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BUNDESTAG/5418: Heute im Bundestag Nr. 618 - 25.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 618
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. November 2015, Redaktionsschluss: 10.08 Uhr

1. Ausschuss beriet über Sicherheitslage
2. Regelungen zum Versorgungsausgleich
3. Informationen zu VW ausgetauscht
4. Bundeswehreinsätze im Inland
5. OSZE-Konferenz ohne russische Delegation
6. Ukraine-Krise Thema bei OSZE-Konferenz


1. Ausschuss beriet über Sicherheitslage

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwochmorgen mit der aktuellen Sicherheitslage in der Bundesrepublik befasst. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gab den Abgeordneten einen Bericht zu den Anschlägen von Paris und den Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland. Der Ressortchef referierte dabei auch über die Erkenntnisse, die in der Vorwoche zur Absage des geplanten Fußballspiels zwischen der deutschen und der niederländischen Nationalmannschaft in Hannover geführt hatten. Zugleich zeigte er sich besorgt über die Möglichkeit weiterer Anschläge. Die CDU/CSU-Fraktion thematisierte unter anderem die Ausschreibung sogenannter "foreign fighters" in europäischen Fahndungssystemen. Sie warf dabei die Frage auf, inwieweit es auf europäischer Ebene Umsetzungsdefizite bei der Ausschreibung solcher Personen gebe. Die SPD-Fraktion erkundigte sich nach dem Stand der Ermittlungen zu den möglichen Attentatsplänen von Hannover und nach dem Aufbau neuer polizeilicher Antiterroreinheiten. Auch fragte sie nach Überlegungen zu Verbesserungen beim europäischen Informationsaustausch. Die Fraktion Die Linke wollte wissen, wie die Sicherheitsbehörden derzeit auf sogenannte "Gefährder" achten. Zugleich erkundigte sie sich danach, ob es innerhalb der Bundesregierung weitere Überlegungen zur Diskussion über Bundeswehr-Befugnisse im Inneren gibt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass ein Teil der Attentäter von Paris bereits vor der Tat im Fokus der Sicherheitsbehörden gestanden habe. Sie warf die Frage auf, ob es hier am Informationsaustausch mangele oder Defizite bei der Weiterverarbeitung von Informationen gebe.

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2. Regelungen zum Versorgungsausgleich

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mit der Eingabe wird beantragt, auch nach Durchführung des Versorgungsausgleiches im Scheidungsverfahren "übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte nachträglich ausgleichen zu können". Zur Begründung ihres Ansinnens weist die seit 1985 geschiedene Petentin auf ihre persönliche Situation hin. Demnach habe ihr geschiedener Ehemann während der Ehe ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge erworben, welches bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt worden sei. Einem Antrag der Petentin auf Abänderung des Versorgungsausgleiches sei der geschiedene Ehemann entgegengetreten, mit dem Verweis, dass die Entscheidung nicht nachträglich geändert werden könne. Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. Juli 2013 in der Tat geurteilt, dass Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die aufgrund des vor dem 1. September 2009 geltenden Rechts ergangen sind, nicht geändert werden dürfen, um nachträglich ein Anrecht eines Ehegatten auszugleichen, das bisher verschwiegen, vergessen oder aus anderen Gründen nicht berücksichtigt worden war. Weiterhin habe der BGH festgestellt, dass ein solches Anrecht nicht nachträglich schuldrechtlich ausgeglichen werden könne. In der Vorlage heißt es weiter, das BMJV beobachte die Entwicklung des Versorgungsausgleichsrechts auch unter diesem Aspekt, sehe aber zumindest keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist hingegen die Argumentation der Petentin nachvollziehbar, dass in dem Falle eine Missbrauchsmöglichkeit besteht, die vom Gesetzgeber behoben werden sollte. "Die bestehende Rechtslage privilegiert ein Verhalten, vorhandene Anrechte zu verschwiegen, in der Hoffnung, dass dies im Scheidungsverfahren womöglich nicht auffällt und nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann", urteilen die Abgeordneten.

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3. Informationen zu VW ausgetauscht

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Informationen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem VW-Fall wurden mit der Europäischen Kommission, den Regierungsvertretern der anderen Mitgliedsstaaten und den europäischen Typgenehmigungsbehörden ausgetauscht. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6731) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6519).

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4. Bundeswehreinsätze im Inland

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat im dritten Quartal dieses Jahres 183 Unterstützungseinsätze im Rahmen der Amtshilfe im Inland geleistet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6367) mit. Vom 1. Juli bis 30. September seien von der Bundeswehr zudem zwei Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht worden. Im gleichen Zeitraum seien 28 Anträge auf Amtshilfe abgelehnt und 32 Anträge auf Amtshilfe von den Antragstellern zurückgezogen worden. Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter seien in dieser Zeit weder abgelehnt noch zurückgezogen worden.

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5. OSZE-Konferenz ohne russische Delegation

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Das Generalthema der 24. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE im Juli 2015 in Helsinki lautete "Zurück zum Geist von Helsinki". Schwerpunkt der Diskussionen seien jedoch die Ereignisse in und um die Ukraine sowie das Fernbleiben der Delegation der Russischen Föderation von der Jahrestagung gewesen, heißt es in der Unterrichtung der deutschen Delegation (18/6734). Demnach habe die finnische Regierung fünf Mitgliedern der russischen Delegation, welche sich auf der Sanktionsliste der EU befinden, die Einreise nach Finnland verwehrt. Die russische Delegation habe darauf entschieden, nicht an der Jahrestagung teilzunehmen. "Delegationsleiter Nikolay Kovalev reiste lediglich zur Sitzung des Ständigen Ausschusses an. Änderungsanträge der russischen Föderation zu Beratungsgegenständen wurden aufgrund der fehlenden schriftlichen Entschuldigung der Delegation nicht behandelt", heißt es in der Unterrichtung. Der finnische Außenminister Timo Soini habe in der Plenardebatte die Abwesenheit der russischen Delegation bedauert. Die finnische Regierung habe sich jedoch an die Regeln, die man sich in Europa gegeben habe, halten müssen und habe daher den auf der Sanktionsliste der EU geführten Personen der russischen Delegation keine Visa erteilen können. Weiter habe Soini die Notwendigkeit unterstrichen, die Minsker Vereinbarungen endlich umzusetzen, um so einer politischen Lösung in der Ukraine näher zu kommen. Der Präsident der OSZE PV, Ilkka Kanerva, habe hingegen bedauert, dass man sich, wie die Krise in und um die Ukraine zeige, weit vom Geist von Helsinki entfernt habe. Als Parlamentarier glaube er fest an die Macht der Worte. Daher müsse man durch Dialog Verständigung erreichen. Dieser Dialog müsse die Delegierten der Russischen Föderation mit einschließen.

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6. Ukraine-Krise Thema bei OSZE-Konferenz

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Das Generalthema der 23. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE im Juli 2014 in Baku lautete "Helsinki +40: Auf dem Weg zu menschlicher Sicherheit für alle". Im Mittelpunkt der Diskussionen hätten jedoch die Ereignisse in der Ukraine und das Verhalten der Russischen Föderation in der Ukraine-Krise gestanden, heißt es in der Unterrichtung der deutschen Delegation (18/6733). Insbesondere der zusätzliche Beratungsgegenstand des Senators Benjamin Cardin (USA) mit dem Titel: "Entschließung über eindeutige, grobe und nicht behobene Verstöße der Russischen Föderation gegen Prinzipien der Schlussakte von Helsinki" habe in der Plenardebatte eine kontroverse Debatte über den Umgang mit der Russischen Föderation nach der Annexion der Krim und den Vorgängen in der Ukraine hervorgerufen. Der Antrag habe mit deutlichen Worten die Besetzung des ukrainischen Territoriums angeprangert und das Referendum vom 16. Mai 2014 auf der Krim für rechtswidrig erklärt. Die Russische Föderation sei aufgefordert worden, ihre Intervention in der Ukraine zu beenden. Die Entschließung habe weiterhin gefordert, dass die Russische Föderation im eigenen Land umfassende politische Reformen umsetze, um die ungehinderte Ausübung von Grundfreiheiten zu gewährleisten. "Der Antrag wurde mit zahlreichen Änderungsanträgen angenommen. Das Stimmverhalten der deutschen Delegation war gespalten", heißt es in der Unterrichtung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 618 - 25. November 2015 - 10.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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