Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5257: Heute im Bundestag Nr. 457 - 18.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 457
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 18. September 2015, Redaktionsschluss: 10.22 Uhr

1. Neuregelung der Immobilienfinanzierung
2. Pressefreiheit nach Netzpolitik.org-Affäre
3. Weitere Fragen zur Netzpolitik.org-Affäre
4. Perspektiven der Bahn im Bodenseeraum
5. Unfall wegen Seitenwind
6. Datenschutz bei autonomen Fahrzeugen


1. Neuregelung der Immobilienfinanzierung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Vergabe von Immobilienkrediten soll umfassend neugeregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922) vor, mit dem schwerpunktmäßig die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge umgesetzt werden soll. Im Zusammenhang damit sollen aber auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt werden. Laut Begründung des Entwurfes soll mit der Umsetzung der Richtlinie ein "hohes Verbraucherschutzniveau" geschaffen und die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert werden. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe - von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Gelten sollen die Vorschriften sowohl für Darlehensgeber als auch Vermittler.

So ist in dem Entwurf vorgesehen, dass bereits zur Erstellung der vorvertraglichen Informationen die Kreditwürdigkeit des Darlehensinteressenten zu prüfen ist. Diese Prüfpflicht soll künftig zudem nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestaltet werden. Die zivilrechtliche Absicherung entspreche einer "Schutzpflicht gegenüber dem Verbraucher", da diese bei Immobilienkrediten langfristige Verpflichtungen eingingen. Ist die Kreditwürdigkeit eines Interessenten nicht gegeben, soll es künftig verboten sein, einen Vertrag abzuschließen.

Ein weitgehendes Verbot ist zudem für sogenannte Koppelungsgeschäfte vorgesehen, sofern das zu koppelnde Finanzprodukt nicht ausnahmsweise im Interesse der Verbraucher liegt. Zudem sollen Vorgaben für die Beratung bei der Darlehnsvergabe rechtlich normiert werden. Ebenso ist geplant, die Berechnung des effektiven Jahreszinses einheitlich zu regeln. Immobiliendarlehensvermittler sollen sich laut dem Entwurf künftig registrieren lassen. Weiterhin sollen die Zulassungsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung verschärft werden.

Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wird nach Darstellung des Entwurfs zu umfänglichen Änderungen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch führen, da die EU-Vorgabe ein neues Regelungskonzept vorsieht. Demnach wird unter anderem der Bereich erweitert, der von den neuen Regelungen betroffen sein soll. "Erfasst werden nicht mehr nur grundpfandrechtlich besicherte Darlehen, die zu hierfür üblichen Konditionen vergeben werden, sondern sämtliche grundpfandrechtliche oder durch eine Reallast besicherte Darlehen, die auf den Erwerb einer Immobilie, eines Rechts an einer Immobilie oder eines vergleichbaren Rechts gerichtet sind, auch wenn sie nicht durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind", heißt es in der Begründung.

Als Umsetzung des Koalitionsvertrages soll künftig der Honorar-Immobiliendarlehensberater eingeführt werden. Ebenfalls auf eine Vereinbarung der Koalition geht das Vorhaben zurück, Darlehensgeber dazu zu verpflichten, bei "dauerhafter und erheblicher Überziehung" des Kontos eines Darlehnsnehmers eine Beratung über kostengünstigere Alternativen zur genutzten Überziehungsmöglichkeit anzubieten.

*

2. Pressefreiheit nach Netzpolitik.org-Affäre

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke will als Konsequenz aus der Netzpolitik.org-Affäre die Pressefreiheit stärken, Hinweisgeber besser schützen und die Unabhängigkeit der Generalbundesanwaltschaft sichern. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (18/5839) hervor. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs wegen Landesverrats eingeleitet. Auslöser für die Anzeigen, die "gegen unbekannt" gestellt worden waren, waren Veröffentlichungen von als geheim eingestuften Haushaltsplänen des BfV.

Das Verfahren stelle "einen Angriff auf die Pressefreiheit dar" und könne dazu führen, sowohl Journalisten als auch Hinweisgeber einzuschüchtern, schreiben die Linken-Abgeordneten. In dem Antrag fordern sie, dass daher Straftatbestände wie zum Beispiel Landesverrat nicht mehr auf Personen angewandt werden sollen, die als geheim eingestufte Dokumente lediglich veröffentlichen. Zudem sollen Hinweisgeber besser vor straf- oder auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.

Zudem schlägt die Linken-Fraktion vor, das Weisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt (GBA) aufzuheben. Der GBA solle in seiner Unabhängigkeit Richtern gleichgestellt werden. Dazu gehöre auch, den GBA nicht mehr als politischen Beamten zu deklarieren. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass im Fall Netzpolitik.org die Möglichkeit der "politischen Einflussnahme" auf den GBA zwar "grundrechtsfreundlich" motiviert gewesen sein mag. Das müsse aber nicht immer der Fall sein. Die Unabhängigkeit der Justiz, auch der Staatsanwaltschaften, sei daher "ein Gebot des Rechtsstaats, da sonst die Gefahr der Beeinflussung der Regierung bei unliebsamen Verfahren bestünde", heißt es in dem Antrag.

*

3. Weitere Fragen zur Netzpolitik.org-Affäre

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat weitere Fragen rund um die eingestellten Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org. In einer Kleinen Anfrage (18/5963) erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welcher Form wer in der Bundesregierung wann und wie über Einzelheiten der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unbekannt und das daraus hervorgehende Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten informiert wurde. Zudem interessieren sich die Fragesteller dafür, ob der Blog Netzpolitik.org bereits vor der ersten Veröffentlichung der beanstandeten Dokumente im Fokus der deutschen Nachrichtendienste stand.

In ihrer Anfrage verweisen die Grünen auf eine vorherige Antwort der Bundesregierung (18/5859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (18/5739) zum selben Thema. "Leider waren viele Antworten ausweichend und werfen daher zahlreiche neue Fragen auf", begründen die Fragesteller.

*

4. Perspektiven der Bahn im Bodenseeraum

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Entwicklungsperspektiven für den Bahnverkehr im westlichen Bodenseeraum sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5964). Die Abgeordneten interessiert, ob es einen Termin für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die Elektrifizierung der Südbahn gibt und wie die Elektrifizierung finanziert werden soll. Zudem soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie das Fernverkehrsangebot der Deutschen Bahn AG für Friedrichshafen mit dem nächsten Fahrplanwechsel verändert werden soll.

*

5. Unfall wegen Seitenwind

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Auf der Talbrücke "Zahme Gera" der A 71 in Thüringen hat sich zwischen Januar 2014 und August 2015 ein Unfall mit der Ursache Seitenwind ereignet. Grund sei nach Auskunft der Auftragsverwaltung die Nichtbeachtung der angezeigten Fahrverbote gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5928) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5835) hervor.

Insgesamt hätten sich auf der A 71 zwischen den Anschlussstellen Ilmenau-West und Gräfenroda in dem Zeitraum 47 Verkehrsunfälle ereignet, heißt es weiter.

*

6. Datenschutz bei autonomen Fahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Entwicklung von autonomen Fahrzeugen und die sich daraus ergebende Konsequenzen für Datenschutz und Datensicherheit will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5912) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, welche Haushaltsmittel zur Entwicklung des Konzepts "smart car" eingestellt wurden und ob die Bundesregierung plant, einen datenschutzrechtlichen Rahmen im smart-car-Bereich zu entwickeln.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 457 - 18. September 2015 - 10.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang