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BUNDESTAG/5002: Heute im Bundestag Nr. 203 - 21.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 203
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. April 2015, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Bund will kommunale Investitionen fördern
2. Regierung begleitet Olympiabewerbung eng
3. Sieben ÖPP-Projekte abgeschlossen
4. Legionellen im Trinkwasser
5. 30 Brutvogelarten vom Aussterben bedroht
6. Forschung für US-Geheimdienste


1. Bund will kommunale Investitionen fördern

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will Investitionen von finanzschwachen Kommunen fördern und Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern entlasten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/4653) vorgelegt, der am Donnerstag gemeinsam mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts (18/4600) erstmals im Bundestag beraten wird.

Danach will die Bundesregierung ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro einrichten, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden sollen. Zudem will die Bundesregierung den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.

Weiter soll mit dem Gesetzentwurf die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern umgesetzt werden, nach dem Länder und Kommunen in diesem Jahr um 500 Millionen Euro entlastet werden sollen. 2016 will der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Investitionen der Kommunen würden sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv entwickeln, allerdings werde diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen getragen, heißt es zur Begründung. Dem gegenüber könnten finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen zum Beispiel in die örtliche Infrastruktur häufig nicht finanzieren. Damit sei die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden.

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2. Regierung begleitet Olympiabewerbung eng

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung begleitet die Bewerbung Hamburgs zur Ausrichtung der Olympischen sowie der Paralympischen Sommerspiele 2024 eng. Das geht es der Antwort der Bundesregierung (18/4597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4492) hervor. Man werde sich dafür einsetzen, dass die Kriterien Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung, finanzielle Unterstützung und Transparenz im Bewerbungsprozess integriert werden, heißt es in der Antwort. Die Bewertung des Bewerbungskonzeptes, hinsichtlich Nachhaltigkeit und ökologischer Wirkungen, sei Teil des Arbeitsprogramms des vom Bundesumweltministerium einberufenen Beirates für "Umwelt und Sport".

Aus der Antwort geht weiterhin hervor, dass die Bundesregierung eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele "begrüßt und unterstützt". Die Bewerbung biete die Chance, "dass Deutschland sich als weltoffenes Land und guter Gastgeber für die Sportlerinnen und Sportler aus aller Welt präsentieren kann". Derzeit, so heißt es weiter, gebe es für die Zusammenarbeit für die Olympiabewerbung "keine formellen Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Stadt Hamburg". Auch habe die Bundesregierung "noch keine konkrete Form einer Bundesunterstützung beschlossen".

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, dass bei der Bewerbung die Potenziale der "IOC-Reformagenda 2020" und der "Berliner Erklärung" zur fünften Weltsportministerkonferenz im Jahr 2013 in Berlin als Grundlage für das Bewerbungsverfahren genutzt werden müssten. In der Gesamtschau stelle gerade die IOC-Reformagenda einen richtigen Schritt dar für mehr Kostenbewusstsein, Nachhaltigkeit und Transparenz bei Olympischen Spielen sowie mehr Anpassung der Spiele an die jeweilige Ausrichterstadt, zeigt sich die Regierung überzeugt.

Auf die Frage der Grünen, wie die Bundesregierung die Kritik bewertet, das Auswahlverfahren zwischen Berlin und Hamburg sei zu intransparent geführt worden, verweist die Regierung auf die Verantwortung des DOSB. Dieser habe das Auswahlverfahren sportfachlich gestaltet und schlussendlich auch die Entscheidung für Hamburg getroffen. "Dies folgt aus dem Grundsatz der Autonomie des Sport", heißt es in der Vorlage.

Kein Problem stellt aus Sicht der Bundesregierung die Situation dar, dass in Deutschland im Jahr 2024 mit der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen und Paralympischen Spielen eventuell drei Megasportevents stattfinden würden. Deutschland sei in der Lage, Sportgroßveranstaltungen "professionell vorzubereiten und durchzuführen und drei Megasportevents in einem Jahr auszurichten", schreibt die Regierung. Inwieweit sich daraus der Bedarf einer finanziellen und personellen Änderung der Ausstattung der Sicherheitsbehörden ergibt, werde die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen, heißt es in der Antwort.

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3. Sieben ÖPP-Projekte abgeschlossen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren insgesamt sieben Projekte von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbereich abgeschlossen. Das geht aus ihrer Antwort (18/4590) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4467) hervor. Weitere sechs Projekte seien noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter.

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4. Legionellen im Trinkwasser

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Nach Angaben der Bundesregierung werden in Deutschland jährlich zirka 600 bis 800 Fälle von Legionärskrankheit an das Robert-Koch-Institut gemeldet. Über 75 Prozent der Fälle würden im privaten beziehungsweise beruflichen Umfeld erworben, gefolgt von reiseassoziierten Fällen, heißt es in einer Antwort (18/4572) auf eine Kleine Anfrage (18/4482) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Größere, durch kontaminierte Trinkwasser-Installationen ausgelöste Ausbrüche seien bislang nicht festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Ausbrüche von Legionärskrankheit, die auf Wasserversorgungsanlagen beziehungsweise Trinkwasser-Installationen zurückzuführen seien, seien jedoch immer dann möglich, wenn eine Anlage pathogene Legionellen als Aerosol freisetze und von einer größeren Zahl von Personen genutzt werde.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass in der Trinkwasserverordnung ein so genannter Technischer Maßnahmenwert von 100 Legionella spec. pro 100 Milliliter Trinkwasser festgelegt sei. Eine Überschreitung des Wertes erfordere eine Meldung an das Gesundheitsamt sowie die Durchführung einer so genannten Gefährdungsanalyse. Ein gesundheitlich begründeter Grenzwert sei in der Trinkwasserverordnung jedoch nicht festgelegt, weil dazu derzeit die wissenschaftlichen Grundlagen derzeit nicht ausreichten.

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5. 30 Brutvogelarten vom Aussterben bedroht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Bestand zahlreicher Brutvogelarten hat sich nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland seit den 1990er-Jahren verschlechtert. Jedoch gebe es auch Arten, die von Schutzbemühungen profitiert hätten und eine Bestandszunahme zeigten, heißt es in einer Antwort (18/4575) auf eine Kleine Anfrage (18/4480) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dazu zähle unter anderem der Seeadler.

30 Brutvogelarten seien gemäß der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands vom Aussterben bedroht, darunter das Auerhuhn, die Großtrappe und die Moorente. Stark gefährdet seien unter anderem das Rebhuhn, die Rohrdommel und der Steinadler, schreibt die Bundesregierung. Insbesondere im Agrarland sei die Bestandsituation vieler Vogelarten kritisch. Auch an den Küsten und Meeren habe sich in den vergangenen Jahren ein statistisch signifikanter abnehmender Trend gezeigt.

Als wichtigste Ursachen für den Rückgang der Artenvielfalt nennt die Bundesregierung die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Versiegelung von Flächen sowie großräumige Stoffeinträge in die Böden. An den Küsten würden die Lebensräume der Brutvögel durch eine gestiegene Freizeitnutzung und die Verbauung, zum Beispiel durch Küstenschutzmaßnahmen und den Ausbau von Windanlagen, gestört.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort aber auch darauf hin, dass aktuelle Ergebnisse großräumig betrachtet einen Gradienten zunehmender Artenzahlen in Deutschland vom Südwesten nach Nordosten zeigten. Insbesondere die Flussniederungen der mittleren Elbe, der Oder und die gewässerreichen Regionen des Nordostdeutschen Tieflands zeichneten sich durch eine vergleichsweise reichhaltige Vogelartenvielfalt aus.

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6. Forschung für US-Geheimdienste

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) "Forschungsgelder von US-Geheimdiensten" für die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RHTW) stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4547). Die Abgeordneten beziehen sich darin auf Berichte über die Erforschung der Programme "Babel" und "Bolt", die in der Lage sein sollen, Aufnahmen in verschiedenen Sprache in Text umzuwandeln und auf Stichworte zu durchsuchen. Auftraggeber von "Babel" sei nach Angaben des Vereins "Aachener Friedenspreis" eine Forschungseinrichtung der "Intelligence Community", einem Zusammenschluss von 17 US-Nachrichtendiensten, darunter auch die NSA und die CIA. Auftraggeber von "Bolt" sei mit der Defence Advanced Research Projects Agency (DARPA) eine Forschungsbehörde des Pentagon.

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, was ihr über Forschungsgelder von US-Geheimdiensten für die RHTW Aachen zu "Sprachverarbeitung, Sprecherkennung und Musterkennung" bekannt sei und ob diese Projekte auch aus deutschen Forschungsgeldern unterstützt würden. Zudem soll die Bundesregierung eine Einschätzung geben, inwiefern sie es für bedenklich oder unbedenklich halte, "dass die Forschungen an der RWTH Aachen jene Abhörmaßnahmen der NSA verbessern könnten", von denen die Bundesregierung selbst "mutmaßlich betroffen war oder sogar noch ist".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 203 - 21. April 2015 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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