kilometer Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Mautpflicht bestehe für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens seien die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt worden, dies führe zu einer Einnahmelücke von insgesamt rund 460 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2017. Um diese zu schließen solle die Mautpflicht ausgedehnt werden.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme die Bundesregierung unter anderem, den Umfang von Verkehrsverlagerungen durch die Herabsetzung der Gewichtsgrenze in Modellberechnungen zu ermitteln und die jeweiligen Berechnungsergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.

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2. Grüne für Reform des In-Camera-Verfahrens

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Sogenannte In-Camera-Verfahren nach § 99 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sollen nach Willen von Bündnis 90/Die Grünen neu geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/3921) vor. In-Camera-Verfahren sind ein Zwischenverfahren in Verwaltungsprozessen, in denen es um Informationen geht, die von Behörden als Geheimhaltungsbedürftig erklärt und daher nicht in das Hauptsachverfahren eingebracht werden. In dem Zwischenverfahren, für das eigene Spruchkörper eingerichtet worden sind, wird die behördliche Entscheidung unter Ausschluss des Klägers überprüft.

Laut Begründung der Grünen ist diese Regelung rechtstaatlich bedenklich. So liefere die geltende Norm bei sogenannten bipolaren Streitverhältnissen - ein Bürger klagt auf Grundlage von Informationsfreiheit oder dem Umweltinformationsgesetz gegen eine Behörde auf Akteneinsicht - "gerade noch rechtstaatlich hinnehmbare Ergebnisse". Bei mehrpoligen Konstellationen, in denen private Dritte gemäß § 65 VwGO beigeladen werden, deren Berufs- und/oder Geschäftsgeheimnisse zum Beispiel betroffen sind, sei die Norm aber unzureichend, heißt es in der Begründung. Es sei dem Gericht im Hauptsachverfahren ohne Kenntnis der geheim gehaltenen Informationen nicht möglich, "die widerstreitenden Interessen am Schutz des Geheimnisses und am effektiven Rechtsschutz im Wege der praktischen Konkordanz in Ausgleich zu bringen".

Als Lösung schlagen die Grünen vor, die für die Zwischenverfahren zuständigen Spruchkörper abzuschaffen und die Zuständigkeit dafür dem Gericht des Hauptsachverfahrens zu übertragen. Zusätzlich zum In-Camera-Zwischenverfahren soll künftig laut Gesetzentwurf auch ein In-Camera-Hauptverfahren möglich sein. Dies soll ein Kläger anstrengen können, wenn im Zwischenverfahren die Geheimhaltungsbedürftigkeit bejaht worden ist. Das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör käme in diesem Verfahren dann zwar nicht zur vollen Geltung, das Gericht habe aber durch Einsicht in die betreffenden Informationen eine bessere Grundlage, um zu urteilen. Dies stelle eine Besserstellung der Rechtsschutzsuchenden dar, argumentieren die Grünen.

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3. Kraft-Wäre-Kopplung soll gefördert werden

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vorlegen. Damit soll die drohende Abschaltung effizienter Gas-KWK-Anlagen verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3919). Außerdem müsse es Anreize zum weiteren Ausbau hocheffizienter KWK-Anlagen geben. KWK-Anlagen auf Basis von Braun- oder Steinkohle sollten nicht mehr gefördert werden.

Wie die Abgeordneten erläutern, trägt die Kraft-Wärme-Kopplung maßgeblich zu Energieeffizienz, Ressourcen- und Klimaschutz bei. Viele KWK-Anlagen seien jedoch von Abschaltung bedroht oder würden bereits stillstehen. "Durch die gesunkenen Erlöse an der Strombörse sind die Anlagen derzeit nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben", heißt es in dem Antrag. Kohlekraftwerke hätten durch den Verfall der Kohlendioxid-Preise Wettbewerbsvorteile in der Stromproduktion und würden die effizienteren KWK-Anlagen aus dem Markt drängen. Dass den hocheffizienten und vergleichsweise klimafreundlichen Gas-KWK das Aus drohe, sei "energiewirtschaftlich wie klimapolitisch widersinnig", stellt die Fraktion fest. Die Bundesregierung wird daran erinnert, dass der KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent steigen soll. Um dies zu erreichen, müssten neue Anlagen gebaut werden. Die Entwicklung weise jedoch genau in die gegenteilige Richtung.

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4. Schädliche Steuergestaltungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Unmittelbar nach Bekanntwerden der sogenannten Luxemburg-Leaks ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden, die die Daten auswertet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3662) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3346) mit. Grund der Anfrage sind Absprachen von Unternehmen mit den Steuerbehörden in Luxemburg. Diese "Tax Rulings" sind nach Ansicht der Regierung grundsätzlich geeignet, die Steuerpflichtigen auf der Grundlage der allgemein geltenden Steuergesetze Rechts- und Planungssicherheit für einen bestimmten Sachverhalt zu verschaffen. Allerdings sollten Tax Rulings verhindert werden, die schädliche Steuergestaltungen ermöglichen würden. Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor.

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5. Pkw-Maut: Einnahmen werden dargelegt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will die Einnahmeberechnungen zur Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) im Laufe der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes darlegen. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/3892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3670).

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6. Grundfreibetrag muss erhöht werden

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der steuerliche Grundfreibetrag ist in diesem und auch im Jahr 2016 niedriger als das sächliche Existenzminium. Somit muss der Grundfreibetrag erhöht werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3893) vorgelegten Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) hervor.

Für 2015 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.472 Euro angegeben. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt dagegen nur 8.354 Euro. Für 2016 wird das sächliche Existenzminimum eines Alleinstehenden mit 8.652 Euro angegeben. Das sächliche Existenzminimum eines Kindes beträgt nach Angaben der Regierung in diesem Jahr 4.512 und im nächsten Jahr 4.608 Euro. Der steuerliche Freibetrag macht 4.368 Euro aus. Bei Kindern tritt noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.640 Euro hinzu.

"Aufgrund der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Erhöhung des Freibetrages für das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen (Grundfreibetrag) und eines Kindes (Kinderfreibetrag) wird die Bundesregierung gesetzgeberisch aktiv werden", wird versichert. Die notwendigen Anpassungen in den Familienleistungen würden bis Ende März 2015 in der Bundesregierung abgestimmt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 069 - 5. Februar 2015 - 11.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2015

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