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BUNDESTAG/4927: Heute im Bundestag Nr. 128 - 09.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 128
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 09. März 2015, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Internet in Zügen positiv bewertet
2. Öffentlichkeit besser beteiligt
3. Über Nachmeldungen informieren


1. Internet in Zügen positiv bewertet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Deutschen Bahn, eine bessere Internetverfügbarkeit in Zügen zu gewährleisten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3878).

Die Zuständigkeit für die Verfügbarkeit entlang einer Eisenbahnstrecke liege bei den Mobilfunkbetreibern, heißt es weiter. Für die technische Verfügbarkeit innerhalb der Züge sei hingegen die Deutsche Bahn verantwortlich. Insgesamt beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung beim mobilen Internet in Zügen "positiv".

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2. Öffentlichkeit besser beteiligt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren ist am 7. Juni 2013 in Kraft getreten. Einige Fachgesetze des Bundes sind allerdings erst zum 1. Juni 2014 geändert worden, um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, die eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze anzupassen. Noch seien nicht in allen Ländern entsprechenden Landesgesetze in Kraft. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3886) zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten.

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3. Über Nachmeldungen informieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Nachmeldeanforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2015 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4125) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, bei welchen Bundesländern sie Anmeldungen nachgefordert hat und wie diese an die jeweiligen Länder kommuniziert wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 128 - 9. März 2015 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2015

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