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BUNDESTAG/4942: Heute im Bundestag Nr. 143 - 17.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 143
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 17. März 2015, Redaktionsschluss: 13.05 Uhr

1. Bekämpfung illegaler Fischerei
2. Hilfen im Kampf gegen Ebola
3. Befreiung vom Nationalsozialismus
4. US-Sanktionen gegen Kuba
5. Unterstützung für Tunesien
6. Verteidigung der Menschenrechte


1. Bekämpfung illegaler Fischerei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verweist in der Frage der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) auf die Europäische Union. "Die Gemeinsame Fischereipolitik fällt, soweit die Erhaltung der biologischen Meeresschätze betroffen ist, in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union (EU)", heißt es in der Antwort (18/4259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4029). Dies gelte entsprechend für die Bekämpfung der IUU-Fischerei.

Die Bundesregierung sieht in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (IUU-VO) das entscheidende Instrument für die weltweite Bekämpfung illegaler Fischerei. Sie unterstützt nach eigener Darstellung regelmäßig einschlägige Initiativen der Europäischen Kommission in diesem Bereich. Aufgrund der gegebenen Zuständigkeit der EU erfolge die finanzielle Beteiligung Deutschlands an entsprechenden Initiativen über die deutschen Beiträge zum Haushalt der EU. "Darüber hinaus wird die Europäische Union nach der neuen Grundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) in allen internationalen Bereichen die Maßnahmen fördern und unterstützen, die zur Bekämpfung der IUU-Fischerei notwendig sind", schreibt die Bundesregierung. In einer Vielzahl von regionalen Fischereiorganisationen, in denen die EU Mitglied sei, habe die Kommission mit Unterstützung Deutschlands bereits entsprechende Vorschläge vorgelegt. Darüber hinaus würden Deutschland und die EU mit internationalen Organisationen wie der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO), den Vereinten Nationen und INTERPOL zusammenarbeiten, um alle Maßnahmen, die auf die internationale Kriminalisierung von IUU-Aktivitäten abzielen, zu unterstützen.

Die Bundesregierung verweist zudem auf die EU-Strategie für die maritime Sicherheit und einem zugehörigen Aktionsplan. "Beide Dokumente greifen das Thema IUU-Fischerei auf und rufen zum Kampf gegen IUU-Fischerei etwa durch den Aufbau entsprechender Kapazitäten auf." Dies umfasse die Unterstützung der Aktivitäten von Drittstaaten gegen IUU-Fischerei und das Vorgehen gegen das gesamte Spektrum wirtschaftlicher, sozialer und entwicklungspolitischer Herausforderungen, die aus der IUU-Fischerei folgen. "Wesensmerkmal der IUU-Fischerei ist die Nichtbeachtung internationaler Fischereivorschriften und -übereinkommen. Daher ist nicht auszuschließen, dass die in der IUU-Fischerei arbeitenden Menschen in besonderem Maße dem Risiko der Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsschutzauflagen ausgesetzt sind", schreibt die Bundesregierung.

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2. Hilfen im Kampf gegen Ebola

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigener Darstellung auf sinkende beziehungsweise stagnierende Ebola-Fallzahlen und die dadurch geringere Auslastung der klassischen Ebola-Behandlungszentren mit der Identifizierung und Umsetzung von neuen medizinischen Projekten reagiert. So biete das deutsche Ebola-Behandlungszentrum in Monrovia nunmehr auch die Behandlung "von im Zuge der Ebola-Epidemie unbehandelt gebliebenen, schweren Infektionskrankheiten wie Lassa und Malaria an", heißt es in einer Antwort (18/4171) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3956). Damit könne eine gravierende Lücke in der liberianischen Gesundheitsversorgung geschlossen werden.

Die laufenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hätten auf die Herausforderung durch Ebola kurzfristig reagiert und seien zum Teil erheblich angepasst worden. "Mittel- bis langfristig hält das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die in der Vergangenheit gewählten Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea, Liberia und Sierra Leone, ergänzt um ebolaspezifische Maßnahmen (zum Beispiel Prävention, Stärkung von Gesundheitseinrichtungen), auch im Angesicht der veränderten Lage in den Ländern für relevant: In Guinea werden soziale Grunddienste gestärkt (Bildung, Gesundheit), in Liberia soziale und wirtschaftliche (Verkehrs-) Infrastruktur, und in Sierra Leone liegt der Fokus auf Jugendbeschäftigungsförderung", schreibt die Bundesregierung.

Darüber hinaus verweist sie unter anderem auf geplante Hilfen in zweistelliger Millionenhöhe im Jahre 2015 - darunter 33 Millionen Euro für humanitäre Projekte und knapp 25 Millionen Euro aus überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen aus dem BMZ-Etat für die Ebola-Bekämpfung. "Abhängig von der weiteren Entwicklung vor Ort ist eine Erhöhung der finanziellen Mittel der Bundesregierung im Kampf gegen Ebola möglich."

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3. Befreiung vom Nationalsozialismus

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach heutigem Stand der Forschung ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht zutreffend, "Mitgliedern von nationalen Unabhängigkeitsbewegungen, die - unter nationalsozialistischem Kommando - gegen die Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung an 'antisemitischen Pogromen und Mordaktionen' zu unterstellen". Dass auch Individuen innerhalb nationaler Unabhängigkeitsbewegungen an solchen Verbrechen beteiligt waren, werde in der Forschung nicht angezweifelt, heißt es in einer Antwort (18/4076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3967), die unter anderem kritisiert hatte, dass "die Verherrlichung von Angehörigen der Waffen-SS und von Nazi-Kollaborateuren" in einigen europäischen Ländern "aus Rücksicht auf die Ukraine, die baltischen Staaten und andere toleriert beziehungsweise akzeptiert" werde.

Die Bundesregierung trete "jeder Beschmutzung des Andenkens der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschieden entgegen", heißt es in der Antwort weiter. Der Umgang mit der eigenen Geschichte sei vor allem Aufgabe der betroffenen Gesellschaften und Regierungen.

Die Bundesregierung weist zudem die Kritik der Fragesteller zurück, "kein Interesse an eigenen Aktivitäten zum Gedenkjahr 2015 zum 70. Jahrestag der Befreiung vom beziehungsweise des Sieges über den Nazismus" zu zeigen. So würden aus dem Bundeshaushalt 2015 einmalig insgesamt bis zu 1,2 Millionen Euro für Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZ-Befreiungen in den bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten als zusätzliche Projektmittel bereitgestellt. "Aktivitäten der weiteren institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen - die den 70. Jahrestag selbstverständlich besonders in ihre Ausstellungs- und Veranstaltungsplanungen einbeziehen - unterstützt die Bundesregierung zudem über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt gewährten Zuwendungen."

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4. US-Sanktionen gegen Kuba

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine "konsolidierten Daten" vor, wie viele und welche Unternehmen in Deutschland durch Sanktionsmaßnahmen der USA gegen Kuba betroffen sind. "Seit dem Jahr 2011 haben sich mehrere Personen (juristische und natürliche) mit Verweis auf eine Verletzung ihrer Rechte in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Europäischen Rates vom 22. November 1996 an die Bundesregierung gewandt", heißt es in einer Antwort (18/4083) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3966). Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen könnten keine näheren Angaben zu einzelnen Personen gemacht werden.

Die im Jahre 1996 durch den Rat erlassene Verordnung (EG) Nr. 2271/96 enthalte im Annex zu Artikel 1 unter der Überschrift "Land: Vereinigte Staaten von Amerika" drei Rechtsakte mit Bezug auf Kuba. Diese Rechtsakte würden nach dem vierten Erwägungsgrund in der Präambel zu dieser Verordnung durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzen.

"Die amerikanischen Maßnahmen gegen die kubanische Regierung waren im Laufe der letzten Jahrzehnte Gegenstand von zahlreichen Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung", heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung stehe zu Fragen der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen zudem mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission in Kontakt. Innerhalb der VN-Generalversammlung hat sich die Bundesregierung eng mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) abgestimmt, um ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der EU zu erreichen.

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5. Unterstützung für Tunesien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach "Deutschlands Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4235). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zu den "finanziellen und sonstigen materiellen Beiträgen" von EU, Bundesregierung, von Seiten dritter Staaten sowie von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen. Weitere Fragen zielen unter anderem auf die Unterstützung Tunesiens bei der Reform und Ausbildung von Polizei, Grenzschutz und Streitkräften, bei der Förderung von Investitionen sowie beim Aufbau von demokratischen Strukturen und beim Schutz der Menschenrechte.

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6. Verteidigung der Menschenrechte

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Umsetzung entsprechender EU-Leitlinien thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4144). Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, zehn Jahre nach der Verabschiedung die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie die Umsetzung des Aktionsplans Menschenrechte für die Jahre 2012 bis 2014 für diesen Bereich zu bilanzieren. Außerdem fragen die die Abgeordneten nach Kriterien bei Entscheidungen für Einzelfallinterventionen zugunsten von Menschenrechtsverteidigern sowie nach dem Zugang zu erleichterten Aufnahmeverfahren über deutsche Konsulate im Notfall.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 143 - 17. März 2015 - 13.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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