Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5296: Heute im Bundestag Nr. 496 - 01.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 496
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 01. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 13.47 Uhr

1. Regierung verteidigt Inlandsspeicherung
2. Kein Herkunftsnachweissystem
3. Gasförderung und Krebserkrankungen
4. Schiedsgerichtsverfahren um Atomausstieg
5. Abschaltbare Lasten wenig genutzt


1. Regierung verteidigt Inlandsspeicherung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Pflicht für Provider, im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Verkehrsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern, ist nach Ansicht der Bundesregierung europarechtskonform. Das geht aus einer Antwort (18/5965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5851) hervor. Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben, da die Inlands-Speicherpflicht mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls" begründet werden könne, insbesondere Datensicherheit und Datenschutz. Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme Kritik an dieser Einschätzung geübt.

Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort zudem, dass sie im Gesetzentwurf (18/5088) darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern. Dieser sei unter anderem deswegen nicht bezifferbar, weil die genaue technische Ausgestaltung der Speicherpflicht noch nicht bekannt sei. Der Anforderungskatalog werde erst auf Grundlage der geplanten Gesetzesregelung von der Bundesnetzagentur erstellt, führt die Bundesregierung aus.

*

2. Kein Herkunftsnachweissystem

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant keine Einführung eines Herkunftsnachweissystems im Wärmebereich. Unter Hinweis auf das Ergebnis eines Gutachtens erklärt die Regierung in ihrer Antwort (18/5999) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5875), der Nutzen wäre nicht besonders groß. Die Abgeordneten hatten nach Möglichkeiten der Vermeidung der Doppelvermarktung von regenerativer Fernwärme gefragt.

*

3. Gasförderung und Krebserkrankungen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und einer Häufung von Krebserkrankungen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6024). Hintergrund ist eine Untersuchung im Auftrag des niedersächsischen Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Häufigkeit von Krebsfällen in der von der Erdgasindustrie stark beeinträchtigten Samtgemeinde Bothel. Danach seien in dieser Samtgemeinde lebende Männer von 60 bis 74 Jahren doppelt so häufig von Tumoren des blutbildenden Systems (Lymphdrüsenkrebs, Plasmazelltumoren) betroffen als zu erwarten gewesen wäre. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob Ursachenuntersuchungen in der Samtgemeinde vorgenommen worden seien. Auch soll die Bundesregierung angeben, wie sie den Schutz der Bevölkerung vor toxischen Luftbelastungen im Umfeld von Bohranlagen sicherstellen will.

*

4. Schiedsgerichtsverfahren um Atomausstieg

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem aktuellen Stand des laufenden Schadenersatzverfahrens des Atomkonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland vor einem Schiedsgericht in Washington wegen des deutschen Atomausstiegs erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6036). Besonders interessiert die Abgeordneten die Aussage eines Vattenfall-Vertreters zum Exklusivrecht der Europäischen Union, wonach es kein Recht von EU-Staaten geben soll, untereinander auf Basis der Energiecharta gegeneinander vorzugehen. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreibt die Linksfraktion unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung, dass Vattenfall mit dem Schiedsgerichtsverfahren 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen will.

*

5. Abschaltbare Lasten wenig genutzt

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Industrie hat die Möglichkeit zum Abschluss von Rahmenverträgen über abschaltbare Lasten zur besseren Integration von erneuerbaren Energien bisher wenig genutzt. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6096) vorgelegten Bericht zur Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten mitteilt, wurden bisher sechs Rahmenverträge mit vier Unternehmen aus der chemischen und der Aluminium-Industrie abgeschlossen. Die Gesamtabschaltleistung betrage 465 Megawatt im Bereich sofort abschaltbarer Lasten und 979 Megawatt im Bereich schnell abschaltbarer Lasten. "Die mögliche Kontrahierungsmenge wurde damit seitens der industriellen Anbieter bei weitem nicht ausgeschöpft", schreibt die Bundesregierung.

Wie die Regierung erläutert, handelt es sich bei abschaltbaren Lasten um Verbrauchseinrichtungen, die am Netz der allgemeinen Versorgung oder an einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt (Hochspannung) angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber reduzieren können. Dafür sind ein fester monatlicher Leistungspreis von 2.500 Euro pro Megawatt und ein variabler Arbeitspreis zwischen 100 und 400 Euro pro Megawattstunde vorgesehen. Vorgesehen ist eine maximale Abschaltleistung von 1.500 Megawatt an sofort abschaltbaren Lasten und maximal 1.500 Megawatt an schnell abschaltbaren Lasten.

Zwischen dem 13. Februar 2014 und dem 26. März 2015 wurden an insgesamt neun Tagen abschaltbare Lasten abgerufen, überwiegend in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Auch während der partiellen Sonnenfinsternis am 20 März 2015, die zu einer Reduzierung der Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen führte, wurden abschaltbare Lasten abgerufen. Wie die Bundesregierung schreibt, stand den Übertragungsnetzbetreibern in dieser Zeit aber noch genügend Regelenergie zur Verfügung. Zitiert werden Angaben des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, wonach der Einsatz der Lasten "nicht zwingend notwendig" gewesen sei und die Mitarbeiter in der Schaltleitung diese Option hätten testen wollen.

In den im Bericht ebenfalls enthaltenen Empfehlungen der Bundesnetzagentur heißt es, die abschaltbaren Lasten seien zwar grundsätzlich geeignet, Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Im Betrachtungszeitraum seien sie aufgrund ausreichender Leistungen im Markt nicht notwendig gewesen. "Es bestand im Berichtszeitraum kein Bedarf an abschaltbaren Lasten", bilanziert die Bundesnetzagentur und empfiehlt, die Verordnung auslaufen zu lassen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 496 - 1. Oktober 2015 - 13.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang