Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5231: Heute im Bundestag Nr. 431 - 02.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 431
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. September 2015, Redaktionsschluss: 15.29 Uhr

1. Pandemrix-Risiko war nicht bekannt
2. Wahlrecht für Behinderte
3. Pflegearmut in Deutschland
4. Eingriff in nationale Tarifsysteme
5. Rolle der Tafeln im Hilfesystem
6. Bilanz zur Gebührenordnung für Zahnärzte


1. Pandemrix-Risiko war nicht bekannt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die möglichen schweren Nebenwirkungen des Impfstoffes Pandemrix gegen die sogenannte Schweinegrippe waren nach Angaben der Bundesregierung zunächst nicht absehbar. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) habe am 24. September 2009 eine Pandemrix-Impfempfehlung gegen die "Neue Grippe" (H1N1) abgegeben. Die Europäische Kommission sei dieser Empfehlung gefolgt und habe die Zulassung am 1. Oktober 2009 genehmigt. Damals habe es keine Hinweise auf mögliche schwere Nebenwirkungen wie Narkolepsie gegeben, heißt es in der Antwort (18/5819) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/5734) der Fraktion Die Linke.

Im Winter 2009/2010 hatten sich viele Menschen in Europa nach behördlichen Empfehlungen gegen die "Neue Grippe" impfen lassen. In Deutschland kam dabei der Impfstoff Pandemrix der Firma Glaxo Smith Kline (GSK) mit einem Wirkverstärker (Adjuvans) zum Einsatz. Inzwischen wird die Vergabe des Mittels mit der unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie in Verbindung gebracht.

Basierend auf den vorliegenden Daten sei die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) 2009 zu dem Schluss gekommen, dass der erwartete Nutzen der Impfung mögliche sehr seltene Risiken überwiege. Da sehr seltene Nebenwirkungen durch Zulassungsverfahren nicht immer erfasst werden könnten, habe die STIKO auf die Notwendigkeit einer fortlaufenden Beobachtung hingewiesen. Erste Fälle von Narkolepsie seien jedoch erst im August 2010 in Schweden und Finnland berichtet worden.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) habe im September 2010 den Schluss gezogen, dass weitere Untersuchungen nötig seien, die Zulassung für Pandemrix aber nicht zurückgezogen. Die STIKO habe ihre Impfempfehlung gegen die pandemische Influenza im August 2010 zurückgezogen, aber aus anderen fachlichen Gründen. Erst danach sei der mögliche Zusammenhang zwischen Pandemrix und Narkolepsie deutlich geworden. Hinweise auf mögliche andere unvertretbare Nebenwirkungen von einem der eingesetzten pandemischen Influenza-Wirkstoffe hätten bis dahin nicht vorgelegen.

In Zulassungsstudien könnten aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl sehr seltene Impfnebenwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden, heißt es in der Antwort weiter. Bei einer Pandemie wäre es jedoch unverantwortlich, Entscheidungen hinauszuzögern, bis Daten zu sehr seltenen Nebenwirkungen vorlägen.

Zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 10. August 2015 hat den Angaben zufolge das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) aus Deutschland 53 Meldungen von Narkolepsie-Verdachtsfällen in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Pandemrix-Impfung erhalten. Es handelte sich um 27 Patienten unter 18 Jahren und 26 erwachsene Patienten.

Eine zentrale bundesweite Erfassung der Fälle von anerkannten Impfschäden gibt es derzeit nicht. Am RKI werde aber geprüft, wie die Daten der Bundesländer auf nationaler Ebene zusammengeführt und veröffentlicht werden könnten. Mit einer ersten Zusammenführung dieser Daten sei jedoch nicht vor 2016 zu rechnen.

*

2. Wahlrecht für Behinderte

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/5833) zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen gestellt. Darin will sie unter anderem wissen, wie viele Behinderte vom Wahlrechtsausschluss nach dem Bundeswahlgesetz betroffen sind. Ferner fragen die Abgeordneten nach der Schaffung nötiger Rahmenbedingungen, um die bisher von der Wahl Ausgeschlossenen zu einer selbstbestimmten Wahl zu befähigen.

*

3. Pflegearmut in Deutschland

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/5803) zur Pflegearmut in Deutschland gestellt. Darin kritisiert sie, dass ein systematischer Überblick über die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen fehlt und fragt unter anderem nach der Armutsgefährdungsquote von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und nach der Eigenbeteiligungsquote privater Haushalte. Ferner möchten die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung eine Angleichung der Pflegesätze für häusliche und stationäre Pflegeleistungen plant.

*

4. Eingriff in nationale Tarifsysteme

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Haltung der Bundesregierung zu Eingriffen in nationale Tarifsysteme steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/5802) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin schreiben sie, dass solche Eingriffe von Seiten der EU-Institutionen zunähmen. Die Abgeordneten fragen deshalb unter anderem, für welche Länder die Bundesregierung die von der EU-Kommission verfolgte Dezentralisierung der Tarifsysteme teilt und welche Vorteile sie sich davon erhofft. Außerdem fragen sie danach, ob Eingriffe in nationale Tarifsysteme und auf Mindestlöhne Eingriffe in die Souveränität der Staaten darstellen.

*

5. Rolle der Tafeln im Hilfesystem

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Praxis der sozialen Hilfen wie den Tafeln interessiert sich die Fraktion Die Linke. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (18/5812) gestellt, in der sie unter anderem danach fragt, welche Rolle nach Ansicht der Bundesregierung die Tafeln im Gefüge der sozialen Hilfen aktuell einnehmen und ob es hinnehmbar sei, dass die Tafeln expandieren und sich vom Ziel der Armutsbekämpfung distanzieren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Tafeln agieren.

*

6. Bilanz zur Gebührenordnung für Zahnärzte

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die erste Verordnung zur Änderung der GOZ vom Dezember 2011 war Anfang 2012 in Kraft getreten. Zwar überschreite der seither festgestellte Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent die Prognose von sechs Prozent, heißt es in einer Unterrichtung (18/5894) der Regierung an den Bundestag.

Jedoch sei zu berücksichtigen, dass der Anteil der Material- und Laborkosten habe geschätzt werden müssen und die Entwicklung der privatärztlichen Honorare nur anhand der 2011 vorliegenden Daten von 2008 habe vorhergesagt werden können. Ferner sei davon auszugehen, dass der zahnmedizinische und technische Fortschritt zu einer Ausgabensteigerung beigetragen habe, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt war.

Es zeige sich im Übrigen eine Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Ob diese begrüßenswerte Entwicklung auf eine verbesserte Mundgesundheit und ein gesteigertes Gesundheitsbewusstsein mit verstärkter Nachfrage nach prophylaktischen Leistungen zurückzuführen sei, bedürfe weiterer Untersuchungen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 431 - 2. September 2015 - 15.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang