Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5467: Heute im Bundestag Nr. 667 - 16.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 667
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 15.26 Uhr

1. Vergaberecht wird neu geregelt
2. Gesundheitsforschung effektiver gestalten


1. Vergaberecht wird neu geregelt

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird auf eine neue Grundlage gestellt und künftig nur noch auf elektronischem Wege möglich sein. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der besonders den Personalübergang nach der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrifft. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.

Mit dem Beschluss wird das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu geordnet. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Öffentliche Auftraggeber sollen zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. "Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Die CDU/CSU-Fraktion würdigte die intensive Arbeit an dem Gesetzentwurf und lobte die bessere Berücksichtigung mittelständischer Firmen. Mit den Regelungen zum Personalübergang beim Schienenpersonennahverkehr sei ein Wunsch des Bundesrates umgesetzt worden. Hieß es im ursprünglichen Gesetzentwurf, dass das Eisenbahnpersonal beim Wechsel eines Streckenbetreibers übernommen werden kann, so soll das Personal jetzt unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Betroffen sind aber nur Arbeitnehmer, "die unmittelbar für die Erbringung der übergehenden Verkehrsleistung erforderlich sind", wie es im Änderungsantrag heißt. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass es jetzt mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gebe. Vergaben erfolgten nicht mehr grundsätzlich an den billigsten Bieter, sondern es würden auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.

Dagegen ergibt sich für die Fraktion Die Linke keine Verbesserung durch die Neuordnung. Ein Vergaberecht, das diesen Namen verdiene, müsse die Tarifbindung der Unternehmen als Voraussetzung mit einbeziehen. Die Regelung für den SPNV sei zu schwammig, kritisierte die Fraktion Die Linke. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Gesetzentwurf als unzureichend ab, da soziale Aspekte und Umweltaspekte nicht genügend berücksichtigt worden seien. Auch müsse Kinderarbeit ein zwingender Ausschlussgrund von öffentlichen Aufträgen sein. Der Vertreter der Bundesregierung reagierte darauf mit dem Hinweis, ohnehin verboten.

*

2. Gesundheitsforschung effektiver gestalten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Gesundheitsversorgung steht aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und des damit einhergehenden Wandels des Krankheitsspektrums vor großen Herausforderungen. Zugleich ist der Gesundheitssektor für Deutschland ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/7044). Darin bezeichnen sie das deutsche Gesundheitsversorgungssystem als "weltweit vorbildlich".

Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung im Kontext der Umsetzung ihres Rahmenprogramms Gesundheitsforschung auf, den schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Gesundheitswirtschaft und -versorgung zu forcieren und hierfür geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung von Interessengemeinschaften, Patientenverbänden sowie Kostenträgern im Innovationsprozess zu schaffen und dazu die Innovationsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck soll bei der von ihr geförderten Gesundheitsforschung verstärkt deren Effektivität für die Gesundheitsversorgung in den Blick genommen werden. Die Zusammenarbeit und Abstimmung beim Thema Gesundheitsforschung innerhalb der Bundesregierung müsse sich verbessern, um ein bestmögliches Ergebnis für Patienten zu gewährleisten.

In der erweiterten Gesundheitswirtschaft seien 6,2 Millionen Menschen in Deutschland beschäftigt - dies mache fast jeden siebten Arbeitsplatz aus. Prognosen gingen sogar noch von einem deutlichen Zuwachs an Beschäftigten in den nächsten Jahren aus. Mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes würde im Gesundheitsbereich erwirtschaftet. Die erweiterte Gesundheitswirtschaft sei damit die größte Wirtschaftsbranche in Deutschland - in ihr seien mehr Menschen beruflich tätig als in der Automobil- und Elektroindustrie zusammen. Angesichts dieser Entwicklungen würde die Bedeutung des Sektors in naher Zukunft weiter stark zunehmen - und zugleich mehr denn je auf technische wie auch soziale Innovationen angewiesen sein. Investitionen in Forschung und Entwicklung - im privaten wie im staatlichen Sektor - seien eine notwendige Voraussetzung, um die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Dabei müssten vor allem kleine Unternehmen und der Mittelstand als Innovationsmotoren der Gesundheitswirtschaft weitaus stärker als bisher in die Förderung eingebunden werden. Die Fraktionen fordern eine Innovationspolitik, die sich am Bedarf von Patienten sowie der im Gesundheitswesen Beschäftigten ausrichtet. Sie soll Nutzen, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ins Zentrum rücken. Die Kostenträger sollten frühzeitig die Möglichkeit zur Beteiligung an Innovationsprozessen erhalten, um den Mehrwert und die Praxistauglichkeit von Innovationen für die Versorgung zu beurteilen und zu maximieren.

Innovationen in der Patientenversorgung stünden allerdings auch immer im Spannungsfeld von regulierten Märkten und komplexen Verteilungssystemen. Die Gesundheitsforschung, aber auch die Gesundheitspolitik müsse dieses Spannungsfeld permanent im Blick haben. Mehr noch: Angesichts der zunehmenden Komplexität im Innovationsprozess bedürfe es mehr gemeinsamer Anstrengungen und Abstimmungen von Seiten der Forschungs- und Gesundheitspolitik, aber auch der industriellen Gesundheitswirtschaft, um den Transfer von Innovationen in die Gesundheitsversorgung effektiver und effizienter zu gestalten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 667 - 16. Dezember 2015 - 15.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang