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BUNDESTAG/4949: Heute im Bundestag Nr. 150 - 18.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 150
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. März 2015, Redaktionsschluss: 17.20 Uhr

1. 32,3 Milliarden Euro für EU-Eigenmittel
2. Regelungen zur Sportgerichtsbarkeit
3. Hälfte der Haushalte mit schnellem Internet
4. Über Gigaliner informieren


1. 32,3 Milliarden Euro für EU-Eigenmittel

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/AHE/HLE) Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4047) zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union gebilligt: Demnach soll Deutschland in diesem Jahr mit 32,3 Milliarden Euro zu den Eigenmitteln der EU beitragen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten am Mittwoch im Ausschuss für den Entwurf, die Fraktion Die Linke dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die Eigenmittel der EU stammen zum einen aus Zolleinnahmen. Sie werden von den Mitgliedstaaten erhoben und nach Einbehalt einer Erhebungskostenpauschale an den EU-Haushalt weitergeleitet. Der deutsche Anteil an den Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und den Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmitteln, also der der zweiten und der dritten Säule der EU-Eigenmittelfinanzierung, werden laut Vorlage aus dem Steueraufkommen des Bundes aufgebracht. "Die BNE-Eigenmittel machen derzeit 75 Prozent der Eigenmittelzahlungen aus und sind die wichtigste Finanzierungsquelle des EU-Haushaltes." Die Fortschreibung der Zahlungen sieht in den kommenden Jahren Beiträge in ähnlicher Höhe vor. Wie die Bundesregierung schreibt, handelt es sich bei den Werten für die kommenden Jahre nur um eine Momentaufnahme. Die Prognosen würden im Rahmen der halbjährlichen Steuerschätzungen aktualisiert.

Ein Vertreter der Unionsfraktion nannte die EU-Einnahmen aus den Eigenmitteln ein "bewährtes System", das seine Belastungsfähigkeit auch in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise unter Beweis gestellt hätte. Skeptisch äußerte er sich gegenüber der Durchsetzbarkeit einer in der Diskussion befindlichen eigenen EU-Steuer als Ertragssteuer. Ein Vertreter der SPD-Fraktion sah in der Diskussion um eine EU-Steuer indes die Chance, Signale für weitere Integrationsschritte zu setzen - "so unrealistisch das heute auch noch klingen mag".

Die Fraktion Die Linke nannte die Eigenmittel in ihrer heutigen Form "wenig transparent" und eine "Fortschreibung eines schlechten und ungerechten Systems". Ein Vertreter der Fraktion stellte eine Verbindung zur sogenannten "Luxemburg-Leaks"-Affäre her: Eine EU-weite Körperschaftssteuer könne helfen, Steuerdumping zu unterbinden. Ein Vertreter der Grünen bedauerte, dass bei der Einigung über den Mittelfristigen Finanzrahmen der EU viel zu wenige Reformen auf den Weg gebracht worden seien. Dass das Finanzierungmodell der EU durch die Mitgliedstaaten immer noch vor allem von "nationale Gefühlen und Interessen" geleitet sei, nannte er eine "absurde Situation".

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2. Regelungen zur Sportgerichtsbarkeit

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Gesetzliche Regelungen zur Schaffung einer Sportgerichtsbarkeit sollten in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden statt wie von der Bundesregierung geplant in dem in Kürze zu erwartenden Anti-Doping-Gesetz. Diese Forderungen erhoben sowohl der Sportrechtler Professor Peter Heermann von der Universität Bayreuth als auch Professor Christian Duve, ehemaliger Richter am Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Die zu klärenden Streitigkeiten seien vielfältig und würden sich nicht ausschließlich auf Dopingproblematiken beschränken, urteilten die beiden Juristen.

Dem entgegen begrüßte Matthieu Reeb, Generalsekretär des CAS, die im Referentenentwurf des Anti-Doping-Gesetzes in Paragraf 11 vorgesehene Regelung, wonach Sportverbände "als Voraussetzung der Teilnahme von Sportlern an der organisierten Sportausübung Schiedsvereinbarungen über die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf diese Teilnahme schließen können". Die Regelung, so Reeb, stehe im Einklang mit dem aktuellen Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Auch Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bewertete die Verortung der Regelung im Anti-Doping-Gesetz als richtig. Es gehe schließlich um Streitigkeiten bei Dopingfragen, urteilte er.

Vesper verteidigte zugleich die auch durch das Urteil des Landgerichts München zur Schadensersatzklage der wegen Doping gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein aufgekommene Kritik an den Schiedsvereinbarungen. Das Gericht hatte die Vereinbarung als unwirksam erklärt, da der damit verbundene Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegen das Recht auf Zugang zu staatlichen Gerichten verstoße. Ein solcher Ausschluss, so das Landgericht, könne nur freiwillig erfolgen. Die Athletin habe aber aufgrund der Monopolstellung des Verbands keine andere Wahl gehabt, als die Schiedsvereinbarung zu unterzeichnen. Laut Vesper könne niemand gezwungen werden, Sport zu treiben. Wollten Athleten aber an internationalen Wettkämpfen wie etwa den Olympischen Spielen teilnehmen, müssten sie sich Regeln unterwerfen, so Vesper, der sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts München zum Fall Pechstein bezog, laut dem Schiedsvereinbarungen nicht allgemein unwirksam seien.

Der DOSB-Generaldirektor ging auch auf die Kritik der Gerichte am Wirken des CAS ein. Athleten, so seine Forderung, sollten künftig mehr Einfluss auf die Auswahl der CAS-Richter haben. Grundsätzlich sei er aber sehr froh, dass es den CAS gebe. Dank dem Internationalen Sportgerichtshof könnten Streitfälle ohne Rücksicht auf unterschiedliche nationale Regelungen entschieden werden, sagte Vesper.

Er sei ebenfalls ein Fan der Sportgerichtsbarkeit, betonte Sportrechtler Heermann. Gleichwohl sprach er von "aufgezwungenen Schiedsvereinbarungen". Es müsse gelingen, die kollidierenden Rechtsgüter der Verbandsautonomie zugunsten der Sportverbände einerseits und die Berufsfreiheit sowie den Justizgewährungsanspruch zugunsten der Athleten andererseits in Einklang zu bringen, forderte er.

Was einen eventuellen Reformbedarf beim CAS angeht, so räumte der ehemalige CAS-Richter Duve ein, dass eine Beschränkung der Schiedsrichterauswahl, wie sie beim CAS erfolge, stets Anlass zur Kritik gebe. Für eine bessere Akzeptanz der Schiedsgerichtsverfahren müsse daher sichergestellt sein, dass ein Höchstmaß an Unabhängigkeit auch aus Sicht der Athleten gegeben ist.

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3. Hälfte der Haushalte mit schnellem Internet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Mecklenburg-Vorpommern haben 98,8 Prozent aller Haushalte einen Internetanschluss mit mindestens ein Mbit pro Sekunde. 50,3 Prozent der Haushalte haben einen Anschluss mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4293) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4124) hervor.

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4. Über Gigaliner informieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Ergebnisse des Gigaliner-Feldversuchs will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4285) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viel Fahrzeuge tatsächlich regelmäßig eingesetzt wurden und wie viele Parkplätze im Bundesfernstraßennetz für Lang-Lkw ausgelegt sind. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, wie viele Straßentunnel für die höhere Brandlast von überlangen Lkw ausgelegt sind und ob es darin entsprechende Nothaltebuchten gibt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 150 - 18. März 2015 - 17.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2015

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