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BUNDESTAG/5374: Heute im Bundestag Nr. 574 - 04.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 574
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. November 2015, Redaktionsschluss: 16.57 Uhr

1. Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes
2. Bundespolizeirevier Cottbus
3. Bericht: Corelli starb natürlichen Todes


1. Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will den vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes von 1955 zügig durch die parlamentarischen Beratungen bringen. Der Entwurf werde voraussichtlich am 18. Dezember in der letzten Sitzung des Bundesrates vor dem Jahreswechsel beraten werden und könne dann Mitte Januar nächsten Jahres im Bundestag debattiert werden. Grütters informierte den Kulturausschuss am Mittwoch über die grundlegenden Inhalt der Gesetzesnovelle.

Mit der Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes soll nach den Worten Grütters zum einen die Einfuhr von geraubten Kulturgütern aus dem Ausland - zum Beispiel aus Krisenregionen wie Syrien oder dem Irak - erschwert und die Rückgabemöglichkeiten unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter verbessert werden. So soll für die Einfuhr von ausländischen Kulturgütern eine Ausfuhrbescheinigung des Herkunftslandes nötig werden. Ebenso soll prinzipiell auch bei der Ausfuhr von wertvollen Kulturgütern aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt eine Genehmigung nötig sein. In fast allen EU-Mitgliedstaaten sei dies bereits üblich, Deutschland habe an dieser Stelle "Nachholbedarf", sagte Grütters. Der Gesetzentwurf sehe aber großzügige Regelungen für den deutschen Kunsthandel vor.

Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Ausfuhr von national bedeutsamen Kulturgütern aus Deutschland unterbunden werden. Grütters verteidigte den Gesetzentwurf vor dem Ausschuss gegen die in den letzten Monaten laut gewordene Kritik des Kunsthandels und von Künstlern. Letztlich ginge es nur um eine Neufassung von Regeln, die bereits seit 60 Jahren weitestgehend konfliktfrei praktiziert worden seien. Über die Frage, welche Kulturgüter als national wertvoll gelten, würden auch weiterhin Sachverständige entscheiden. Der Kunsthandel oder private Sammler seien davon nur in ganz wenigen Ausnahmefällen betroffen.

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2. Bundespolizeirevier Cottbus

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um Sanierungsarbeiten im Bundespolizeirevier Cottbus geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6514). Wie die Fraktion darin ausführt, entspricht der bauliche Zustand des Revieres nach ihren Informationen "nicht den Anforderungen einer durchgängig besetzten Dienststelle". Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung beziehungsweise der Aufteilung der Sanierungskosten seien in den vergangenen Jahren unzumutbare Arbeitsbedingungen für die Polizisten der Dienststelle nicht abgestellt worden. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG vom 10. August dieses Jahres seien kürzlich Absprachen mit der zuständigen Bundespolizeidirektion getroffen worden, die vorsähen, "dass noch im Jahr 2015 alle nötigen vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, damit die Baumaßnahmen ab dem ersten Quartal 2016 umgesetzt werden können".

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Informationen die Bundesregierung "über den derzeitigen Sachstand der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen der Bundespolizeidirektion und der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Umbaus des Bundespolizeirevieres Cottbus (Schreiben vom 10. August 2015)" hat. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Informationen die Bundesregierung über die Dauer der geplanten Baumaßnahmen im ersten Quartal 2016 hat.

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3. Bericht: Corelli starb natürlichen Todes

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/RIK) Der plötzliche Tod des ehemaligen V-Manns "Corelli" des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) vor einer geplanten Befragung im Verfahren um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ist "an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" auf eine Diabetes-Erkrankung und damit auf eine natürliche Ursache zurückzuführen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu den " Untersuchungen des Sachverständigen Rechtsanwalts Jerzy Montag zum V-Mann Corelli" (18/6545) hervor. Danach ließ sich ein Hinweis auf ein mögliches Fremdverschulden nicht feststellen. Auch gebe es keine Belege dafür, dass "Corelli" Kenntnisse von dem "NSU-Trio" und dessen Straftaten hatte.

Der V-Mann mit dem bürgerlichen Namen Thomas R. war der Vorlage zufolge im April 2014 gestorben, bevor das BfV mit ihm ein "klärendes Gespräch" zu einer sogenannten NSU-CD führen wollte. Thomas R. hatte diese CD laut Unterrichtung vermutlich im Jahr 2006 einer "Quelle" des Verfassungsschutzes übergeben. Erst im Februar 2014 sei sie durch Zufall wiederentdeckt worden. Unter zahlreichen Datensätzen sei auf ihr zweimal die Bezeichnung "Nationalsozialistischer Untergrund" aufgetaucht. Montag zufolge gibt es aber keinen Beweis, dass das "NSU-Trio" oder sein Umfeld an der Herstellung dieser CD beteiligt war.

Nach dem Tod von "Corelli" hatte das PKGr am 6. Oktober 2014 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Am 5. Mai 2015 legte Montag dem Gremium seinen als geheim eingestuften Sachverständigenbericht vor, der mehr als 300 Seiten umfasst. Als Konsequenz aus seinen Untersuchungen empfiehlt der Sachverständige der Unterrichtung zufolge, den Verfassungsschutzbehörden zur Pflicht zu machen, potenziell aussteigewillige Personen vorrangig bei einem solchen Ausstieg zu unterstützen und ihnen zu untersagen, junge Menschen im Alter unter 25 Jahren als V-Personen anzuwerben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 574 - 4. November 2015 - 16.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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