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BUNDESTAG/5523: Heute im Bundestag Nr. 037 - 21.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 037
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Januar 2016, Redaktionsschluss: 13.54 Uhr

1. Reform des Maßregelvollzugs
2. Mieterschutz bei Modernisierung
3. Programme gegen Mangelernährung
4. Forschung zu Informationstechnologien
5. Türkische Terrorverdächtige
6. Immobiliengeschäfte der KBV


1. Reform des Maßregelvollzugs

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung reagiert mit einem Gesetzentwurf (18/7244) darauf, dass sich immer mehr Menschen aufgrund eines Gerichtsentscheids in der geschlossenen Psychiatrie befinden und dieser Maßregelvollzug immer länger dauert. Auch "die öffentliche Diskussion um aktuelle Einzelfälle" habe "Anlass gegeben, darüber nachzudenken", wie "unverhältnismäßige, insbesondere unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser vermieden werden können", schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. Im Vorfeld der Entstehung des Gesetzentwurfs hatte der Fall des möglicherweise zu unrecht im Maßregelvollzug untergebrachten Gustl Mollath für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Mit dem neuen Gesetz sollen die "Anforderungsvoraussetzungen" des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert werden. Die Anordnungen sollen sich stärker auf "gravierende Fälle" beschränken. Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer "schweren seelischen oder körperlichen Schädigung" der Opfer drohen. Die "Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden" soll nicht mehr ausreichen.

Weiterhin will die Bundesregierung die "prozessualen Sicherungen zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungen" ausbauen. Häufiger als bisher soll überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Die Anforderungen an Gutachter sollen erhöht werden, und es soll nicht mehr zweimal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden dürfen. Präziser gefasst werden soll zudem eine bisher von den Gerichten unterschiedlich ausgelegte Bestimmung zur Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Die Bundesregierung verweist in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf, dass die Zahl der Personen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, bezogen auf das frühere Bundesgebiet von 2.489 im Jahr 1990 auf 6.569 im Jahr 2010 gestiegen sei, im gesamten Bundesgebiet auf 7752. Die "Verweildauer in der Unterbringung" sei zwischen 2008 und 2012 von 6,2 Jahren auf knapp acht Jahre gestiegen, "ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt".

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2. Mieterschutz bei Modernisierung

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/PST) Um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7263). Darin fordert sie die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die "Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum reduzieren". So soll die Modernisierungsumlage deutlich begrenzt werden mit dem mittelfristigen Ziel einer "Warmmietenneutralität". Wird über den ortsüblichen Standard hinaus modernisiert, soll dies nicht mehr auf die Miete umgelegt werden dürfen. Außerdem soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens fünf Milliarden Euro jährlich aufgestockt und ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen eingeführt werden. Weiterhin fordert Die Linke "eine gesetzliche Regelung, die soziale Härtefälle in Bezug auf Alter, Haushaltseinkommen und Gesundheitszustand der im Haushalt lebenden Mieterinnen und Mieter definiert und diese vor unzumutbarer Mietererhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der Wohnung schützt".

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3. Programme gegen Mangelernährung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Für das Programm "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" im Rahmen der Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eigenen Angaben zufolge im Haushaltsjahr 2015 27,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Vorjahr seien es 41,58 Millionen Euro gewesen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/7172) auf eine Kleine Anfrage (18/7001) der Fraktion Die Linke. Ziel der Initiative sei die sektorübergreifende Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung.

Außerdem unterstütze die Bundesregierung die Scaling-Up-Nutrition-Initiative (SUN), der sich bereits 56 Länder angeschlossen haben, mit dem Ziel, die Ernährungssicherheit weltweit zu verbessern. So erhalte das SUN-Sekretariat seit 2014 eine jährliche Unterstützung von einer Million Euro seitens der Bundesregierung. Zudem stärke Deutschland in Malawi und Sambia auf dezentraler Ebene die SUN-Koordinierungsstrukturen. Seit 2013 unterstützte das BMZ auch die Moderation des Gebernetzwerkes von SUN durch eine dafür abgestellte Fachkraft.

Darüber hinaus habe die Bundesregierung im Jahr 2014 über das BMZ 2,8 Millionen Euro an das Welternährungsprogramm (FAO) überwiesen, heißt es in der Antwort weiter. Über die FAO habe sie außerdem gezielt die Entwicklung spezifischer Ernährungserziehungs- und Bildungsprogramme gefördert. Die Beratungsmaßnahmen befassten sich zumeist mit optimalen Ernährungspraktiken für Säuglinge und Kleinkinder wie etwa Beratung hinsichtlich Stillen und Beikost. In einigen Projekten zur Förderung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen spiele auch die Beratung zur Anreicherung von Nahrungsmitteln und deren Konsum eine Rolle.

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4. Forschung zu Informationstechnologien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Forschungs- und Technologieförderung zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielt eine besondere Rolle, um einen ausreichenden technologischen Entwicklungsvorlauf zu ermöglichen und damit auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7224) auf die Kleine Anfrage (18/7004) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Fraktion hatte wissen wollen, wie weit die Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnologie und die damit einhergehende Vernetzung zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesamtwirtschaft und damit auch in den Industriesektoren führen. Nach Ansicht der Grünen werde durch den Wandel der Digitalisierung das industrielle Erfolgsmodell Deutschland, mit einem Industrieanteil von circa 22 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP), auf die Probe gestellt. Mit digitalen Plattformen und Entwicklern und Anbietern intelligenter Dienstleistungen drängten neue Wettbewerber auf den Markt, die mit innovativen Geschäftsmodellen und datenbasierten Anwendungen Bereiche der Forschung, Entwicklung, Produktion und Distribution der traditionellen Industrien herausforderten.

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5. Türkische Terrorverdächtige

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Auskunft über die "Verfolgung sogenannter ausländischer terroristischer Vereinigungen aus der Türkei" durch deutsche Behörden verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7228) von der Bundesregierung. Die Fragesteller schreiben, sie hätten den Eindruck, dass "ein Schwerpunkt der Verfolgung" auf Organisationen aus der Türkei liegt. Ihr Fragenkatalog bezieht sich auf Ermittlungen und Strafverfahren gegen türkische Organisationen und deren mutmaßliche Mitglieder in Deutschland, insbesondere die Marxistisch-Leninistisch-Kommunistische Partei der Türkei (MLKP). Die Fraktion fragt auch nach der Rolle des Bundesjustizministeriums, das nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches seine Ermächtigung zu solchen Ermittlungen erteilen muss.

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6. Immobiliengeschäfte der KBV

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Immobiliengeschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/7295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es geht konkret um den Bau und die Finanzierung eines Bürogebäudes in Berlin. Viele finanziell relevante Entscheidungen seien dabei vom Vorstand der KBV ohne Beteiligung der Vertreterversammlung und ohne Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde getroffen worden, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben sei.

Das Bundesgesundheitsministerium habe im Sommer 2015 ein Gutachten angeordnet, das die Hintergründe des Skandals beleuchten soll. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob das Gutachten vorliegt und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 037 - 21. Januar 2016 - 13.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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