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BUNDESTAG/4960: Heute im Bundestag Nr. 161 - 25.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 161
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2015, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Petition für ein Anti-Doping-Gesetz
2. 3. Zusage für Tunnellösung gilt
4. Weniger Emissionen von Großfeuerungsanlagen
5. Mehr als 160.000 Bufdis seit 2011
6. Nachwuchs an Schule und Hochschule


1. Petition für ein Anti-Doping-Gesetz

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesinnenministerium, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesgesundheitsministerium als Material zu überweisen.

Die Petenten begründen ihre Forderung nach einem allgemein verbindlichen Anti-Doping-Gesetz mit dem Verweis auf die in Deutschland existierenden einzelnen Verbotsnormen in verschiedenen Gesetzen. So gebe es Regelungen im Arzneimittelgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Strafgesetzbuch, "jedoch kein einheitliches Anti-Doping-Gesetz", beklagen die Petenten. Zwar sei im Herbst 2007 das Gesetz "zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport" verabschiedet worden. Doch stelle auch dieses kein wirkliches Anti-Doping-Gesetz dar, sondern führe lediglich zu Änderungen verschiedener anderer Gesetze. Benötigt, so das Fazit der Petenten, werde aber ein gebündeltes Einheitsgesetz.

Der Petitionsausschuss macht in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich, dass "die effektive Bekämpfung des Dopings im Sport ein wichtiges Anliegen darstellt". Doping, so heißt es weiter, zerstöre die ethisch-moralischen Grundwerte des Sports, raube ihm seine Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion, gefährde die Gesundheit der Sportler und schädige die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Der Staat müsse - auch vor dem Hintergrund der umfangreichen öffentlichen Sportförderung - mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Integrität des Sports zur Dopingbekämpfung beitragen, fordert der Ausschuss.

Angesichts dessen werde die Absicht der Bundesregierung begrüßt, "weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping zu schaffen". Dabei kämen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht. Der Ausschuss hebt hervor, dass dabei die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein müssten. "Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen", schreiben die Abgeordneten.

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2. Zusage für Tunnellösung gilt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Zusagen des Bundes für den Ausbau der A 52 in Gladbeck in Nordrhein-Westfalen im Sinne des im Jahr 2011 gefundenen Konsenses (Tunnellösung) gilt weiterhin. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 9/Die Grünen (18/4241). In den Planungen für das Autobahnkreuz Essen/Gladbeck seien alle möglichen Optionen für eine Weiterführung des Verkehrs zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer/West berücksichtigt worden. Insofern werde im laufenden Planfeststellungsverfahren auch die mögliche Weiterführung der A 52 in Tunnellage nicht ausgeschlossen, heißt es weiter.

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3. Weniger Emissionen von Großfeuerungsanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bei der aktuellen Überarbeitung des sogenannten BVT-Merkblattes für Großfeuerungsanlagen im Auftrag der Europäischen Kommission wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Vorschläge des Entwurfs vom Juni 2013 EU-weit verbindlich werden. Dies wäre ein "Meilenstein", urteilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4311) auf eine Kleine Anfrage (18/4134) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da damit erstmals EU-weite Vorgaben zur Emissionsminderung wie auch zur Überwachung von Quecksilberemissionen festgelegt würden.

Deutschland gehöre zu den wenigen EU-Staaten, heißt es in der Antwort weiter, die die Quecksilberemissionen von Großfeuerungsanlagen überwachen. Dies habe entscheidend dazu beigetragen, dass eine hinreichende Zahl von Referenzanlagen belastbare Angaben zu diesen Emissionen vorlegen konnte. Nur auf dieser Grundlage, betont die Bundesregierung, hätten im Entwurf vom Juni 2013 Emissionswerte zu den erreichbaren Quecksilberemissionen bei Anwendung des BVT-Merkblattes dargestellt werden können.

Die Regierung betont, eine erfolgreiche Emissionsminderung im Anlagenpark der Kohlekraftwerke auf durchschnittlich 1 Mikrogramm pro Kubikmeter würde die Quecksilberemissionen um knapp 80 Prozent mindern, die Quecksilberfracht insgesamt um zirka 52 Prozent.

Die BVT-Merkblätter zur besten verfügbaren Technik sind ein zentrales Element der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Sie soll dazu beitragen, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden infolge industrieller Tätigkeiten zu vermeiden und zu mindern. Neben weiteren BVT-Merkblättern wird derzeit das Dokument zu Großfeuerungsanlagen überarbeitet.

In Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt zirka 600 Großfeuerungsanlagen. Ein großer Teil davon befindet sich in den Kraftwerken der öffentlichen Versorgung und der Industrie. Daneben gibt es Großfeuerungsanlagen zur Wärmeversorgung von Industrie, Gewerbe und Haushalten.

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4. Mehr als 160.000 Bufdis seit 2011

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Seit seiner Einführung im Juli 2011 haben bis Ende 2014 insgesamt 160.495 Frauen und Männer ihren Dienst im Bundesfreiwilligendienst absolviert beziehungsweise begonnen, 23.607 von ihnen haben die zwölfmonatige Dienstzeit auf 18 Monate verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4302) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4082) mit. Derzeit leisten 38.688 der sogenannten "Bufdis" ihren Freiwilligendienst (Stand: 26. Februar 2015). Nach Ansicht der Regierung ist der Bundesfreiwilligendienst ein "großer Erfolg". Es sei gelungen, nicht nur die Folgen des Wegfalls des Zivildienstes abzumildern, sondern auch "die historische Chance" für den Ausbau von freiwilligem Engagement in Deutschland zu nutzen.

Nach Angaben der Regierung beendeten im Jahr 2014 rund 15.300 arbeitslose Personen ihre Arbeitssuche mit dem Grund "Wehr-, Zivil, oder Freiwilligendienst". In diese Kategorie gehörten neben den Angehörigen des Bundesfreiwilligendienstes auch Teilnehmer anderer Freiwilligendienste wie dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. Eine Differenzierung sei allerdings nicht möglich. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst würden in der Statistik nicht als arbeitslos geführt, da sie mehr als 15 Wochenstunden beschäftigt seien und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstütze das Engagement in Freiwilligendiensten. Arbeitssuchende könnten dort "wertvolle persönliche aber auch berufliche Kompetenzen erwerben".

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5. Nachwuchs an Schule und Hochschule

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr an Schulen und Hochschulen. In einer Kleinen Anfrage (18/4176) will sie unter anderem wissen, wie viele Vorträge Jugendoffiziere und Karriereberater im Jahr 2014 an Schulen und Hochschulen gehalten haben, an wie vielen Podiumsdiskussionen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen sie beteiligt waren und wie viele Schüler und Studenten dadurch erreicht wurden. Zudem will sie über Zahl der von Jugendoffizieren und Karriereberatern organsierten Truppenbesuche informiert werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 161 - 25. März 2015 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2015

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