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BUNDESTAG/4952: Heute im Bundestag Nr. 153 - 19.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 153
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. März 2015, Redaktionsschluss: 16.10 Uhr

1. Anhörung zum Terror-Strafrecht
2. Linke für 8. Mai als gesetzlicher Gedenktag
3. Grüne fordern Hilfe für Alleinerziehende
4. Lärmschutzregeln für Sportanlagen


1. Anhörung zum Terror-Strafrecht

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Das Reisen in sogenannte Terror-Camps soll unter Strafe gestellt werden. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung soll neu gefasst werden. Das sind die Ziele eines Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/4087). Auch die Bundesregierung hat inzwischen einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (18/4279).

Das Gesetzesvorhaben ist am kommenden Montag, 23. März 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Sieben Experten werden zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Beginn im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses ist um 16 Uhr.

Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail an rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Linke für 8. Mai als gesetzlicher Gedenktag

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der 8. Mai soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke "als Tag der Befreiung" gesetzlicher Gedenktag werden. In einem Antrag (18/4333) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um "dem 8. Mai, an dem im Jahr 1945 auch die Befreiung der deutschen Bevölkerung von der Nazi-Diktatur erfolgte, als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde indes seine Bedeutung als "Tag der Befreiung" nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung biete die Chance, "einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt". Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten können, sei die "Etablierung eines gesellschaftspolitische Diskussionen anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung". Der bevorstehende "70. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2015" sei ein "geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen".

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3. Grüne fordern Hilfe für Alleinerziehende

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen Alleinerziehende stärker unterstützt werden. In einem entsprechenden Antrag (18/4307) fordert sie Bundesregierung unter anderem auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft mehr Möglichkeiten für Berufs- und Weiterbildungen in Teilzeit zu schaffen. Zudem müsse der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung gemeinsam mit Ländern und Kommen verstärkt werden. Dafür soll der Bund jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich aufbringen. Ebenso fordern die Grünen einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und die Verankerung einer Betreuer-Kind-Relation im Achten Sozialgesetzbuch.

Die Fraktion setzt sich außerdem für eine grundlegende Reform des Fördersystems ein, damit Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, eine angemessene materielle Absicherung erhalten. So müssten Benachteiligungen von Alleinerziehenden im Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht abgebaut werden.

Die Grünen weisen darauf hin, dass Alleinerziehende im Vergleich zu anderen Familienformen besonders hoch sei. So seien 50 Prozent der Haushalte, die Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten, Alleinerziehenden-Haushalte.

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4. Lärmschutzregeln für Sportanlagen

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, "Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anzupassen". Ziel müsse es sein, so heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Antrag (18/4329), "einen faireren und tragfähigen Ausgleich zwischen den Interessen von Sporttreibenden an der Nutzung von wohnortnahen Sportanlagen auf der einen Seite und dem ebenso berechtigten Ruhebedürfnis der Nachbarschaft solcher Anlagen auf der anderen Seite, zu ermöglichen".

Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, rechtssicher unter die "Kinderlärm-Privilegierung" fällt. Dabei beziehen sich die Abgeordneten auf die im Jahr 2011 beschlossene Regelung, wonach Kinderlärm nicht als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Lärmschutzrechts gilt und somit auch keine erhebliche Belastung darstellt. Es müsse nun "unzweifelhaft klargestellt werden", dass dies auch für Kinderlärm, der von Sportstätten ausgeht, gilt.

Eine weitere Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert den sogenannten "Altanlagenbonus", der bei einer umfangreichen Änderung oder Modernisierung der Sportanlage "rechtssicher und bundeseinheitlich im Sinne einer Standortsicherung" ausgestaltet werden müsse. Dieser Bonus, so schreibt die Fraktion in der Begründung, stelle klar, dass Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der Sportanlagenlärmschutzverordnung Anfang der 1990er Jahre baurechtlich genehmigt oder errichtet wurden, auch bei einer geringen Lärmüberschreitung ohne eingeschränkte Betriebszeiten genutzt werden dürfen. Im Interesse der Ausübung von Trendsportarten, wie Skaten oder Streetball, soll zudem nach den Vorstellungen der Grünen der Altanlagenbonus auch dann greifen, wenn vorhandene Sportanlagen zur Nutzung für besagte Trendsportarten umgebaut werden.

Hingewiesen wird in dem Antrag auch auf veränderte Lebenswirklichkeiten, denen die Verordnung nicht mehr Rechnung trage. So müsse man konstatieren, dass es veränderte Zeiten im Freizeitverhalten bei Kindern und Jugendliche aber auch bei Erwachsenen gebe. Auch passe die Verordnung nicht zu den heutigen Zeiten des Ruhebedürfnisses und der Ausübung der Berufstätigkeit. Deshalb müsse geprüft werden, in wie weit die Mittagsruhezeiten an Sonn- und Feiertagen mit Blick auf veränderte Gewohnheiten bedarfsgerecht, im Sinne des Sports ausgestaltet werden können, fordert die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 153 - 19. März 2015 - 16.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2015

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