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BUNDESTAG/5147: Heute im Bundestag Nr. 348 - 02.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 348
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 02. Juli 2015, Redaktionsschluss: 13.54 Uhr

1. Wahlen zum Stiftungsrat
2. Aufarbeitung von Kindesmissbrauch
3. Grüne verlangen zukunftsfeste Kliniken
4. Vermittlung im Jemen-Konflikt
5. Samstagsarbeit leicht gestiegen
6. Leiharbeit vor allem in Logistikbranche
7. Polizeivertrag mit Tschechien


1. Wahlen zum Stiftungsrat

Kultur und Medien/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/AW) Die Bundestagsabgeordneten Klaus Brähmig und Stephan Mayer (beide CDU/CSU) sowie Hiltrud Lotze und Dietmar Nietan (beide SPD) sollen in den Stiftungsrat der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" gewählt werden. Dies sieht der gemeinsame Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/5364) vor.

Ebenfalls in den Stiftungsrat sollen für das Auswärtige Amt der Staatsminister Michael Roth (SPD), für das Bundesinnenministerium der Abteilungsleiter Norbert Seitz sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters (CDU), gewählt werden. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (18/5365) hervor. Ebenfalls in den Stiftungsrat gewählt werden sollen sechs Vertreter des Bundes der Vertriebenen und jeweils zwei Vertreter der Katholischen und der Evangelischen Kirchen in Deutschland sowie des Zentralrats der Juden in Deutschland.

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2. Aufarbeitung von Kindesmissbrauch

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen für die Arbeit der geplanten Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs eine gesetzliche Grundlage schaffen. In einem gemeinsamen Antrag fordern die beiden Oppositionsfraktionen die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommission gewährleisten. Nach dem Willen von Linken und Grünen soll die Kommission zeitlich unbefristet konstituiert werden. Zudem müsste eine langfristige und angemessene Finanzierung gewährleistet werden und deshalb der Etat des Bundesfamilienministerium aufgestockt werden. Nach Ansicht von Linken und Grünen ist eine gesetzliche Grundlage für die Aufarbeitungskommission notwendig, um ihr die Vorladung von Zeugen und das Recht auf Akteneinsicht zu erteilen.

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3. Grüne verlangen zukunftsfeste Kliniken

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhäuser in Deutschland sind nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die künftigen Herausforderungen nicht ausreichend vorbereitet. Der demografische Wandel führe zu einer zunehmenden Zahl älterer und chronisch kranker Patienten, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/5381) und verlangen grundsätzliche Veränderungen in der Finanzierung und Ausstattung der Häuser.

So sei damit zu rechnen, dass im Jahr 2020 jeder fünfte Krankenhauspatient an Demenz leide. Die Kliniken müssten sich dieser Entwicklung stellen. Künftig komme es auf eine engere Verzahnung mit der ambulanten Versorgung an, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen und eine Aufwertung der Pflege. Nötig seien ferner vor allem im ländlichen Raum flexiblere Versorgungsstrukturen.

Die aktuellen Probleme seien unübersehbar. So steige durch den Personalabbau der zurückliegenden Jahre die Belastung für die Pflegekräfte. Hinzu komme eine hohe Zahl von Krankenhausinfektionen infolge multiresistenter Keime und oft mangelnder Hygiene. Die Bevölkerung sehe dies mit großer Sorge. Zudem bestehe ein Investitionsstau von mindestens zwölf Milliarden Euro. Die Probleme offenbarten erheblichen Reformbedarf, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Abgeordneten fordern konkret, die Krankenkassen an der Investitionsfinanzierung, aber dann auch an der Krankenhausplanung zu beteiligen. Ferner sollte gemeinsam mit den Ländern eine sektorübergreifende Versorgungsplanung entwickelt werden. Bei der Pflege in Kliniken müsse eine verbindliche Personalbemessung eingeführt werden. Zudem müssten sich die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter verbessern auch im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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4. Vermittlung im Jemen-Konflikt

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf weitere Verhandlungen im Jemen-Konflikt. "Drei Monate nach dem Beginn der Luftangriffe der von Saudi-Arabien geführten Militärallianz steckt der Jemen mitten in einer humanitären und politischen Katastrophe", heißt es in einem Antrag (18/5380), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Das Scheitern der Friedensgespräche in Genf habe die Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Auseinandersetzungen vorerst beendet. Das aber dürfe die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um erneute Verhandlungen nicht mindern, schreiben die Abgeordneten, die dabei insbesondere die Bundesregierung in der Verantwortung sehen: "Durch die jahrzehntelange intensive Entwicklungszusammenarbeit genießt Deutschland einen hervorragenden Ruf im Land und verfügt über Kontakte zu allen Akteuren."

Die Bundesregierung wird aufgefordert, "sich sowohl gegenüber Saudi-Arabien als auch den Houthis und ihren Verbündeten für einen sofortigen Waffenstillstand einzusetzen" und sich darüber hinaus "deutlich vom Vorgehen der saudi-arabisch geführten Militärkoalition zu distanzieren". Die Ursachen für den Konflikt im Jemen seien vielfältig und fast ausschließlich innenpolitischer Natur, argumentieren die Abgeordneten. Die militärische Intervention der von Saudi-Arabien angeführten Koalition habe diese Probleme nicht gelöst, sondern im Gegenteil verschlimmert. "Die vor allem von Saudi-Arabien vorgebrachte Argumentation, der Vormarsch der Houthis sei Teil des iranischen Hegemonialstrebens, verstellt den Blick auf die tatsächliche Lage."

Die Bundesregierung soll sich für ein Ende der Seeblockade gegen Jemen einsetzen, die "iranische Parteinahme für die Houthis" klar zu verurteilen sowie Druck auf den EU-Partner Großbritannien ausüben, die Unterstützung für die saudisch-geführten Militärangriffe einzustellen.

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5. Samstagsarbeit leicht gestiegen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Samstagsarbeit hat in den vergangenen Jahren leicht zugenommen. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5069) auf eine Kleine Anfrage (18/4942) der Fraktion Die Linke aus. Demnach arbeiteten im Jahr 2004 40 Prozent der abhängig Beschäftigten ständig, regelmäßig oder unregelmäßig an Samstagen. Im Jahr 2013 waren dies 42,4 Prozent. Bemerkenswert sei, dass es im Einzelhandel, wo der Samstag als umsatzstärkster Verkaufstag gilt, zwar eine Steigerung der Samstagsbeschäftigung um 4,6 Prozentpunkte auf 71,6 Prozent der abhängig Beschäftigten gegeben habe. Andererseits würden aber fast 30 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel nie an Samstagen arbeiten, schreibt die Regierung.

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6. Leiharbeit vor allem in Logistikbranche

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Am 30. Juni 2014 arbeiteten in Deutschland 882.000 Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5068) auf eine Kleine Anfrage (18/4941) der Fraktion Die Linke unter Verweis auf die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik. Am häufigsten arbeiteten diese Beschäftigten im Verkehrs- und Logistikbereich (20 Prozent) und in der Metallerzeugung und -bearbeitung (16 Prozent), heißt es in der Antwort.

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7. Polizeivertrag mit Tschechien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über ein neues Polizeiabkommen mit Tschechien informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5015). Wie die Regierung darin ausführt, stammt der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom 19. September 2000 noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik sowie vor deren Aufnahme in den Schengen-Raum. Dieser Vertrag gelte nur im deutsch-tschechischen Grenzraum und bleibe "materiell hinter dem europäischen Rechtsrahmen sowie anderen Polizeiverträgen, welche die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat, zurück".

Die Beschränkung dieses Vertrages auf das dort definierte Grenzgebiet sowie die im Vertrag benannten Behörden hätten nicht mehr den Bedürfnissen einer engen polizeilichen Zusammenarbeit zwischen allen Polizeidienststellen, insbesondere der Länder Bayerns und Sachsens, mit der tschechischen Polizei entsprochen, führt die Bundesregierung aus. Auch entsprächen die im Vertrag genannten Polizeistrukturen nicht mehr den heutigen Strukturen. Der derzeit geltende Vertrag sehe keine Möglichkeit der Ausübung von Hoheitsrechten bei gemeinsamen Streifen vor. Auch sei der Zoll in den geltenden Vertrag nicht vollständig einbezogen.

Der neue Vertrag gilt den Angaben zufolge für das gesamte deutsche und tschechische Staatsgebiet. Der bestehende Vertrag gehe noch von der Existenz einer grenzpolizeilich gesicherten Staatsgrenze aus und regele die Zusammenarbeit an dieser Grenze, doch seien die Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik abgeschafft. Der neue Vertrag regele daher die Zusammenarbeit in einem Raum ohne Binnengrenzen. Im Übrigen sei es Ziel des Vertrages gewesen, "einen zukunftsgerichteten, umfassenden, und dauerhaften Rechtsrahmen für die deutsch-tschechische polizeiliche Zusammenarbeit zu schaffen, der auch neuen Kriminalitätsphänomenen gerecht wird und europäischen Standards entspricht".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 348 - 2. Juli 2015 - 13.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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