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BUNDESTAG/5132: Heute im Bundestag Nr. 333 - 26.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 333
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 26. Juni 2015, Redaktionsschluss: 10.18 Uhr

1. Anhörung zur Bankenabgabe
2. Generalzolldirektion in Bonn geplant
3. Forschungsgelder für die Energiewende
4. Über Finanzierungen der KfW informieren


1. Anhörung zur Bankenabgabe

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 1. Juli 2015.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in deutsches Recht umzusetzen. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.

Die sogenannte SRM-Verordnung der EU vom 15. Juli 2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen fest. Sie schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in dem die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist und setzt als europäische Abwicklungsbehörde eine Agentur ein. Zugleich schafft sie einen einheitlichen Abwicklungsfonds.

Laut Bundesregierung verändert die SRM-Verordnung das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung. Obwohl die Verordnung in Deutschland unmittelbar gilt, hält die Regierung es für erforderlich, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus anzupassen, vor allem aufgrund veränderter behördlicher Zuständigkeiten.

Im Restrukturierungsfondsgesetz muss den Angaben zufolge geregelt werden, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden sollen und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden sollen auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vor allem vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll, der sich allerdings noch im Aufbau befindet. Diese Beiträge sollen während der Aufbauphase weiterhin zur Verfügung stehen, um die Abwicklung nationaler Kreditinstitute zu finanzieren.

Zur Anhörung hat der Ausschuss geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA); Bundesrechnungshof; Bundesverband Investment und Asset Management; Deutsche Börse AG; Deutsche Bundesbank; Die Deutsche Kreditwirtschaft; Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA); Europäische Kommission; Korbinian Ibel von der Europäischen Zentralbank; Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (European System Risk Board - ESRB); Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Elke König, Single Resolution Board (SRB).

Die öffentliche Anhörung beginnt um 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101, und soll gegen 16 Uhr enden.

Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

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2. Generalzolldirektion in Bonn geplant

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) vorgelegt, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlanken und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestalten. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden.

Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung soll als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert werden. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung soll weiterhin gewährleistet werden, heißt es im Gesetzentwurf.

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3. Forschungsgelder für die Energiewende

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Das 6. Energieforschungsprogramm soll vollständig in Richtung Energiewende weiterentwickelt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/5211). Deshalb soll die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Energieforschungsprogramms kein Geld mehr für die Erforschung von Kernfusion, Transmutation und Reaktoren der IV. Generation einstellen und die Mittel vollständig für das Gelingen der Energiewende durch Forschung für mehr Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie für die Sicherheits- und Endlagerforschung einsetzen.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima stehe Deutschland vor der großen Herausforderung und gleichzeitig historischen Chance, als erste der großen Industrienationen die Transformation in eine post-nukleare und CO2-neutrale Energiewirtschaft zu meistern, schreibt die Fraktion zur Begründung. Damit das gelinge, müssten die gesellschaftlich-politischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen stimmen und die Forschungsprioritäten richtig gesetzt seien.

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4. Über Finanzierungen der KfW informieren

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den aktuellen Stand der internationalen Kohlefinanzierung will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5289) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, für welche Länder und Projekte dem Interministeriellen Ausschuss für Exportgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder Anträge für Bürgschaften vorliegen, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur betreffen, und welche davon bereits positiv beschieden worden seien. Weiter interessiert die Abgeordneten, wie hoch die Finanzierungen der KfW im Bereich fossile Brennstoffe im Jahr 2014 waren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 333 - 26. Juni 2015 - 10.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2015

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