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BUNDESTAG/5521: Heute im Bundestag Nr. 035 - 21.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 035
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Januar 2016, Redaktionsschluss: 10.08 Uhr

1. Ländermehrheit: Abschiebehaft behalten
2. EP-Entschließung zum Europawahlrecht
3. Grenzzäune wegen Flüchtlingsströmen
4. Zahl islamistischer Gefährder
5. Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz


1. Ländermehrheit: Abschiebehaft behalten

Inneres/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/STO) Eine Mehrheit der Bundesländer spricht sich gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebehaft aus. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7196) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3769) hervor.

Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie die "in Übereinstimmung mit europäischem Recht stehende Abschiebungshaft als eines von mehreren Instrumentarien zur Durchsetzung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger an". Angesichts des derzeitigen starken Zustroms von Menschen, die zum Teil keine aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive in Deutschland haben, werde es vermehrt zu Rückführungen kommen. In diesem Zusammenhang könne auch die Verhängung von Abschiebehaft erforderlich werden, soweit im Einzelfall kein milderes Mittel zur Verfügung steht.

Der Antwort zufolge ist für Bayern und Berlin ebenso wie für die zuständige Hamburger Behörde Abschiebungshaft "unverzichtbar". Auch nach Auffassung Brandenburgs muss das Instrument der Abschiebungshaft "als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei Verweigerung der freiwilligen Ausreise erhalten bleiben". Ähnlich äußern sich laut Vorlage Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen spricht sich gleichfalls "gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebungshaft aus", wie es in der Vorlage heißt. Mecklenburg-Vorpommern betont danach, dass die bisherige gesetzliche Regelung die Abschiebungshaft bereits jetzt als ultima ratio ansehe, wenn mildere Mittel nicht greifen.

Baden-Württemberg verweist laut Antwort darauf, dass sein Ministerrat mit Beschluss vom 24. März 2015 angesichts der bundesrechtlichen Verpflichtung, Abschiebungshaft zu gewährleisten, die Errichtung einer Abschiebungshafteinrichtung des Landes für erforderlich gehalten habe. Hessen verhält sich den Angaben zufolge "europa- und bundesrechtskonform". Die einschlägigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und die gerichtlichen Grundsatzentscheidungen würden beachtet.

Bremen "steht einer Gesetzesänderung, die weniger einschneidende Freiheitsbeschränkungen statt einer Freiheitsentziehung als Alternative zur Abschiebungshaft regelt, offen gegenüber", wie der Antwort ferner zu entnehmen ist. Rheinland-Pfalz verweist danach darauf, dass der Landtag die Landesregierung 2012 aufgefordert hat, sich auf Bundesebene für die Abschaffung von Abschiebehaft einzusetzen. Dieser Beschluss werde von der Landesregierung umgesetzt, heißt es in der Vorlage weiter. Schleswig-Holstein verweist auf die Koalitionsvereinbarung seiner Regierungsparteien, sich ebenfalls auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen.

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2. EP-Entschließung zum Europawahlrecht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 11. November 2015 zum Europawahlrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7201) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7122). Darin begrüßt die Bundesregierung den mit der Entschließung "unterbreiteten Vorschlag zur Änderung des Europäischen Direktwahlaktes, nach dem Mitgliedstaaten, in denen bei der Wahl zum Europäischen Parlament mehr als 26 Sitze zu vergeben sind, künftig eine Schwelle für die Sitzvergabe festlegen, die nicht weniger als drei Prozent und nicht mehr als fünf Prozent beträgt". Weiter schreibt die Bundesregierung, bereits im Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode sei vereinbart, dass sie die Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts unterstützt, "um verlässliche Mehrheiten im Europäischen Parlament für die Stabilität der Legislativverfahren der Union sicherzustellen, und dass in diesem Zusammenhang eine angemessene Mindestschwelle für die Zuteilung der Sitze festgelegt werden sollte".

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3. Grenzzäune wegen Flüchtlingsströmen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Errichtung von Grenzzäunen "im Kontext der gegenwärtigen Flüchtlingsbewegung" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7186) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7002). Wie die Regierung darin ausführt, hat Ungarn zu seinen Nachbarstaaten Serbien und Kroatien einen Grenzzaun errichtet und Slowenien damit begonnen, einen Grenzzaun zu Kroation zu errichten. Auch Österreich habe damit begonnen, einen Grenzzaun zu Slowenien am ehemaligen Grenzübergang "Spielfeld" zu errichten.

Der seit November 2015 bestehende Grenzzaun an der mazedonisch-griechischen Grenze nahe Gevgelija soll auf bis zu 50 Kilometer verlängert werden, wie aus der Antwort vom 29. Dezember 2015 weiter hervorgeht. Darüber hinaus sei ein zehn Kilometer langer Grenzzaun an der mazedonisch-griechischen Grenze am Grenzübergang Medzitlija bei Bitola errichtet worden.

Bulgarien errichtet laut Vorlage an der bulgarisch-türkischen Grenze einen Grenzzaun. Neben den schon bestehenden 35 Kilometern solle der Zaun abschnittsweise um 130 Kilometer erweitert werden.

Wie die Bundesregierung ferner schreibt, sollen durch die Maßnahmen nach Auskunft der betreffenden Staaten "unerlaubte Grenzübertritte verhindert und Migrationsbewegungen zu den offiziellen Grenzübergängen gelenkt werden".

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4. Zahl islamistischer Gefährder

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der als "Gefährder" eingestuften Personen des islamistischen Spektrums ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6959). Danach waren mit Stand vom 14. Dezember vergangenen Jahres 442 Personen als Gefährder eingestuft, von denen sich 212 in Deutschland aufhielten. Wie die Regierung weiter ausführt, ist ein Gefährder "eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des Paragrafen 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird".

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5. Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2015" als Unterrichtung (18/7209) vorgelegt. Wie darin erläutert wird, ist eine fundierte Risikoanalyse als Grundlage erforderlich, um die Frage ausreichend beantworten zu können, wie der Staat eine "bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz" gewährleisten kann. Diese Risikoanalyse diene der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ziel sei die Erstellung eines möglichst umfassenden, vergleichenden Überblicks über unterschiedliche Gefahren und Ereignisse in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das bei ihrem Eintreten zu erwartende Schadensausmaß.

Seit dem Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge fünf Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf die Gefahren beziehungsweise Ereignisse "Hochwasser" und "Außergewöhnliches Seuchengeschehen" sowie - im Jahr 2013 - "Wintersturm". Es folgte 2014 die Risikoanalyse "Sturmflut" und 2015 die Risikoanalyse "Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk".

Aktuell wird die Risikoanalyse "Freisetzung chemischer Stoffe" weiter ausgearbeitet, wie aus der Vorlage hervorgeht. Für das laufende Jahr sei die parallele Bearbeitung einer Risikoanalyse zum Thema "Gasmangellage" vorgesehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 035 - 21. Januar 2016 - 10.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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